GEZ bei nebenberuflichem Kleingewerbe

Hallo zusammen

um es mal allgemein zu halten.

Arbeitnehmer A ist nebenberuflich selbstständiger IT-Dienstleister (z.B. PC-Service, Webhosting) und nutzt für die Tätigkeit allesamt Privatgeräte (weil schon vor der Selbstständigkeit vorhanden):

2x PC
2x Laptop
1x Smartphone
1x Auto (mit Radio)
1x Navi

„Firmensitz“ ist die Privatwohnung ohne separates Arbeitszimmer. Alle Geräte sind privat bei der GEZ angemeldet (als Zweitgeräte gebührenbefreit). Aber wie sieht das jetzt mit durch die gewerbliche Nebennutzung aus? Muss A die jetzt doppelt anmelden (und bezahlen)?
Für jedes Gerät einzeln 5,76 €? Das wären im Jahr 480 €!

Wer hatte vllt. selbst schon mal diesen Fall und kann aus Erfahrung berichten?

Klaus

Hallo Klaus,

2x PC
2x Laptop
1x Smartphone
1x Auto (mit Radio)
1x Navi

Muss A die jetzt
doppelt anmelden (und bezahlen)?
Für jedes Gerät einzeln 5,76 €? Das wären im Jahr 480 €!

Ich komme da auf EUR 69,12. Wenn das Gewerbe das nicht trägt, dann dürfte das Finanzamt das auch schnell als „Liebhaberei“ betrachten. A kann ja mit der GEZ diskutieren, ob die Geräte wahrend der Tätigkeit nicht empfangsbereit sind. :wink:

Gruß

osmodius
(IANGEZ, NAL)

Hallo,

wie kommst Du auf die 69,12 €?
7 Geräte x 5,76 €/Monat = 40,32 € /Monat
40,32 € /Monat x 12 = 483,84 € /Jahr

Die 70 € könnte das Gewerbe sicher tragen, aber 480 € für etwas, was man ja schon bezahlt, finde ich dann doch etwas happig, oder?

Klaus

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Hallo Klaus,

wie kommst Du auf die 69,12 €?
7 Geräte x 5,76 €/Monat = 40,32 € /Monat
40,32 € /Monat x 12 = 483,84 € /Jahr

die GEZ schreibt unter Punkt 18:

"Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen für alle Rundfunkgeräte 
in ihren Arbeitsräumen Rundfunkgebühren zahlen. Dies gilt auch dann, 
wenn sich die Arbeitsräume innerhalb der Privatwohnung befinden 
(siehe auch Informationen über die Gebührenpflicht für Autoradios in 
nicht ausschließlich privat genutzten "Kraftfahrzeugen")."

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/

Alle , folglich nicht jedes.

Man kann natürlich auch Punkt 32 nehmen, denn schließlich sind Freiberufler, Gewerbetreibende usw. auch immer Unternehmer. Die GEZ scheint das offensichtlich nicht so genau zu nehmen.

Verschiedene Verwaltungsgerichte sind der Ansicht, daß ein gewerblich genutzer PC nicht automatisch der Gebührenpflicht unterliegt, siehe z.B. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Zusae…
Navigationsgeräte sind höchstens pflichtig, wenn sie einen Empfangsteil besitzen, die Lage bei Smartphones ist meines Wissens nach noch völlig unklar. Bliebe das Auoradio.

Entscheidend ist nicht, was die GEZ meint, sondern das, was Gerichte auch bestätigen. Verpackte Fernseher sind befreit, defekte hingegen pflichtig. Logisch. Aber das gehört so langsam ins Rechtsbrett.

Demnächst soll die Gebühr ja eh pro Haushalt/Unternehmen erhoben werden, völlig unabhängig davon, ob auch nur ein einziges Gerät vorhanden ist.

Die 70 € könnte das Gewerbe sicher tragen, aber 480 € für
etwas, was man ja schon bezahlt, finde ich dann doch etwas
happig, oder?

Da stimme ich Dir voll zu! Ich würde auch vor Gericht ziehen, sollte die GEZ von einem Einzelunternehmer für jeden PC unabhängig von dessen Nutzung jeweils die einfache Gebühr verlangen.

Gruß

osmodius

Da das Auto gewerblich genutzt wird muss hierfür GEZ Gebühr entrichtet werden.
Ein Navi ist überhaupt nicht GEZ gebührenpflichtig, die Satellitentechnik stammt von den Amis da hat die deutsche GEZ einen Scheiß mit zu tun.

Für den Rest muss keine GEZ entrichtet werden.
Folglich folgender Gerichtsurteile:
http://www.akademie.de/private-finanzen/gez-und-rund…
http://www.sueddeutsche.de/digital/weiteres-gez-urte…

Da das Auto gewerblich genutzt wird muss hierfür GEZ Gebühr
entrichtet werden.
Ein Navi ist überhaupt nicht GEZ gebührenpflichtig, die
Satellitentechnik stammt von den Amis da hat die deutsche GEZ
einen Scheiß mit zu tun.

Ohne der GEZ jetzt mehr zustehen zu wollen, als sie sich eh schon nehmen: Jedes aktuelle Navi hat einen TMC-Empfänger, und das ist nichts anderes als Rundfunk.

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Persönliches Wunschdenken?
Hallo,

Für den Rest muss keine GEZ entrichtet werden.

Aha. Ist zwar gesetzlich so geregelt, aber was soll´s…

Folglich folgender Gerichtsurteile:
http://www.akademie.de/private-finanzen/gez-und-rund…

Da finde ich viele Urteile von Verwaltungsgerichten, die die Pflicht verneinen sowie Urteile von Verwaltungsgerichten und Ober verwaltungsgerichten, die diese bejahen.

Zudem den Zusatz „Die OVGs bzw. das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig oder das Bundesverfassungsgericht können jederzeit gegen die Meinung der Vorinstanz entscheiden, sofern die Kläger ihre Chance für die höhere Instanz ergreifen.“

http://www.sueddeutsche.de/digital/weiteres-gez-urte…

Zitat: „Während Gerichte in Bundesländern wie Hessen und Berlin oft gegen die Rechtmäßigkeit der Gebühr entscheiden, lehnen die Verwaltungsrichter in Bayern oder Nordrhein-Westfalen Beschwerden gegen die GEZ-Computergebühr meist ab. Eine vollständige Klärung der Rechtmäßigkeit steht aus. Es wird damit gerechnet, dass sich das Bundesverwaltungsgericht noch in diesem Jahr der Angelegenheit annimmt.“

Daraus ergibt sich, dass es keine einheitliche Rechtsprechung gibt, die übergeordneten Ober verwaltungsgerichte, eher kein Problem mit der Erhebung haben und das Gesetz unverändert fortbesteht.

Daraus zu schlussfolgern, dass keine Zahlungspflicht besteht, entspricht vielleicht Deinem persönlichen Wunschdenken. Mit der Realität hat das aber nichts zu tun.

Es ist eben nicht damit getan, sich die persönlich genehmen Entscheidungen heraus zu picken und darauf die Argumentation zu stützen.

Gruß

S.J.

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Womit wir bei der Frage währen: Wer außer der GEZ selbst könnte diese Frage beantworten?

Richter können es anscheinend nicht (zumindest nicht allgemein), und die GEZ wird sich ja nicht das sichere Geld entgehen lassen.

Für einen Kleinunternehmen ist es ja kein kleiner Betrag der da mal eben verlangt wird. Wobei ja noch nichtmal eine (wie auch immer) messbare Leistung erbracht wird.

Klaus

Hi,

Wobei ja noch nichtmal eine (wie auch immer) messbare Leistung erbracht wird.

Doch, es wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk damit betrieben. Man mag von diesem halten, was man will, aber er ist qualitativ meist immer noch deutlich besser als das private Müllfernsehen/Müllradio.

Gruß S

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Hi,

Wobei ja noch nichtmal eine (wie auch immer) messbare Leistung erbracht wird.

Doch, es wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk damit
betrieben. Man mag von diesem halten, was man will, aber er
ist qualitativ meist immer noch deutlich besser als das
private Müllfernsehen/Müllradio.

Dem kann ich guten Gewissens widersprechen. Der öffentlich rechtliche Sektor produziert mittlerweile genau so großen wenn nicht gar größeren Müll als der private.

Gruß S

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Hi,

Wobei ja noch nichtmal eine (wie auch immer) messbare Leistung erbracht wird.

Doch, es wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk damit
betrieben. Man mag von diesem halten, was man will, aber er
ist qualitativ meist immer noch deutlich besser als das
private Müllfernsehen/Müllradio.

Dem kann ich guten Gewissens widersprechen. Der öffentlich
rechtliche Sektor produziert mittlerweile genau so großen wenn
nicht gar größeren Müll als der private.

Dem widerspreche ich erneut. Der private Sektor produziert den größtmöglichen Müll, den man über Funk verbreiten kann.

Jetzt Du.

Gruß S

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Ich dachte so funktioniert das deutsche Rechtssystem. Man nimmt die Urteile die einen gefallen und ignoriert den Rest.

PS: Die Urteile zu gunsten der Kläger sind allesamt Personen die GEZ privat zahlen und zusätzlich gewerbliche Nutzung nicht zusätzlich zahlen wollen.

Die Urteile zu ungunsten der Kläger sind fast alles Studenten die gar nicht zahlen wollen.

Also erst genau lesen dann meckern.

OK, wenn Du meinst

Frontal21:
Objektive Berichterstattung zum Thema Computerspiele:

4 geladene Gäste, 3 Computerspiel Gegner, gebildete redegewandte Professoren mit großer Erfahrung vor großem Publikum zu sprechen gegen einen Computerspielbefürworter der Aussah als wenn man ihn von der Straße gekratzt hätte.

Unter anderem wurden die Standartlügen wiederholt.
Aber die Krönung war, dass sie ein Computerspiel vorführten das bereits verboten ist um zu zeigen, dass so gewalttätige Spiele verboten gehören und die Gesetze verschärft werden müssen.

Ich lach mich schlapp.

Seit dieser Sendung zahl ich keine GEZ aus Prinzip.

Und jetzt Du!

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Ohne der GEZ jetzt mehr zustehen zu wollen, als sie sich eh
schon nehmen:
Jedes aktuelle Navi hat einen TMC-Empfänger, und

Das ist eine Lüge, es gibt genug Navis die kein TMC haben

das ist nichts anderes als Rundfunk.

Nicht laut Rundfunkstaatsvertrag.

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Ja und?
Hallo,

PS: Die Urteile zu gunsten der Kläger sind allesamt Personen
die GEZ privat zahlen und zusätzlich gewerbliche Nutzung nicht
zusätzlich zahlen wollen.

Die Urteile zu ungunsten der Kläger sind fast alles Studenten
die gar nicht zahlen wollen.

Also erst genau lesen dann meckern.

da brauche ich nicht genau zu lesen. Urteile von untergeordneten Gerichten sind schlichtweg nicht relevant. Und solange nicht höchstrichterlich entschieden wurde, dass das Gesetz gegen geltendes Recht verstößt, sind Aussagen wie „das wurde längst entschieden. man muss nicht zahlen“ einfach nur geistiger Dünnpfiff.

Gruß

S.J.

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