Ich habe mich mal auf der GEZ-Seite schlau gemacht. Als Student kann man sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen, sofern man BaföG erhält. Es würde mich mal interessieren, wie die Situation wäre, wenn in einer WG aus zwei Studenten nur ein BaföG-Empfänger lebt. Ist die Befreiung trotzdem möglich oder müssten die Personen die Gebühren bezahlen, da ja einer der beiden kein Bafög erhält?
laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag müssten beide anmelden und sind Gebührenpflichtig, weil es eine WG ist.
Der Befögempfänger ist dann befreit und muss nicht zahlen, der andere aber schon.
Der zweite Student kann natürlich auch Befög beantragen und sich dann auch befreien lassen. Selbst wenn er nur 2€ Befög erhält ist er befreit! Macht ein Jahresersparnis von rund 200€. Also Antrag stellen!
Wenn es aber so ist, dass der eine Student überhaupt keine Rundfunkgeräte besitzt weil sie alle dem anderen Studenten gehören, ist er kein Rundfunkteilnehmer in Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages und darf sich abmelden/muss sich nicht anmelden.
Ich habe mich mal auf der GEZ-Seite schlau gemacht. Als
Student kann man sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen,
sofern man BaföG erhält. Es würde mich mal interessieren, wie
die Situation wäre, wenn in einer WG aus zwei Studenten nur
Erstmal ist jeder nur für seine Geräte gebührenpflichtig, egal wo man wohnt, egal was ein Mitbewohner macht.
ein BaföG-Empfänger lebt. Ist die Befreiung trotzdem möglich
oder müssten die Personen die Gebühren bezahlen, da ja einer
der beiden kein Bafög erhält?
Dieser Fall ist nur relevant, wenn ein Fernseher gemeinschaftlich genutzt wird, zB in der Küche oder so. Nur eine Person muss den Fernseher anmelden und gegebenenfalls bezahlen.
Sinnvollerweise sollte das die Bafög-befreite Person tun, der nicht-befreite Mitbewohner darf dann umsonst mitschauen. (Ausser er hat selbst noch einen Fernseher im Schlafzimmer, dann muss er den als Erstgerät anmelden)