Ich bin gerade zu meiner Freundin umgezogen. Sie hat Radio und TV angemeldet.
Ich hatte nur Radio (Wohnung und Auto).
Mein Auto(und -Radio) habe ich weiterhin und meine Freundin ebenfalls.
Kann ich nun mein Radio abmelden oder muss ich wegen dem Autoradio weiterzahlen?
Guten Morgen Mischa2000,
wenn du Eigentümer/Besitzer des Autos bist, dann musst du leider für das Autoradio weiterhin Gebühren bei der abGEZockt bezahlen, auch dann, wenn du und deine Freundin sich dein Auto teilen. Du wärest dann mit monatlich 5,76 Euro abGEZockt-Gebühren dabei.
Daran lässt sich dann - leider - auch nichts ändern: Dein Auto - dein Radio - deine Gebühren.
Daran ändert auch nichts, dass du nun zu deiner Freundin umgezogen bist, die für das (in der Wohnung) von euch gemeinsam genutze TV, Radio pp. Gebühren zahlt.
Für das TV und das Radio, welches du in deiner bisherigen Wohnung (vor dem Umzug) hattest, brauchst du natürlich keine (doppelten) Gebühren zahlen.
Tipp: abmelden! Als Grund angeben: handelte sich um (ver)alte Geräte, die zur Entsorgung an die Strasse gestellt worden sind, oder: die in den nächsten Müllcontainer geworfen worden sind.
Trotz der schlechten Nachricht wünsche ich noch einen angenehmen Tag,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
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Hallo Pierre.
Danke für deine Antwort.
Es ist zwar gut gemeint dass ich die Geräte als verschrottet angeben soll, aber darf ich nicht mit einer TV-Anmeldung bei meiner Freundin so viel TV und radiogeräte wie ich will betreiben?
Was anderes ist dann eben die Frage mit dem Autoradio.
Hier wird es wohl zu gehährlich sein, es nicht anzugeben- weil es - und das neimer Freundin- auf dem Hof stehen. Oder haben die keine Möglichkeit herauszufinden welches Auto mir gehört?
Danke
Hallo Mischa2000,
ich stimme dir hinsichtlich des Autoradios zu. Es wäre unklug, es nicht angemeldet zu lassen (abzumelden), da du nicht weisst, ob nicht der Nächste der vorbei geht einer von der abGEZockt ist.
Die finden das schon schnell heraus, welches Auto das deinige ist
Die sind schliesslich nicht nur sehr erfinderisch, wenn es um das Ausschnüffeln von Dingen geht, sondern auch genau so abgebrüht und scheuen vor wirklich gar nichts zurück.
Zu deiner Frage weiterhin: Meine Antwort in Bezug auf das von dir in deiner alten Wohnung besessene/genutze Radio deshalb (vorsichtshalber): wenn deine Freundin in eurer gemeinsamen Wohnung (nach deinem Umzug dorthin) Radio und TV angemeldet hat, kann sie natürlich so viele Radios und TVs aufstellen, wie sie will - solange es IHRE Geräte sind! In dem Falle hält (nur) deine Freundin ihre eigenen (!) Geräte zum Emfang von Sendungen bereit. Die Geräte darfst du dann natürlich kostenlos mitbenutzen.
Wenn du aber selbst deine eigenen Geräte verwendest (die nicht Eigentum deiner Freundin sind) dann müsstest du dafür Gebühren zahlen.
Die einfachste Lösung wäre also für die/das in deiner bisherigen Wohnung genutze EIGENE Gerät(e), dieses als „entsorgt“/„verschrottet“ etc. abzumelden, weil anderenfalls die abGEZockt aüf die Idee käme (mit Sicherheit), dass du eigene Geräte zum Empfang bereit hältst und dafür nicht mal Gebühren zahlst!
Wenn du aber keine EIGENEN Geräte mehr „zum Empfang“ bereit hältst, also keine Geräte, die auch - rein theoretisch - noch zum Hören (oder Sehen) taugen, kann die abGEZockt keine - noch so seltsamen - Gründe angeben, aus denen du trotzdem Gebühren zahlen müsstest/solltest.
Ich gehe dabei davon aus, dass du sowohl dein Radio in der Wohnung, als auch dein Autoradio bei der abGEZockt angemeldet hattest?
Aber egal. Beim Autoradio sieht es halt so aus, dass der, der ein Autoradio hat, nach dem Willen der abGEZockt auch zahlen muss, unabhängig davon, ob es sich um Familienmitglied handelt oder nicht. Also z.B. Vater, Mutter und Sohn haben jeder ein Auto. In jedem Auto ist ein Autoradio vorhanden. dann muss nach dem Willen der abGEZockt für jedes einzelne Autoradio Gebühren gezahlt werden.
Wenn deine Freundin in ihrem Auto ein Autoradio hat und du in deinem auch, dann kostet das lt. abgGEZockt auch zwei mal 5,76 Euro Rundfunkgebühren ( 1 x für dich, 1 x für deine Freundin).
Bei Autoradios gilt also die zuvor genannte Haushaltsregel nicht).
Die von der abGEZockt wissen schon, wie die schnell und bequem an anderer Leute Kohle kommen (die verlangen ja sogar von Verstorbenen, Hunden und Katzen usw. gegen jedes bessere Wissen Rundfunkgebühren!)
Falls du immer noch unsicher bist und/oder Fragen hast, einfach wieder melden 
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
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Kurze klare Antwort es ist dein Autoradio und du mußt dafür weiter zahlen.
Das ändert sich erst,wenn ihr heiraten solltet. Dann gilt der Hausstand und ihr zahlt nur einmal für alle Geräte in Haus, Hof, Garten und Auto.
Gruss Barbara Natzschka
Das mußt Du selber wissen.
Gruß, Sabine