GEZ Befreiung

Hallo zusammen,
habe einen Folgeantrag zur GEZ-Befreiung gestellt, dieser wurde abgelehnt. Der 1. Antrag wurde genehmigt laut §1, Abs.1, Nr. 7 der Verordnung. Der Folgeantrag wurde laut §6, Abs.1, Nr. 3 abgelehnt. Es hat sich an der Einkommenssituation nichts geändert. Gibt es kein Niedrigeinkommen mehr? Soll ich Widerspruch einlegen? Habe leider bei Google nichts gefunden aus dem ich schlau werde. Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank.

Hallo,

klicke Dich mal in folgendes Forum ein: http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/

Dort bekommst Du vielleicht Tipps.

Grüße

Hallo,
Frage : Bist du ALG II Empfängerin?
Wenn ja ,problemlos.Gibt sogar den Antrag im Netz.
viel Erfolg. Uwe H.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo zusammen,

bin kein ALG II Empfänger. Habe noch bis Februar ALG I.
Der Bescheid beruft sich auf den achten Rundfunksänderungsstaatsvertrag vom 01.04.2005. Rechtsgrundlage ist Art. 4 Staatsvertrag vom 31.08.1991 zuletzt geändert am 08.10./15.10.2004.
Ich hoffe, das ihr damit etwas anfangen köönt.
Vielen herzlichen Dank.

Hi,

die Befreiung aufgrund von geringem Einkommen gibt es nicht mehr. Die Befreiungsvoraussetzungen findest du hier:

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…

Gruß
Nelly