GEZ - Autoradio

Ein Ehepaar hat ganz normal TV und Radio des Haushalts angemeldet. Muß für ein Autoradion zusätzlich GEZ gezahlt werden?

Ein Ehepaar hat ganz normal TV und Radio des Haushalts
angemeldet. Muß für ein Autoradion zusätzlich GEZ gezahlt
werden?

Nein, wenn das Fahrzeug nicht (auch nicht teilweise!) gewerblich genutzt wird.
Mit der TV Gebühr sind alle privat genutzten Empfangsgeräte im Haushalt abgedeckt.

Moin

Muß für ein Autoradion zusätzlich GEZ gezahlt
werden?

http://www.gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html?raw=…

CU

Axel

Hi,

Nein, wenn das Fahrzeug nicht (auch nicht teilweise!)
gewerblich genutzt wird.
Mit der TV Gebühr sind alle privat genutzten Empfangsgeräte im
Haushalt abgedeckt.

Wobei man hier beachten sollte, daß die Gebührenpflicht bereits entsteht, wenn man mit dem Privatwagen gelegentlich Besorgungsfahrten für seinen Arbeitgeber übernimmt (z. B. auf dem Heimweg zur Post fährt oder so).

Gruß S

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Wortlaut der GEZ dazu:

Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet hat. Ansonsten ist das Radio im Auto ein anmelde- und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät.

Das bedeutet, wenn der Halter des Autos auch das private Radio und den Fernseher auf seinen Namen angemeldet hat, NUR DANN ist es kostenfrei für den Halter des Autos. Läuft die Anmeldung der Geräte im Haushalt auf den Namen der Frau, der Mann ist aber Halter, muss der Mann das Radio im Auto separat anmelden.