Hallo,
habe schon etwas gesucht hier im Forum, aber keine passende Antwort bekommen.
Es geht um folgendes:
Mein Freund bezieht seit längerem ALG II, hat im Oktober 2009 daher eine Befreiung über die Rundfunkgebühren an die GEZ geschickt.
Diese habe ich extra per Einschreiben mit Rückschein versendet, sicher ist sicher.
Nun erfolgte aber nie eine Rückmeldung bzgl. der Befreiung.
Auf Nachfrage im Januar 2010 sagte man uns dann, da wäre nie was angekommen.
Ich schrieb denen zurück, dass wir das abgesendet haben und es lt. Rückschein auch am 19.10.09 dort angekommen sei.
Dies wurde bestritten.
Ich habe den Rückschein daher eingescannt und der GEZ gesendet, worauf diese mir antworteten, dass vorne nur eine Unterschrift sei, aber kein Annahmedatum. Daher wäre der
Schein ungültig.
Daraufhin meinte ich, dass ICH nichts dafür kann, dass der Mitarbeiter der GEZ nur unterschrieben hat, ohne vorne das Datum davor zu schreiben. Ich war ja nicht persönlich vor deren Tür.
Jedoch ist hinten auf dem Rückschein der Poststempel vom 19.10.09 drauf, diesen erkennt man auch.
Dennoch weigert sich die GEZ bis heute, die Befreiung geltend zu machen und sind immer noch der Ansicht, dass dort nie was ankam.
Aktuell wollen sie 213,11 Euro haben.
Was sollen wir machen?
Hilft nur noch der Gang zum Anwalt?
Vielen lieben Dank für die Antworten im Voraus.
Guten Morgen Yaramin,
typisch die Doofbacken von der abGEZockt!
Denen kann man den Antrag vor die Stirn nageln und die behaupten dann immer noch, sie hätten nix gekriegt.
Also, das wäre der vorletzte Schritt vor dem einen Anwalt einschalten (über einen Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht gar kein Problem).
Jedenfalls hast du bisher alles absolut richtig gemacht.
Hast du das von der abGEZockt schriftlich, dass der Antrag dort nie eingegangen sei?
In dem Falle gut!
Jedenfalls solltet du der Gebührenforderung über 213,11 Euro sofort als ungerechtfertigt widersprechen mit der Aufforderung verbunden, binnen Wochenfrist deinen Antrag auf Befreiung von den RF-Gebühren zu bescheiden.
Lasse die dann auch gleich wissen, dass, wenn die das verweigern oder die Frist fruchtlos verstreichen lassen, würdst du einen Anwalt einschalten und dir vorbehalten, ggf. auch Verpflichtungsklage gegen die abGEZockt bzw. die für dich zuständige Rundfunkanstalt zu erheben. (Das täte auch richtig weh - denen 
Soweit du das evl. schriftlich von der abGEZockt hast, dass die das Einschreiben-Rückschein nicht erhalten haben, solltst du bei deinem Postamt einen Nachforschungsantrag stellen, damit die Post dir nachweist, dass sie deinen Brief auch wirklich bei der abGEZockt abgeliefert hat, was diese ja trotz deinen Rückscheinbeleges bestreitet.
So wie ich die Sache sehe, kannst du da nur gewinnen.
Sonst noch Fragen? Einfach wieder melden!
Mit freundlichem Gruss,
Pierre Mensah