GEZ-befreiung via mail

hallöle miteinander, nehmen wir an der x will sich von der gez-gebühr befreien lassen… er will dies aber nicht auf dem normalen postweg machen, sondern via mail… an welche mail-addi schreibt er dann? [email protected] ?

thx

Er sollte auf die Seite gehen wo das Verfahren der Befreiung beschrieben ist. Dort wird wohl auch der Weg aufgezeigt sein.
Falls es einen „Nicht-Postweg“ gibt, dann würde der dort genannt.

Schick bloß nicht an eine „normale“ Mailadresse der Rundfunkbeitrag-Zentrale- das geht unter.

Frag mich gerade, wie man sich eigentlich legitimieren sollte …

MfG
duck313

An gar keine. Das geht nämlich so:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html

nun, eine für die befreiung explizit genannte mail-addi gibts nicht… daher hat der x die gez angeschrieben und gefragt, ob er seine befreiung auch per mail schicken kann… nach einer kleinen ewigkeit hat er antwort bekommen in der stand das ginge, aber sinnigerweise nicht über welche mail-addi… nach kurzer recherche war hier die einzige auffindbare mail-addi, die die gez überhaupt anbietet, aber es steht eben nicht explizit daß sie auch für die befreiung nutzbar ist…

Was genau hindert denn den x daran, die Befreiung auf vorgesehenem Weg zu beantragen? Fehlen ihm die 80 Cent fürs Briefporto? Dann schenk sie ihm.

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könnte er natürlich, ist hier aber nicht die frage…

[quote=„puppeteer, post:4, topic:9465233“]

Wenn das so ist, dann hat x eine falsche Auskunft bekommen.

Dafür steht da implizit, dass sie für die Befreiung nicht nutzbar ist. Der Antrag ist formgebunden (wobei man sich das Formular immerhin online herunterladen kann, wir sind schließlich kein Dritte-Welt-Land). Bis 31.12.2015 konnten formgebundene Schreiben als DE-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur per Email an die von Dir genannte Adresse versandt werden. Seit über vier Jahren nicht mehr; warum ist offenbar streng geheim. Hast Du den fett mit „Wichtige Information“ überschiebenen Absatz übersehen?

Zum 31. Dezember 2015 wurde der Zugang für E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur geschlossen. E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur werden nicht mehr als Ersatz für die Schriftform berücksichtigt.

Bevor es eine Rückfrage gibt: Nein, das heisst nicht, dass stattdessen E-Mails ohne qualifizierte elektronische Signatur berücksichtigt werden. Das heisst nur, dass die GEZ keine Lust hatte, die ganze Seite zu überarbeiten und stattdessen lediglich obiges Absätzlein eingefügt hat. Zu mehr ist man in den letzten vier Jahren nicht gekommen. Hey - deswegen müssen dringend die GEZ-Gebühren erhöht werden, dass man leistungsfähiger und kundenfreundlicher wird.

So einfach macht die GEZ es ihren „Kunden“ nicht. Komm damit klar.

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hab jetzt mal bei der gez angerufen… wens interessiert: hier kann man seine befreiung online einreichen…

Äh, dort steht beim letzten Schritt, wie bei dem Link von @anon45458312 von vor 4 Tagen auch, „Drucken“. Wer sagt, dass das online beantragt werden kann?

wie schon geschrieben: info kommt von der gez… mußt von der verlinkten seite auf: „eine frage zu meinem beitragskonto stellen“ klicken…

Nein, kann man nicht.

Wenn Du ein wenig überlegst, fällt Dir vielleicht der Unterschied zwischen „eine Frage stellen“ und „einen Antrag stellen“ auf. Aber bitte - probiere es halt mal aus. Offensichtlich bist du komplett beratungsresistent.

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Moin,

Schau bitte genau auf der Seite nach:

Oder habe ich etwas falsch verstanden?

-Luno

Du kannst dort Deine Daten eingeben. Anschließend kannst Du den Antrag ausdrucken und ihn dann per Post schicken. Onlineübermittlung ist nicht.

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Offensichtlich. Wenn Du schon die Seite aufrufst, dann klicke doch einfach mal auf „eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen“. Dann wird ein Formular aufgerufen, das Du ausfüllen kannst und schließlich ausdrucken. Um es anschließend zu unterschreiben und per Post (die Adresse steht auf dem ausgedruckten Antrag) zu versenden.

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Hallo,

nein das geht nicht…die Mitarbeiter des
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
sind schließlich sooo geheim, da darf niemand eine Internet-Zugangsadresse haben Ironie
Und jetzt ohne Spaß, die „blockieren“ alle technischen Zugangswege durch „Geheimhaltung“…man erfährt auf normalen Wege weder Telefonische Durchwahlnummern noch Fax-oder Emailadressen außer der „Sammeladresse“ [email protected]
Außerdem verlangen sie für eine Befreiung IMMER die Vorlage einer entsrpechenden Behördlichen Bescheinigung (Sozialamt/Jobcenter) im Original.

Wenn man jetzt ein böser Mensch wäre,könnte man auf den Gedanken kommen,die versuchen so, mit Fristen zu spielen,das heißt, verspäteter Antragseingang = länger Gebühren abkassieren oder Antrag gar nicht erhalten.

Als kleiner Trost: Anmelden kann man sich beim Beitrags"service" natürlich ganz unbürokratisch online. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …

Prima. Und das verlangte ORIGINAL des Belegs, mit dem du deinen Antrag begründen willst, reichst du dann wie genau ein? Mit einer Büroklammer an die Email heften?

Klar, schließlich gab’s Karl Klammer schon für Office 97!!!

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