GEZ begründungspflicht rechtlich haltbar?

Hallo,
die gez verlangt bei bekanntgabe der abschaffung eines tv-gerätes eine begründung, ist diese forderung rechtlich in irgendeiner form plausibel? ich bin nicht vom fach aber mir erscheint das einfach hanebüche!? kann man konkrete paragraphen nennen die dem zuwider laufen?

Hallo

die gez verlangt bei bekanntgabe der abschaffung eines
tv-gerätes eine begründung, ist diese forderung rechtlich in
irgendeiner form plausibel? ich bin nicht vom fach aber mir
erscheint das einfach hanebüche!? kann man konkrete
paragraphen nennen die dem zuwider laufen?

Schwieriges Thema. Generell ist die GEZ im Recht, im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist über das Auskunftsrecht und Anzeigepflicht im §3(2) auch der Grund erwähnt.
Die Frage ist aber nun, wie detailiert der Grund erklärt werden muss. Reicht es aus, folgendes zu schreiben: „Abmeldung zum xx.xx.xxxx Grund: das einzig vorhandene gebührenpflichte Gerät zum Schrottplatz gebracht“ oder muss man noch genauer erklären wann, warum, mit Beleg, ob man vorhat ein neues zu kaufen usw…

Wichtig: Wer als Grund zum Beispiel angibt, das Fernsehprogramm sei so schlecht oder ähnliches, „beweist“ damit nicht, das der Fernseher auch weg ist, also werden solche Abmeldungen nicht anerkannt.

Gruß, DW.

  1. Eine Anzeige über das Ende des Bereithaltens eines Rundfunkgerätes nach § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV ist schwebend unwirksam, wenn in der Anzeige der Grund der Abmeldung entgegen § 3 Abs. 2 Nr. 9 RGebStV nicht angegeben worden ist, und bewirkt daher nicht, dass die Rundfunkgebührenpflicht nach § 4 Abs. 2 RGebStV endet.

http://www.juraforum.de/urteile/vorschriften/r_rgebs…

Bei Abmeldung muss ein Grund angegeben werden. So steht es im verhassten Rundfunkstaatsvertrag.

Der in einschlägigen Foren empfohlene Abmeldegrund lautet:„Verkauf/Entsorgung der/des Runfunkgeräte(s) ohne Nachweis. Es wird kein Gerät mehr bereit gehalten.“

Außerdem sollte bei einer Abmeldung bei der GEZ darauf hingewiesen werden, das es eine Abmeldung ist und kein Antrag auf Abmeldung.

MFG
www.gez-boykott.de
www.gez-abschaffen.de