Hallo Klaus,
wie kommst Du auf die 69,12 €?
7 Geräte x 5,76 €/Monat = 40,32 € /Monat
40,32 € /Monat x 12 = 483,84 € /Jahr
die GEZ schreibt unter Punkt 18:
"Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen für alle Rundfunkgeräte
in ihren Arbeitsräumen Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch dann,
wenn sich die Arbeitsräume innerhalb der Privatwohnung befinden
(siehe auch Informationen über die Gebührenpflicht für Autoradios in
nicht ausschließlich privat genutzten "Kraftfahrzeugen")."
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/
Alle , folglich nicht jedes.
Man kann natürlich auch Punkt 32 nehmen, denn schließlich sind Freiberufler, Gewerbetreibende usw. auch immer Unternehmer. Die GEZ scheint das offensichtlich nicht so genau zu nehmen.
Verschiedene Verwaltungsgerichte sind der Ansicht, daß ein gewerblich genutzer PC nicht automatisch der Gebührenpflicht unterliegt, siehe z.B. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Zusae…
Navigationsgeräte sind höchstens pflichtig, wenn sie einen Empfangsteil besitzen, die Lage bei Smartphones ist meines Wissens nach noch völlig unklar. Bliebe das Auoradio.
Entscheidend ist nicht, was die GEZ meint, sondern das, was Gerichte auch bestätigen. Verpackte Fernseher sind befreit, defekte hingegen pflichtig. Logisch. Aber das gehört so langsam ins Rechtsbrett.
Demnächst soll die Gebühr ja eh pro Haushalt/Unternehmen erhoben werden, völlig unabhängig davon, ob auch nur ein einziges Gerät vorhanden ist.
Die 70 € könnte das Gewerbe sicher tragen, aber 480 € für
etwas, was man ja schon bezahlt, finde ich dann doch etwas
happig, oder?
Da stimme ich Dir voll zu! Ich würde auch vor Gericht ziehen, sollte die GEZ von einem Einzelunternehmer für jeden PC unabhängig von dessen Nutzung jeweils die einfache Gebühr verlangen.
Gruß
osmodius