Hallo Fachleute und Kenner.
In einem Wochenendgebiet, keine Laubenkollonie nach dem Kleingartengesetz, war bisher ein Radio gemeldet die Anmeldung auch mehrere Geräte ja kostenfrei war.
Mit der neuen Regelung gelten ja nur Wohnungen und Häuser als beitragspflichtig.
In diesem Wochenendhaus ist keine Dusche vorhanden
kein fliesendes Wasser,
kein Bad,
kein Wasserklo
ist noch nicht einmal an die öffentliche Ver- und Entsorgung angeschlossen.
Kurz um ist dieses Wochenendhaus nicht für Wohnzwecke geeignet.
Die Abmeldung bei der (ehem.) GEZ wurde nicht anerkannt.
Auch eine Saisonabmeldung wollen sie nicht anerkennen.
Auch Lauben außerhalb von Kleingartensiedlungen gelten als Wohnung, sagt GEZ.
Auch die Tatsache, dass das Wochenendhaus nicht im Wohngebiet der Gemeinde steht, reicht nicht aus für die Anerkennung der Abmeldung.
Auch das die Gemeinde ein dauerhaftes Wohnrecht in diesem Wochenendhausgebiet nicht gestattet, reicht nicht für die Abmeldung.
Wer mag mir einen oder mehrere gute Ratschläge geben aus, dass ich bezahlen soll?
Ich freue mich über Antworten. Danke.
Google mal mit ‚GEZ Gartenlaube 2013‘. Man kriegt ziemlich viele Informationen. Welche die allerneueste und gültige ist, ist mir nicht ganz klar. Hoffentlich diese hier: http://www.kleingarten-bund.de/presse/pressemitteilu…
Oder hier: http://www.cecu.de/gez-rundfunkbeitrag.html
" Gartenlauben in Kleingartenanlagen sind beitragsfrei in der GEZ-Gebühr enthalten. Darin enthalten sich auch Gartenhäuschen, die sich nicht zum dauerhaften Wohnen eignen. "
Sei dir aber nicht zu sicher, und google noch ein bisschen weiter, oder frag beim BDG nach.
Die könntest du auch fragen, auf welchen Paragraphen man sich berufen kann.
Sorry, habe da keine Erfahrungen, denke aber Du brauchst nicht zahlen,
evtl. versuchen, den Schriftverkehr dies mal mit „Post-Brief“ an die Leitung der
neuen " GEZ", also meist die regional verantwortliche Rundfunkanstalt zu schicken.
Oft wird am „front-desk“ (unwissend bei Sonderfällen) schnell und falsch geantwortet…
Viel Erfolg
biker-zwo
Auch das die Gemeinde ein dauerhaftes Wohnrecht in diesem
Wochenendhausgebiet nicht gestattet, reicht nicht für die
Abmeldung.
Das ist der einzige wichtige Punkt. Solange die kommunale Satzung ein Bewohnen nicht komplett oder für festgelegte Zeiträume verbietet kann dort gewohnt werden, und es wird der Rundfunkbeitrag fällig. Das dort „dauerhaft“ nicht gewohnt werden darf, schliesst die Nutzung als Wohnung eben nicht aus. Eine Einzelfallprüfung ist nicht vorgesehen.
Ich vermute nur durch Änderung des Status der Siedlung (Wohnverbot oder Umwidmung in eine Kleingartenanlage oder ähnliches), wird man den Rundfunkbeitrag vermeiden können.
Pardon, mal ganz polemisch: sieh es als normale, lästige Steuer. Es juckt keinen ob Du da wohnst oder nicht, juckt ja auch keinen ob Du einen Fernseher hast oder nicht.
Gruß
M. (seit 20 Jahren ohne Glotze, seit letztem Jahr zahlend)
Doppelt zahlen geht ganz fix, hatten wir auch als wir im neuen Haus schon gemeldet sein mussten wegen Müll bei den Bauarbeiten ect aber noch im Alten wohnten ergo auch da gemeldet waren. Wie gesagt ohne eine Glotze zu besitzen.
Einsehen tue ich da gar nichts, aber wehren ist üblicherweise vergebliche Mühe.