Vor ca. einem halben Jahr hat sich der Student H., der Bafög bezieht, mit einem TV Gerät bei der GEZ angemeldet und befreien lassen.
Jetzt hat er 2 hohe Mahnungen bekommen, er habe seine Rundfunkgebühren nicht bezahlt.
Er hätte vermutlich regelmäßig seine Studienbescheinigung/Bafögbescheinigung einreichen müssen. Er ist immernoch Student, der Bafög bezieht und wird es auch noch eine Weile bleiben. Kann er der GEZ die Bescheinigungen nachreichen, so dass sie die Zahlungsaufforderungen zurücknimmt?
Falls nicht, was wäre die beste Lösung? In den sauren Apfel beißen, bezahlen und danach abmelden?
Student meldet sich an.
Student lässt sich befreien.
Student vergisst Nachfolgeantrag für Befreiung zu stellen.
Bei der GEZ ist rückwirkendes Befreien nicht möglich, nur rückwirkendes Anmelden oder bezahlen(asozialer Verein).
Der Student wird für die versäumte Zeit zahlen müssen. Also sofort Befreiungsantrag stellen und Kopie des Bafögbescheides beilegen.
Einen Monat vor Ablauf der Befreiung neuen Antrag stellen. Wenn der Bescheid noch nicht da ist vermerken, dass dieser nachgereicht wird sobald er da ist.
Post an die GEZ immer per Einschreiben. Anträge auf Befreiungen und Abmeldungen gehen bei denen regelmäßig verloren(liebes Team ich unterstelle hier keinen Vorsatz, auch wenn die Anmeldungen komischerweise nie verloren gehen).
Abmeldung ist zu empfehlen sofern keine Rundfunkgeräte existieren(die GEZ kann nicht kontrollieren ob welche existieren.).
Aber zum Thema Abmeldung verweise ich auf das Forum bei www.gez-boykott.de da wird das Haar klein durch gekaut.