GEZ-Befreiung auch ohne Bescheid?

Hallo zusammen,

nach dem Rundfunkstaatsvertrag sind Personen mit niedrigem Einkommen nur bei Bezug bestimmter staatlicher Leistungen befreit und müssen diese Einkommenssituation mit dem betreffenden Bescheid nachweisen.

Wie aber sieht es aus, wenn der Teilnehmer in einem Heim lebt, aber keine staatlichen Leistungen bezieht, dementsprechend auch keinen dahingehenden Bescheid vorweisen kann, obwohl er wohl darauf Anspruch hätte. Er akzeptiert lieber ein kleineres Taschengeld oder wird von seinen Kindern unterstützt, anstatt Sozialhilfe zu beantragen. Pflegegeld nach Landesrecht gibt es in diesem Land nicht.

Oder wie ist es, wenn erst durch die Rundfunkgebühren das Taschengeld soweit reduziert würde, dass er dann Sozialhilfe beantragen müsste, um die Rundfunkgebühren zu zahlen???

Danke für Infos

EK

Hallo zusammen,
Danke für Infos

Hi,
die Gebühren müssten oder sollten von der Heimleitung bezahlt werden. Hat der Bewohner von der GEZ Post bekommen?

Hallo,

die Gebühren müssten oder sollten von der Heimleitung bezahlt
werden.

die Gebühren werden nur dann von der Heimleitung bezahlt, wenn es ein Gemeinschafts-TV ist. Ein privates Gerät hat der jeweilige selber zu zahlen, so wie ein Arbeitgeber auch nicht für die mitgebrachten Geräte der Angestellten zu zahlen hat.
Gruß
Axel

Hallo,
schwierige Frage! Ich schätze die GEZ so ein, dass dieser Fall einfach nicht vorgesehen ist und es dafür dann auch einfach keine Lösung, sprich keine GEZ Befreiung gibt. Zumindest hat sich bei all meinen Kontakten, die ich bisher beruflich mit der GEZ hatte, gezeigt, dass ausschließlich in den auf dem Befreiungsantrag vorgesehenen Fällen eine Befreiung bewilligt wurde.
Du kannst ja mal versuchen, telefonisch bei der GEZ, oder besser bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt nachzufragen.
Viele Grüße
Jens