Ich hoffe das ich die richtige Rubrik gewählt habe.
Ich habe gehört das man sich bei zu geringem Einkommen von der GEZ befreien lassen kann. Nun meine Frage:
Geht das überhaupt und wenn ja wo mache ich das?
Ich bekomme zurzeit ca. 700,00 Euro Arbeitslosenhilfe. Davon muß ich für Miete, Nebenkosten und Strom alleine schon 482,00 Euro bezahlen. Da fällt es mir nicht gerade leicht auch noch knapp 50,00 Euro alle 3 Monate an die GEZ zu zahlen.
grundsätzlich besteht ein sogenannter Befreiungsanspruch für die Rundfunk-und Fernsehgebühren nur, wenn Dein Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Von den Einkünften wird ein Freibetrag abgezogen. Liegst Du dann im Rahmen des sozialhilferechtlichen Bedarfs, besteht ein Anspruch auf Befreiung. D musst hierzu einen Antrag bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt stellen ( z.B. NDR in Hambur, WDR in Köln ).Hier wird dann geprüft,ob Dir für ein Jahr eine Befreiung gewährt werden kann. Es ergeht dann ein bescheid von dort. Den Antrag musst Du vor Ablauf eines Jahres erneut stellen. Es ist zutreffend, dass das Sozialamt hierfür einen Vordrck zusamen mit einer sozialhilferechtlichen bedarfsrechnung herausgibt. Viel Glück!
Gruß Jürgen
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50$ alle 3 monate, ist ja furchtbar!! warum? mit welchem recht
erhebt der staat steuern aufs TV?
Bitte, Reno, nicht jeden Monat aufs Neue die gleiche Diskussion. Die Argumente aller Seiten kannst Du im Archiv nachlesen, sie haben sich seither nicht geändert.
Grüße
Eckard.
echt war? meine Freundin ist 60% schwerbehindert, haben auch so nen antrag gestellt, der kam zurück, mit der begründung, das ich ja geld verdiene (1500€ monat. netto) und ich es ja bezahlen könne.Sie verdient nichts,macht jetzt gerade eine Reha Ausbildung. sie müsst dazu schon blind sein, damit das geht meinten sie durch die blume gesagt
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Hi
Deine Freundin verdient genug um nicht befreit zu werden.
60% schwerbehinderung reicht da nicht, es muss schon wesentlich mehr sein oder der Vermerk RF auf dem Ausweis eingetragen sein.
Wenn du mit deiner Freunding zusammen wohnst, ist es doch richtig, dass du die Gebühren zahlen kannst.
Jetzt was Persönliches: ich habe nichts dagegen, wenn ein Schwerbehinderter die ihm zustehenden Vergünstigungen in Anspruch nimmt (habe ich ja auch in der Zeit gemacht, in der meine Tochter 100% hatte), aber es sollte nicht von den Nichtbehinderten ausgenutzt werden.
In den FAQs heisst es, dass Sozialhilfeempfänger von den Gebühren befreit werden können. Gilt das nur für Sozialhilfeempfänger?
Ich habe ab nächstem Monat nur noch eine halbe Stelle und verdiene dann sicher nicht mehr, als mir vom Sozialamt her zustehen würde und würde das daher natürlich auch gerne nutzen.
wer monatlich über 1000€ abzüge hat,und hart dafür arbeiten muss, sollte auch einmal etwas vom Staat nehmen dürfen; ohne schlechtes gewissen. auch was persönliches
und 60% ist genug, wenn man bedenkt,das ich monatlich vielleicht 2 Tag daheim bin, und sie keine ausbildung wegen ihrer krankheit machen kann;d.h. sie auch kein geld hat. also für 2 tage TV und Radio,diesen hohen betrag, das ist ein verbrechen. (meiner meinung)
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ohne
schlechtes gewissen. auch was persönliches
und 60% ist genug, wenn man bedenkt,das ich monatlich
vielleicht 2 Tag daheim bin, und sie keine ausbildung wegen
ihrer krankheit machen kann;d.h. sie auch kein geld hat. also
für 2 tage TV und Radio,diesen hohen betrag, das ist ein
verbrechen. (meiner meinung)
Deine Meinung zählt aber leider nicht.
Wenn ich z.B. eine Wohnung miete und sie nur 2 Tage im Monat bewohne, was meinst Du was der Vermieter sagt, wenn Du nur 2 Tage bezahlst?
Hier stimmen Deine Überlegungen nicht mit der Wirklichkeit überein.
Wer den Vertrag unterschreibt muß auch zahlen.
Gruß
Dirk m.