angenommen, jemand bekommt Post von der GEZ. Dies ist soweit kein Problem, da alle Geräte im Haushalt über den Partner angemeldet sind. Es hat also alles seine Richtigkeit.
Nun steht in dem Schreiben (nur der normale Fragebogen und die entsprechenden Hinweise) drin, dass er eine Auskunftspflicht hat und antworten muss, da sonst ein Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden kann. Ist das alles nur Show?
Normalerweise würde dieser jemand den Brief zerreißen und ab damit den den Müll. Hätte das tatsächlich Folgen?
Was ist, wenn er den Brief ohne Marke an die GEZ schickt. Kann diese die Nachzahlung an Porto in Rechnung stellen?
Es geht hier nicht um die paar Cent, sondern um das Recht und um das Prinzip.
ist eigentlich alles nur Show. Schließlich kommen in Deutschland ja nur Einschreiben an. Die GEZ ist noch hartnäckiger als AOL. Und das will was heißen. Dann kommt alle paar Monate ein Brief.
Das sie GEZ so freundlich ist, einen Freiumschlag mitzuschicken, tue ich ihnen etwa alle 1/2 - 1 Jahre diesen Gefallen. Den GEZ-Mann habe ich aber rausgeschmissen, als der mal bei mir vorbeikommen wollte. Da hörts dann auf.
Hi,
die Auskunftspflicht hast du nur, wenn du anmeldepflichtige Geräte bereithältst.
Hast du keine Geräte, musst du der GEZ auch nichts melden.
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit dann höher, dass sie endlich Ruhe geben.
Gruß.Timo
angenommen, jemand bekommt Post von der GEZ. Dies ist soweit
kein Problem, da alle Geräte im Haushalt über den Partner
angemeldet sind. Es hat also alles seine Richtigkeit.
Nun steht in dem Schreiben (nur der normale Fragebogen und die
entsprechenden Hinweise) drin, dass er eine Auskunftspflicht
hat und antworten muss, da sonst ein
Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden kann. Ist das
alles nur Show?
Normalerweise würde dieser jemand den Brief zerreißen und ab
damit den den Müll. Hätte das tatsächlich Folgen?
Was ist, wenn er den Brief ohne Marke an die GEZ schickt. Kann
diese die Nachzahlung an Porto in Rechnung stellen?
Es geht hier nicht um die paar Cent, sondern um das Recht und
um das Prinzip.
Das sie GEZ so freundlich ist, einen Freiumschlag mitzuschicken
Ne, eben nicht. Da muss sogar eine Marke drauf…
das verstehe ich jetzt nicht: Schickt die GEZ einen Freiumschlag? Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber wenn doch, dann steht da rechts oben „Bitte ausreichend frankieren“ und über dem Adressfeld das Zauberwort Antwort. Dieser Vermerk bedeutet das Einverständnis des Adressaten, das Porto einschließlich Strafgebühr zu bezahlen, weshalb Du das „Bitte ausreichend frankieren“ getrost missachten solltest.
angenommen, jemand bekommt Post von der GEZ. Dies ist soweit
kein Problem, da alle Geräte im Haushalt über den Partner
angemeldet sind. Es hat also alles seine Richtigkeit.
Nun steht in dem Schreiben (nur der normale Fragebogen und die
entsprechenden Hinweise) drin, dass er eine Auskunftspflicht
hat und antworten muss, da sonst ein
Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden kann. Ist das
alles nur Show?
Normalerweise würde dieser jemand den Brief zerreißen und ab
damit den den Müll. Hätte das tatsächlich Folgen?
Bei uns war es damals genau die gleiche Person. A war mit allen Geräten bei der GEZ gemeldet, die Partnerin B bekam ständig Briefe von der GEZ sie solle sich doch auch bei der GEZ anmelden, blablabla. Dabei war sie schon des längeren über den Partner dort gemeldet. Nachdem sie die Nase voll hatte schrieb sie in das Antwortschreiben folgenden Satz: Mit der Bitte von weiteren Schreiben ihrerseits abzusehen. Bei Änderungen, die die GEZ betreffen, erfolgt eine sofortige schriftliche Meldung meinerseits (Das triffts nicht wortwörtlich, aber dem Sinn nach).
Seitdem hat B nie wieder etwas von der GEZ gehört.
Was ist, wenn er den Brief ohne Marke an die GEZ schickt. Kann
diese die Nachzahlung an Porto in Rechnung stellen?
Wenn das Wörtchen „Antwort“ auf dem Rückumschlag steht, muss dieser nicht frankiert werden.
Es geht hier nicht um die paar Cent, sondern um das Recht und
um das Prinzip.
Wenn das Wörtchen „Antwort“ auf dem Rückumschlag steht, muss
dieser nicht frankiert werden.
das habe ich zwar schon hunderte male gehört, habs auch schon mindestens genauso oft gehandhabt, weiß aber immer noch nicht, woher das kommt, wo es steht oder wer das festlegt.
das Stichwort bei der Deutschen Post lautet „Werbeantwort“:
Durch die Wahl des Freimachungsvermerks steuern Sie Ihre Portokosten. Sie wollen die Kosten für Ihre Kunden übernehmen? Dann verwenden Sie als Text für den Freimachungsvermerk „Entgelt zahlt Empfänger“ (oder ähnliche Formulierung).
Sie wollen, dass Ihre Kunden sich an den Kosten beteiligen? Dann verwenden Sie eine der folgenden Textvarianten: „Bitte ausreichend freimachen“ oder „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ (oder ähnliche Formulierung). In diesen Fällen zahlen Sie als Empfänger nur für die nicht ausreichend frankierte Werbeantwort.
Als Empfänger der WERBEANTWORT zahlen Sie, sofern die WERBEANTWORT nicht bzw. nicht ausreichend frankiert wurde, den Differenzbetrag zum Basisporto.
Das kann nicht stimmen. Entweder hast Du gar nichts zu zahlen gehabt, dann hast Du nichts gespart.
Oder Du hättest zu zahlen gehabt, dann hast Du ein strafbare handlung begangen. Das kann ich aber auch nicht mit sparen gleichsetzen. Oder hat jeder Ladendieb, den man nicht erwischt, etwas gespart?
Gruß
Axel (der Deine evt. nicht bezahlten Beiträge mitzahlt)
das habe ich zwar schon hunderte male gehört, habs auch schon
mindestens genauso oft gehandhabt, weiß aber immer noch nicht,
woher das kommt, wo es steht oder wer das festlegt.
Oder Du hättest zu zahlen gehabt, dann hast Du ein strafbare
handlung begangen. Das kann ich aber auch nicht mit sparen
gleichsetzen. Oder hat jeder Ladendieb, den man nicht
erwischt, etwas gespart?
Wenn ein Ladenbesitzer einem Kunden irgendwelche Sachen in die Jacke stopft, die der gar nicht haben möchte und dieser sich dann weigert zu zahlen, kann man diesen Kunden wohl kaum als Ladendieb bezeichnen, oder?
Gruß
Oliver
Gruß
Axel (der Deine evt. nicht bezahlten Beiträge mitzahlt)
Wenn ein Ladenbesitzer einem Kunden irgendwelche Sachen in die
Jacke stopft, die der gar nicht haben möchte und dieser sich
dann weigert zu zahlen, kann man diesen Kunden wohl kaum als
Ladendieb bezeichnen, oder?
lol
In D ist nunmal vom Gesetzgeber festgelegt worden, daß jeder zu zahlen hat, wenn er ein Gerät zum Empfang bereithält. Ist doch auch gar nicht zu kontrollieren, ob jemand tatsächlich schaut oder nicht.
Um den Vergleich mit dem Ladendieb fortzusetzen, hieße das Bereithalten dann, der Dieb hat die Waren selber in den Korb gepackt, erzählt aber, daß er sie zwar mit nach Hause nimmt, aber nicht benutzt, sondern demnächst wieder zurückbringen will. Glaubhaft?
Gruß
Axel
Das mit dem „Antwort“-Brief wusste ich noch nicht.
Ich dachte, da muss immer „Porto zahlt Empfänger“ draufstehen. Das Schreiben geht jetzt doch zurück, aber auf deren Kosten.
Um den Vergleich mit dem Ladendieb fortzusetzen, hieße das
Bereithalten dann, der Dieb hat die Waren selber in den Korb
gepackt, erzählt aber, daß er sie zwar mit nach Hause nimmt,
aber nicht benutzt, sondern demnächst wieder zurückbringen
will.
Nur weil ein Kunde einen Korb „bereit hält“, heißt das noch lange nicht, dass er da auch die analen Ergüsse des Ladenbesitzers drin haben möchte.
Um den Vergleich mit dem Ladendieb fortzusetzen, hieße das
Bereithalten dann, der Dieb hat die Waren selber in den Korb
gepackt, erzählt aber, daß er sie zwar mit nach Hause nimmt,
aber nicht benutzt, sondern demnächst wieder zurückbringen
will.
Nur weil ein Kunde einen Korb „bereit hält“, heißt das noch
lange nicht, dass er da auch die analen Ergüsse des
Ladenbesitzers drin haben möchte.
Du hältst mit Deinem Gerät zu Hause nicht nur einen Einkaufskorb bereit, Du hast Einbuchswerkzeug vor dem Safe bereit gelegt. Wobei der Schneidbrenner schon angezündet ist.
Gruß
Axel
also ich wohne seit 5 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern, damals hatte ich nichts angemeldet, Schüler, kein Einkommen…
Naja inzwischen zahle ich und wohne dort wie gesagt nicht mehr. Anfangs habe ich die Briefe zurückgeschickt, ohne Sie zu frankieren, die wollen ja schließlich was von mir und ich nicht von denen, habe nie eine Forderung bekommen.
Jedenfalls bekomme ich jedes Jahr diese Briefserie ( ich glaube 3 Stück ). Das nervt mich ehrlich gesagt ein wenig, da ich mit denen geschrieben und telefoniert habe. Kann ich die eigentlich auf Unterlassung verklagen? Ich meine die verschwenden schließlich besseren Wissens das Geld anderer Leute!
Achja, zu deiner Frage zurück, ich antworte seit 2 Jahren nicht, da ist nichts weiter passiert, als das die Briefe etwas böser werden
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