Wir nehmen folgende Situation an: eine Frau wohnt mit ihrem Verlobten zusammen in einer 4er-WG. Der Mann zahlt natürlich für das Radio, was sie besitzen, vorbildlich seine Gebühren. Sie bekommt jetzt aber von der lieben GEZ auch Post…
Die Frage ist nun, ob sie ihn als Lebenspartner, der GEZ schon bezahlt, eintragen darf oder ob das, weil ihre Partnerschaft nicht „offiziell“ irgendwo eingetragen ist (Heirat), nicht gilt?!
GEZ muss nur zahlen wer Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält.
Ist es in der fiktiven Situation vielleicht so, dass einem Partner der bereits Gebühren zahlt alle Geräte gehören und dieser diese auch zum Empfang bereit hält?
In so einer Situation besteht keine Rundfunkgebührenpflicht für den 2ten Partner.
wer keine Geräte zum Empfang bereithält, braucht auch den GEZ-Fragebogen nicht ausfüllen.
Falls mal ein GEZ-Schnüffler vorbeikommt, sollte man ihm einfach Hausverbot erteilen, dann besteht auch nicht die Gefahr, daß man dem geschulten Rethoriker eine „falsche“ Antwort gibt. Es wäre nicht das erste Mal, daß einem von der GEZ das Wort im Munde umgedreht wird.
Sei es mal so, dass dem einen Partner ALLES gehört und er auch ALLES bezahlt. Hieße das, dass die andere Person sich gar nicht anmelden müsste ODER dass sie das Kreuz bei „Lebenspartner ist schon angemeldet“ machen kann!? Oder ist beides möglich?
Nur, um das mal genau zu klären!
Hieße das, dass die andere Person sich gar
nicht anmelden müsste ODER dass sie das Kreuz bei
„Lebenspartner ist schon angemeldet“ machen kann!? Oder ist
beides möglich?
Nur, um das mal genau zu klären!
Wir nehmen folgende Situation an: eine Frau wohnt mit ihrem
Verlobten zusammen in einer 4er-WG. Der Mann zahlt natürlich
Das ist keine Ehe oder eingetragene Lebensgemeinschaft, darum muss prinzipiell erstmal jeder für sich zahlen.
für das Radio, was sie besitzen, vorbildlich seine Gebühren.
Sie bekommt jetzt aber von der lieben GEZ auch Post…
Grundsätzlich muss jedes Gerät maximal einmal angemeldet werden, egal wieviel Leute es benutzen.
Die Frage ist nun, ob sie ihn als Lebenspartner, der GEZ schon
bezahlt, eintragen darf oder ob das, weil ihre Partnerschaft
nicht „offiziell“ irgendwo eingetragen ist (Heirat), nicht
gilt?!
In diesem Fall (einzelnes Radio durch Verlobten angemeldet) gilt zwar nicht die Verlobung als Befreiungsgrund, aber da das Radio schon angemeldet ist und die Betroffene kein eigenes Rundfunkgerät benutzt, ist sie kein gebührendpflichtiger Teilnehmer. Sonstige eigenen Geräte müssten dagegen angemeldet werden (TV im Hobbykeller, Autoradio oä).