GEZ-Befreiung

Hallo,

kann sich eine Person, die ihr Pflichtpraxissemester im Studium absolvieren wird und für dieses Zeit in einer WG in BW wohnt, eine Befreiung der GEZ-Gebühren beantragen, wenn das Einkommen bei ca. 600 € netto liegt und Mietkosten von 330 € warm anfallen?

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Hallo

Hallo,

kann sich eine Person, die ihr Pflichtpraxissemester im
Studium absolvieren wird und für dieses Zeit in einer WG in BW
wohnt, eine Befreiung der GEZ-Gebühren beantragen, wenn das
Einkommen bei ca. 600 € netto liegt und Mietkosten von
330 € warm anfallen?

wenn die Person eigene Geräte hat wohl nicht, guckt man hier

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index…

das mit der Einkommensgrenze war einmal

LG
Mikesch