Hallo zusammen,
bei den ganzen § blickt ja keiner mehr durch…Wenn jemand Arbeitslosengeld 1 und zzgl. Wohngeld bezieht, und daher kein Alg2 erhält, aber die Höhe der Bezüge dem h4-Satz entspricht, ist es dann möglich sich von der Gez-Gebühr befreien zu lassen. Vielleicht aufgrund unbilliger Härte oder so?
Vielen Dank
Hallo zusammen,
bei den ganzen § blickt ja keiner mehr durch…Wenn jemand Arbeitslosengeld 1 und zzgl. Wohngeld bezieht, und daher kein Alg2 erhält, aber die Höhe der Bezüge dem h4-Satz entspricht, ist es dann möglich sich von der Gez-Gebühr befreien zu lassen. Vielleicht aufgrund unbilliger Härte oder so?
Die GEZ ist schon im wahrsten Sinne des Wortes eine unbillige Härte :o) Dieser Grund scheidet also schonmal aus. Woher will man außerdem wissen, welchen ALG-II-Anspruch man hätte? Die Voraussetzungen und Berechnungen weichen schon bei ALG-I und Wohngeld voneinander ab und die dann nochmal von denen bei ALG-II.
Wohngeld und ALG-I tauchen jedenfalls bei den Befreiungsmöglichkeiten nicht auf, womit es wohl auch keine Befreiung aus diesem Grund gibt.
Grüße
nein leider haben ALG1 Bezieher keinen Anspruch auf eine GEZ Befreiung auch nicht in Form einer Härtefallregelung die es bei der GEZ nicht gibt.
GEZ Befreihung bekommen u.a. nur ALG2 Bezieher wobei vom Amt eine Bescheinigung zur Vorlage der GEZ ausgestellt wird.