GEZ - auf Briefe antworten

Hallo,

ich habe jetzt schon meinen dritten Brief von der GEZ bekommen. darin heißt es, wenn ich 1000€ Bußgeld zahlen muss, falls ich über unangemeldete Rundfunkgeräte verfüge… (das Einzige was ich allerdings habe, ist ein internetfähiger Laptop:smile:).
Ist es besser die Briefe einfach unbeantwortet zu lassen… oder wenn man zurückschreibt? (hab auch schon gehört, dass wenn man antwortet, man noch mehr genervt wird…) lg

Wegwerfen oder zurückgehen lassen

ich habe jetzt schon meinen dritten Brief von der GEZ
bekommen. darin heißt es, wenn ich 1000€ Bußgeld zahlen muss,
falls ich über unangemeldete Rundfunkgeräte verfüge… (das
Einzige was ich allerdings habe, ist ein internetfähiger
Laptop:smile:).

Ist es besser die Briefe einfach unbeantwortet zu lassen…
oder wenn man zurückschreibt? (hab auch schon gehört, dass
wenn man antwortet, man noch mehr genervt wird…) lg

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erlaube ich mir für den Aufwand ihr unverlangt zugesandtes Altpapier sachgemäß zu entsorgen folgenden Betrag in Rechnung zu stellen:

13,76 EUR (gem. GÖÄ 1376)

In diesem Betrag ist gem. § xx EStG keine WMSt enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

(das
Einzige was ich allerdings habe, ist ein internetfähiger
Laptop:smile:).

für den sind nach aktueller Gesetzeslage Radiogebühren fällig, aber keine TV-Gebühren.

Gruß, Niels

Hallo
und wenn Sie antworten. Nicht mit dem PC schreiben, sondern handschriftlich.
In den Daten keine Handyniummer eintragen, keine e-mail adresse.
Warum?
Sonst könnte ja der Blockwart der Gebühren*** auf die Idee kommen das Sie einen Internet fähigen PC bzw. ein Handy mit Radio Empfangsmöglichkeit haben.
Gibts nicht?
Doch bei einem Bekannten … genauso passiert

MFG
Mike

Hi,

bei dem 1000€ Bluff wird seitens der GEZ weder darauf hingewiesen, dass es MAXIMAL 1000€ sind(es könnten also auch 15€ sein) noch, dass eine solche Strafe seit der Existenz dieser Einrichtung noch nie verhängt wurde. Des weiteren wird auch verschwiegen, dass ein Bußgeld(keine Strafe) im Zuge einer Ordnungswidrigkeit nicht von der GEZ verhängt werden darf, sondern nur auf Antrag der zuständigen Landesrundfunkanstalt von einem Gericht verhängt werden darf, was ein zeitaufwendiger langwieriger Prozess werden kann. Die GEZ hat damit also rein gar nichts am Hut.

Dies soll lediglich einschüchternden Charakter haben, damit der dritte und letzte Brief möglichst einschüchternd wirkt.

Was die fiktive Person jedoch erwarten kann, ist, dass in nächster Zeit ein sogenannter Rundfunkgebührenbeauftragter vor der Tür steht.

Um zu wissen wie man mit so einer Person umgeht sollte man sich auf jeden Fall diesen Artikel durchlesen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=2073.0

Ich persönlich empfehle bei Kontakt mit so einer Person ohne ein einziges Wort zu sagen die Türe zu schließen.

Ach ja, da die fiktive Person den dritten Brief der Dreierreihe hat, kann es gut sein, dass die fiktive Person jetzt erst einmal ein Jahr Ruhe hat.

Und zu guter Letzt: Nur zur Info, gegen die Rechtmäßigkeit der Gebühr für „neuartige Rundfunkgeräte“ läuft derzeit eine Klage vor dem Verfassungsgericht.

MFG