GEZ bei eheänlichen Gemeinschaften

hallo

ich ziehe im nächsten monat mit meinem freund zusammen und wir haben jetzt folgendes problem:
er zahlt fleissig GEZ gebühren - ich jedoch bin davon befreit. laut der GEZ homepage sieht die GEZ folgendes vor:

Nichteheliche Lebensgemeinschaft
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und das Autoradio in seinem Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner jedoch muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) und das Autoradio in seinem Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.

Können wir jetzt davon ausgehen, daß ich ja im prinzip die zahlende bin (dies nicht tue, da ich befreit bin) und mein freund dann sein gerät gesondert anmelden müsste? oder kann ich einfach beide fernseher als meine angeben? oder kann es vielleicht sogar sein, daß ich meinen anspruch auf befreiung verliere, weil wir dann als eheähnliche gemeinschaft gelten und das sozialamt nun nicht mehr annimmt, daß ich nur von meinen eltern finanziert werde (als studentin) sondern ich auch von dem gehalt meines freundes „mitlebe“?

ich hoffe, daß ihr mir helfen könnt, bzw daß ihr mich verstanden habt :wink:))

vielen lieben dank schonmal für die antworten.

julia

P.S. ich hab schon im archiv geguckt und nichts passendes gefunden!!

Hi Julia,

als ich noch Rundfunkgebührenbefreiungen gemacht habe, ging die Berechnung: 1,5-facher (Sozialhilfe)Regelsatz + Kaltmiete. Ich weiß allerdings nicht, ob sich das inzwischen geändert hat. Und ich weiß nicht, was in der Befreiungsverordnung der GEZ über eheähnliche Gemeinschaften steht. Wenn es jedoch analog zum Bundessozialhilfegesetz gerechnet wird, dann wird das Einkommen deines Freundes voll mit angerechnet, d.h. eure beiden Regelsätze (in NRW sind das z.Zt. 550,- + 440,-) x 1,5 + Kaltmiete - wenn ihr da mit eurem gemeinsamen Einkommen drunter liegt, könnt ihr befreit werden. Es kann aber auch sein, dass bei der GEZ-Prüfung jeder für sich gerechnet wird. Frag doch mal beim Sozialamt nach, die müssten die Befreiungsverordnung da haben. Falls ich dran denke, frage ich morgen mal bei unserem Bürgerbüro nach, die müssten das auch wissen.

Gruß,
Delia

hallo

ihr seid aber umständlich, du bist befreit, wenn dein Freund zu dir zieht, braucht er doch gar keinen eigenen Fernseher oder Radio, er braucht seinen Kram doch bloß abmelden, und es läuft alle über deinen Namen, fertig.

Tschüß

Na ja, ich würde es nicht übertreiben mit dem Beschei.en!

Ich hatte das auch mal ansatzweise probiert (gleiche Konstellation) - die GEZ will dann bei SEINER Abmeldung IHRE GEZ-Nummer wissen usw., usf…

In einer Familie klappt das ja auch nicht, daß man alle (gemeinschaftlich genutzten) Geräte auf eine GEZ-befreite Person ‚überschreibt‘.

Also, Vorschlag:
ER bezahlt für die gemeinschaftlich genutzten Geräte - fertig.
Doppelt bezahlen müßt Ihr aber in keinem Fall!

Gruß,
Ralf

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hallo

Hi, du meinst genau das, was ich angeführt habe und hast es dann auch so getan, was ist daran verwerflich ?
Die können viel fragen, wenn du nicht antwortest auf deren Fangfragen, dann verbleibt es bei deinen schriftlichen Äußerungen.
Tschüß

Hi, du meinst genau das, was ich angeführt habe und hast es
dann auch so getan

Nee, hab ich letztendlich nicht - auch weil ich mich noch mal schlau gemacht habe.

Die können viel fragen, wenn du nicht antwortest auf deren
Fangfragen, dann verbleibt es bei deinen schriftlichen
Äußerungen.

Das ist dann letztendlich das gleiche, als wenn man aus heiterem Himmel seine Geräte bei der GEZ abmeldet (und trotzdem weiterguckt).
Klar, kann man das durchziehen (und dann können die einem auch nix), aber es ist sicher ‚rechtswidrig‘ (siehe mein Beispiel mit der Fam.).

Ralf