hallo nehmen wa mal an jemand beantragt zum 01.12.2009 alg 2 und erkundigt sich bei der gez nach befreiung, diese sagen nun erst wenn der bescheid da ist könne man sich befreien lassen.
der bescheid kommt nun erst anfang februar 2010 man will sioch befrein nun heisst es man müsse bis februar zahel man hätte sich erst befeien müssen.
nun liegt für november. dezember und januar noch ne reechnung aufm schreibtisch, wie ist zu verfahren, auf dem bescheid steht das er ab 01.12.2009 wirksam ist und erst am 04.02.2010 zugegangen ist.
finde die fagestellung etwas kompliziert aber ich versuche sie dennoch zu beantworten, auf meiner erfahrung heraus:
Gez macht nichts rückwirkend. ich würde einfach die unterlagen mit befreiung abschicken und warten bis die antworten. mit dem schrieb von der arge is man n halbes jahr befreit. ausstehende beträge können sicher auch in raten gezahlt werden. gerad als „hartzer“ sollte man diese möglichkeit bekommen.
Hallo
nehmen wa mal an jemand beantragt zum 01.12.2009 alg 2 und erkundigt sich bei der gez nach befreiung, diese sagen nun erst wenn der bescheid da ist könne man sich befreien lassen.
Das sollte man sich eine Lehre sein lassen, den Behörden nicht mehr immer alles glauben und in Zukunft immer alles sofort beantragen, zur Not formlos mit dem Hinweis, dass man nicht weiß wie es formgerecht geht.
Hier in diesem Falle würde ich es zumindestens versuchen, eine rückwirkende Befreiung zu kriegen, mit der Begründung, dass man falsch beraten wurde. Mehr als nicht klappen kann es nicht.
Viele Grüße
rückwirkend geht aber nichts. eine gute freundin von mir hat selbst die erfahrung machen müssen. hat hart gekämpft aber am ende nichts erreicht.
wie gesagt versuche es mit einer ratenzahlung. soviel ist das ja auch nicht. meine freundin muss n paar hunderter abdrücken (in raten) das is viel schlimmer, wenn mal ALG2 bekommt