Hallo zusammen,
leider blicke ich bei den ganzen § nicht durch…Ich beziehe Arbeitslosengeld 1 und bekomme zzgl. Wohngeld. Alg 2 steht mir nicht zu, da die Kombi Alg1 + Wohngeld genau h4-Satz ist…
Kann ich mich von der Gez-Gebühr befreien lassen da mein Einkommen ja h4-Satz von der höhe her?
Vielen Dank
Stellen Sie einfach einen Antrag bei der GEZ, Ihre Chancen stehen gut!!!
Grundsätzlich gilt: wenn man arbeitslos ist und der Regelsatz unter 400€ liegt (ab 401€ heißt es dann Zahlemann und Söhne, ist eine Befreiung möglich. ABER! Rückwirkend kann man sich nicht befreien. Die Befreiung beginnt ab Antragstellung, aber auch nur, wenn die GEZ dies positiv bestätigt. Du brauchst die Kopie des Bewilligungsbescheid zum Antrag beizulegen und fertig!
Jetzt weiß ich allerdings nicht, ob Wohngeld mit berechnet wird (es ist ja nicht „zweckidentisch“ mit dem Regelsatz), gebe dies lieber nicht an. BWB-Kopie, ausgefüllter Befreiungsantrag und ab damit zur Innenstadt südlich von Düssedlorf (oder wo auch immer deine örtliche GEZtapo ihren Stasibunker haften hat).
Viel Glück!
„Schon abGEZockt worden?
AusGEZeichnet!“
GEZ-Befreiungs-Text:
"Befreiung, wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wird:
• …
• …
• 3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 SGB II."
Wenn Dir Wohngeld gem. § 22 SGB II gezalht wird, ist diese Voraussetzung klar erfüllt und Du wirst befreit.
Formulare extra für die GEZ-Befreiung müsste es bei Dir auf dem Amt geben, machen den Antrag leichter.
Viel Erfolg,
W. Pühringer
Hallo,
ich denke, eine Befreiung wäre nur möglich, wenn Ihr Einkommen auf den Cent genau den Leistungen nach dem SGB II entspricht. Bekommen Sie auch nur etwas mehr, wird die GEZ den Antrag ablehnen. An Ihrer Stelle würde ich einfach einen Antrag stellen und dann den Bescheid der GEZ auf seine Rechtmäßigkeit prüfen.
Gruß
A. Lüning