GEZ-Befreiung Rundfunkgebühren-Einkommensgrenze?

Sicher taucht die Frage hier schon häufiger auf - jedoch ist das alles verjährt - auch die Links zu „gez.de“ funktionieren jetzt nicht mehr!

Weiß irgendjemand denn genau die Höhe der Einkommensgrenze für die GEZ-Befreiung für dieses Jahr 2013 ?

Ich google mir schon die Finger wund - nirgendwo taucht mal ein sinniger BETRAG auf… immer nur Paragraphen od. ALGII… aber nirgends mal eine Summe genannt

Ich möchte mal genau die Höhe des mtl. Betrages wissen, bis dahin sich ein Antrag auf Befreiung überhaupt lohnt.
Also ich meine zB.: „…wer unter XXX,xx €uro im Monat zur Verfügung hat …“

Danke schonmal für hilfreiche Antworten.

Hallo Mallu

Wenn jemand nicht beschäftigt ist, keinen Lohn bezieht, keine Sozialhilfe, keine AL II
hat er keinen Anspruch auf Befreiung. Daher wird auch nirgends ein Betrag genannt.

Im Grunde genommen gibt es nur noch Befreiungen für bestimmte Sozialempfänger Harz IV und Behinderten-Ausweisinhaber mit RF.

Folgende Personen können nach § 4 Abs. 1 RBStV aus sozialen Gründen eine Befreiung beantragen
Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich von Leistungen nach § 22 SGB II.
Beizufügen sind: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach SGB II oder Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde

Über die Höhe der zur Anerkennung führenden Zuwendungshöhe sagen aus meiner Sicht die vorhandenen Infos nichts aus.
Teilweise wird auch nur eine Teilbefreiung erteilt.

Gruss Peter

Sicher taucht die Frage hier schon häufiger auf - jedoch ist das alles verjährt - auch die Links zu „gez.de“ funktionieren jetzt nicht mehr!

Weiß irgendjemand denn genau die Höhe der Einkommensgrenze für die GEZ-Befreiung für dieses Jahr 2013 ?
Ich google mir schon die Finger wund - nirgendwo taucht mal ein sinniger BETRAG auf… immer nur Paragraphen od. ALGII…
aber nirgends mal eine Summe genannt
Ich möchte mal genau die Höhe des mtl. Betrages wissen, bis dahin sich ein Antrag auf Befreiung überhaupt lohnt.
Also ich meine zB.: „…wer unter XXX,xx €uro im Monat zur Verfügung hat …“
Danke schonmal für hilfreiche Antworten.


Guten Morgen Mallu,
deine Frage ist doch sehr einfch zu beantworten.
Befreien lassen kann sich primär der, der mindestens nicht mehr als den aktuellen Regelsatz zum Lebensunterhalt zur Verfügung hat.
Dabei ist einmal der Regelsatz für Hartz IV-Bezüge massgebend, oder der der Hilfe zum Lebensunterhalt-Grundsicherung durch die Sozialdienste deiner Gemeinde.

Richtig ist, wie du sagst, dass du unter GEZ.de nix mehr zu fassen kriegst. Kein Wunder auch, denn die abGEZockt hat ihre Namen geändert (nicht aber auch ihre üblen Abzockermethoden). Die abGEZockt nennt sich nunmehr ganz vornehm: „Beitragsservice“ und ist nun unter der Webadresse: www.rundfunkbeitrag.de/service im Web zu erreichen.
Dort dürftest du auch alle Informationen zu den Befreiungsgrundsätzen finden.
Falls erforderlich melde dich ansonsten bitte noch einmal.

Dir noch einen angenehmen Tag,
Pierre Mensah

Wirst du auch nichts finden, einfach Antrag stellen, mehr als eine Ablehnung und damit die Zahlung der GEZ kann doch nicht passieren.

Viel Erfolg