kann sich eine Person, die ihr Pflichtpraxissemester im Studium absolvieren wird und für dieses Zeit in einer WG in BW wohnt, eine Befreiung der GEZ-Gebühren beantragen, wenn das Einkommen bei ca. 600 € netto liegt und Mietkosten von 330 € warm anfallen?
kann sich eine Person, die ihr Pflichtpraxissemester im
Studium absolvieren wird und für dieses Zeit in einer WG in BW
wohnt, eine Befreiung der GEZ-Gebühren beantragen, wenn das
Einkommen bei ca. 600 € netto liegt und Mietkosten von
330 € warm anfallen?
wenn die Person eigene Geräte hat wohl nicht, guckt man hier