hi,
irgendwann hatte ich mal ein gerichtsurteil in welchem stand:
dass jemand, der sich bei der gez abgemeldet hatte nicht zuzumuten sei, in der zukunft weitere auskunftsschreiben der gez zu beantworten (da er ja bereits kunde war und über die gebührenzahlungspflicht somit ausreichend aufgeklärt)
wo finde ich es?
vielen herzlichen dank d.
Hallo
irgendwann hatte ich mal ein gerichtsurteil in welchem stand:
Ich glaube dazu ist kein Gerichtsurteil nötig, denn…
(Meines Wissens nach gibt es da nur ein paar Aufsätze von Datenschutzbeauftragten zu dem Thema)
dass jemand, der sich bei der gez abgemeldet hatte nicht
zuzumuten sei, in der zukunft weitere auskunftsschreiben der
gez zu beantworten (da er ja bereits kunde war und über die
gebührenzahlungspflicht somit ausreichend aufgeklärt)
… du bist zu Auskunft nur verpflichtet, wenn du anmeldepflichtige Geräte in Benutzung hast. (Fraglich ist es IMHO noch, ob du den Nachfragen der GEZ antworten mußt, die sie regelmässig senden wenn du Radio, aber keine TV angemeldet hast.)
Ich schmeisse GEZ-Post immer gleich in den Müll, ohne zu antworten, denn bei mir hat sich seit Ewigkeiten nichts an meiner Radio/TV Situation geändert 
Gruß, DW.
hi,
irgendwann hatte ich mal ein gerichtsurteil in welchem stand:
dass jemand, der sich bei der gez abgemeldet hatte nicht
zuzumuten sei, in der zukunft weitere auskunftsschreiben der
gez zu beantworten (da er ja bereits kunde war und über die
gebührenzahlungspflicht somit ausreichend aufgeklärt)
wo finde ich es?
Hallo
Das Urteil kenne ich nicht. Ich schicke die Dinger immer unfrankiert zurück, weil mir das Porto zu schade ist. Beschwert hat sich auch bisher noch keiner.
Gruß,
LeoLo