Hallo, Als Nutzer von Radio und Fernseher zahle ich GEZ.
da ich einen Nebenerwerbsbetrie in der Wohnung habe zahle ich außerdem als gleicher Nutzer an den gleichen Geräten nochmal GEZ darf das sein?
Ein PC ohne Fernsehkarte ist im Büro vorhanden aber kein Fernseher oder Radio-
Danke mal für die Mühe, Gruß Klaus
Hallo Klaus !
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Rundfunkgebühren
ist der Rundfungebühren-Staatsvertrag. Danach ist zunächst
jedes einzelne Rundfunkgerät gebührenpflichtig. Eine
Ausnahme gibt es nur im privaten Bereich, wo nur je
1 Radio / TV bezahlt werden muss, egal, wieviel Geräte
in der Wohnung stehen.
Ein Büro, Werkstatt oder ähnliches gehört n i c h t
zum Privatbereich, auch nicht das Kfz mit Autoradio,
welches Sie sicher beruflich nutzen.
Außerdem sind auch Rundfunkgeräte, die Hörfunk- oder
Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne
Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B.
das Internet (www) oder die UMTS-Technologie.
Lesen Sie auch bitte nach unter www.gez.de.
MfG
HARTMUT
Hallo, ich habe aber ein Auto ohne Radio für geschäftliche Belange und meine Frau und zugleich ich eines privat mit Radio.
Es ist doch nicht plausibel, dass ich für das private Radio das ich in der Wohnung stehen habe und schon voll bezahle, nochmals bezahle, weil ich nebenan meine Rechnungen Nebenerwerblich schreibe.
Da sehe ich eine Unverhältnissmäßigkeit.
Gruß Klaus
Hallo Klaus !
Für ein nicht vorhandenes Radio im Auto brauchen
Sie auch keine Gebühren bezahlen.
Ich kennen nicht Ihre persönlichen Gegebenheiten
vor Ort, aber Sie haben vielleicht ein Büro, in
dem ein Radio steht (oder stand) oder Sie nutzen
den Wagen Ihrer Frau auch gewerblich ?
Kann ich so nicht sagen, nur 1 noch:
Ab 2013 ändern sich die Gebühren sowieso, und zwar
in BEITRÄGE. Bitte lesen Sie dazu alle Einzelheiten
unter http://www.rundfunkbeitrag.de/
MfG
Hartmut