GEZ Befreiung möglich?

Hallo ihr Lieben,

hab gehört das man sich nun als Wohngeldempfänger eventuell von der GEZ befreien kann, wenn man unter einen bestimmten Satz liegt.
Wäre nett wenn mir jemand sagen könnte, ob dies bei mir der Fall wäre, weil es nun seid 2013 doch sehr ins Geld geht.
Also ich wohne alleine in einer 1 Raum-Wohnung, 290 EUR beträgt die Warmmiete.
Ich bekomme 380 EUR Netto Lehrlingsgeld + 184 EUR Kindergeld + 190 EUR Wohngeld.
Nach Abzug von Miete, Strom, Kabel, Internet, Handy, Lebensmittel, Wohnheimkosten für Berufschule, GEZ bleibt da eigentlich nichts mehr übrig.

MfG Roy

darauf kann ich dir leider keine konkrete Antwort geben.
Viel Erfolg

Hallo ihr Lieben,

hab gehört das man sich nun als Wohngeldempfänger eventuell
von der GEZ befreien kann, wenn man unter einen bestimmten
Satz liegt.
Wäre nett wenn mir jemand sagen könnte, ob dies bei mir der
Fall wäre, weil es nun seid 2013 doch sehr ins Geld geht.
Also ich wohne alleine in einer 1 Raum-Wohnung, 290 EUR
beträgt die Warmmiete.
Ich bekomme 380 EUR Netto Lehrlingsgeld + 184 EUR Kindergeld +
190 EUR Wohngeld.
Nach Abzug von Miete, Strom, Kabel, Internet, Handy,
Lebensmittel, Wohnheimkosten für Berufschule, GEZ bleibt da
eigentlich nichts mehr übrig.

MfG Roy


Guten Tag Roy,
nach dem Willen der abGEZockt müpssen besonders Personen, die entweder nix (0 Einkommen) oder so wenig haben, dass „eigentlich nichts mehr übrig“ bleibt für die abGEZockt, zahlen. Das war überigens immer schon so. Wer Einkommen, z.B. aus sozialen Leistungen hat, der kann unter den jeweiligen Richtlinien befreit werden und muss nix zahlen.
Na ja, glücklicherweise gehörst du ja nach deinen Angaben zum Kreis derer, die sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen kann (selbst auch, wenn du überhaupt keine Geräte vorhanden hättest).
So wie ich das sehe hast du mit deinen monatlichen 754,00 Euro Einkommen absolut Anspruch auf eine Gebührenbefreiung, zumal du zuzügl. 1 Kind (?) ja reichlich unter dem Mindestsatz des Lebensunterhaltes liegst.

Um die für die abGEZockt notwendigen Beschenigungen zu erhalten wirst du allerdings wohl einige Behördenrennerei bewältigen müssen (vorher mit denen zwecks Infos schon mal telefonieren könnte hilfreich sein, um zu sehen, wer letztlich für die Zettelwirtschaft zuständig ist, denn eine Bescheinigung des Amtes brauchst du jedenfalls für die Gebührenhaie).

[Zitat Anfang]
„1. Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach §2Abs.1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt innerhalb der Wohnung für den Antragsteller, dessen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Sie erstreckt sich auch auf weitere in der Wohnung lebende volljährige Personen, wenn diese bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt worden sind. Das heisst, dass Personen, die bei der Gewährung der Sozialleistung nicht berücksichtigt worden sind, den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen haben.
2.Eine Befreiung ist personenbezogen und nicht auf andere Wohnungsinhaber übertragbar. Für die weiteren Wohnungsinhaber besteht Beitragspflicht, wenn der Antragsteller aus der Wohnung auszieht oder verstirbt. Liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung bei einem der anderen Wohnungsinshaber vor, muss ein neuer Antrag gestellt werden.“ [Zitat Ende]
Ach so: die abGEZockt hat nur ihren Namen geändert, nicht ab er auch ihren raffgierigen Charakter.
Guckst auch mal hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=134154
Ich hoffe, dass dir diese Informationen weiterhelfen. … mehr auch auf http://pierre-mensah.weiss-was.de/

Dir noch einen angenehmen Tag,
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

hallo bin bei der neuen regelung noch nicht fit, schau mal auf der homepage http://www.rundfunkbeitrag.de/
nach…
lg
biker2

Hallo Roy

Ich kann Dir leider keine gute Nachricht senden. Vollbefreiung gibt es nur für ganz bestimmte Harz 4 Empfänger auf Zeit und für Behinderte mit RF-Zeichen (Taub/Blind).
Du musst leider 17,98 mtl. abdrücken. Trotzdem kannst Du ja auf den Bescheid Einspruch erheben. Dann kannst Du den Abbuchungsauftrag kündigen, falls einer besteht und der „GEZ“ ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Köln, monatlich die Summe schicken. Dann jedoch immer vermerken „Zahlung unter Vorbehalt grundrechtlicher Vorschriften“.
Wir können nur hoffen, dass sich viele Menschen dagegen wehren, die Zahlung nicht sofort vornehmen und so die Anstalten dazu bewegen, über Änderungen nachzudenken.
Es sind bereits einige Klagen vor dem BVerfG und den Verwaltungsgerichten anhängig. Die entscheiden jedoch leider sehr wahrscheinlich politisch für die Anstalten.
Vielleicht gibt es in Deinem Haus die Möglichkeit sich als WG zusammenzufinden, dann zahlt man nur einen Beitrag.

Beste Grüße
Peter

Hi,heißes Eisen bin grad selber drann was geht und was nicht.
ff

Hallo, möglich ist eine Befreiung, sicher nicht unbedingt. Schau doch erst mal unter www.rundfunkbeitrag.de auf der neuen Website der ehemaligen GEZ vorbei unter Anmeldung/Änderung Bürgerinnen und Bürger stehen die Bedingungen, unter denen man sich befreien lasse kann. Möglicherweise fällst Du ja unter „Ausbildungsförderung“.Einen Antrag downloaden oder beim Ortsamt erfragen und einfach versuchen. Klar, dass man Dich nicht mit offenen Armen empfangen wird, die müssen ja erst mal auf die Einnahmen der Neuantragsteller verzichten, bevor Sie sie mit einer erhöhten Zwangsabgabe wieder von den Anderen holen können.Ist sowieso eine Sauerei,verfassungswidrig gehört abgeschafft.Gibt jetzt online eine Petition dagegen mit Aktionen in vielen Städten am 23.03.13.

Normalerweise kann ein Wohngeldempfänger nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden, es müsste schon der Bezug weiterer Leistungen dazukommen wie Arbeitslosengeld II, eher bekannt als Hartz-IV(kann auch ergänzend gewährt werden, wenn das Geld zum Leben nicht reicht), Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe oder Empfänger von Ausbildungsgeld nach §§ 122 ff SGB III.
In Ihrem Fall müsste eigentlich irgend eine dieser weiteren Leistungen gewährt werden, weil „nur“ der Lohn eines Azubi nicht zum Bezug von Wohngeld berechtigt, da die Eltern im Normalfall noch zum Unterhalt verpflichtet sind. Mein Rat: Gehen Sie zu der für Ihre Stadt oder Gemeinde zuständigen Wohngeldstelle und auch zum Jobcenter und fragen Sie.
Alles Gute!

Hallo Roy
Es kann sein ein Antrag auf Befreiung hat doch Sinn.
Siehe Bemerkungen zum Gesetz:
„Auf die anderen zur Beitragsbefreiung führenden Leistungen zum Lebensunterhalt (u.a. Grundsicherung in Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen der Kriegsopferfürsorge, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) brauche ich hier nicht einzugehen. Eigens zu erwähnen sind jedoch die in Nr. 5 genannten Leistungen für Personen, die BAFöG, Berufsausbildungsbeihilfe nach §§ 99, 100 Nr. 3 SGB III oder Ausbildungsgeld nach §§ 104 ff. SGB III erhalten. Hier ist die Beitragsbefreiung zusätzlich an die Voraussetzung geknüpft, dass der Betreffende nicht bei den Eltern wohnt. Dies hat dann folgende Konsequenz: Lebt zum Beispiel ein Blindenhilfeempfänger (oder Empfänger von Landespflegegeld) allein mit seiner Frau zusammen, so ist kein Rundfunkbeitrag zu zahlen, auch der getrennt lebende Sohn, der BAFöG bezieht, ist beitragsbefreit. Zieht aber der Sohn zu seinen Eltern, so ist für deren Wohnung nunmehr der volle Beitrag zu zahlen.“

Also testhalber doch noch einen Antrag auf Befreiung schicken. Vielleicht gibt es wenigstens eine Teilbefreiung. Allerdings wird mit Befreiungen sehr sparsam umgegangen. Also nicht gleich klein beigeben.
Vor allem würde ich den Bezug von Kindergeld nicht angeben. Das bekommen ja in der Regel die Eltern.
Dies noch als Nachtrag.

Gruss Peter

Hallo Roy,
danke für Deine Anfrage. Leider muss ich da passen - ich kenne den genauen Betrag auch nicht, wie hoch das Gesamt-Einkommen sein darf, um von GEZ befreit zu werden. Ich hoffe, Dir konnte von anderer Seite geholfen werden.
Wünsche Dir viel Glück und Erfolg.
LG
Puddelchen

Guten Tag,
vielleicht kann ich Dir mit diesem Link weiterhelfen:

http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-66510_…

Hallo, entschuldige bitte, dass ich erst jetzt antworte. Ich kenn mich eher im Bereich für Zuschüsse u.ä. für Alleinerziehende aus. Sorry.