GEZ Beiträge für behinderte Menschen

Hallo,müssen Angestellte in Werkstätten für behinderte Menschen Gebühren an die GEZ bezahlen ? Vielen Dank für eine Antwort, Elke

Hallo das hängt nicht vom Beruf ab, sondern von der Art der Behinderung.
wer anders Informationen aufnehmen kann, wird nicht unbedingt befreiht.
Näheres auf der GEZ-Webseite.
Gruß Susanne

Hallo Susanne, die Befreiung per Schwerbehindertenausweis meinte ich nicht. Sondern pauschal warum Menschen die in der WfbM tätig sind garnicht erst zu dem Thema angeschrieben werden. Sonst wird doch jeder AZUBI von der GEZ angeschrieben, die behinderten Menschen aber nicht. Aber die Antwort interessiert mich, denn dann frag ich mich wo die GEZ welche Informationen herhat.Liebe Grüße Elke

Hallo die GEZler stehen in Kontakt mit dem Einwohnermeldeamt, wo der Neu-Azubi ja auch seine Lohnsteuerkarte beantragt.
Selbst wenn der Behinderte das selbst machen kann, mag ja sein, dass er entweder gar nicht genug verdient um zahlungspflichtig zu sein, bzw. durch seine Behinderung eh rausfällt, dh im SB-Ausweis ein RF hat.
Oder zählt die Werkstatt als Einrichtung nach SGB VIII $45 ?
Dann ist man auch befreit.

Wenn sie noch im Elterlichen Haushalt wohnen und nicht geschäftsfähig sind, dann sind sie vermutlich wie nicht selbstverdienende Kinder nicht selbst zahlungspflichtig. (taucht so auf der Seite nicht auf, aber wie gesagt es kommt eben auf die Schwere und Art der Behinderung an).

Welches Anschreiben meinst du eigentlich, die Sorte „Denken Sie dran, dass sie zahlen müssen, sobald sie eigenes Geld verdienen auch wenn sie noch bei den Eltern wohnen“

Wie gesagt das kann daran liegen, dass solche Beschäftigungsverhältnisse nicht wie normale Arbeitsverträge gehandhabt werden, sondern eher der (so fies es sich anhört) „Verwahrung“ dienen bzw. Fürsorge, also eher Beschäftigungstherapie sind, wenn die Schulzeit um ist.
Mit echter Arbeit ist es vom vertraglichen nicht zu vergleichen, von der Bezahlung auch nicht, selbst wenn die geleistete Arbeit der eines normalen Anlernlings entspricht.
Ich kenn da einen begnadeten Rasenfachmann, der nach dem gärtnernden Werkstattsjob noch angestellt größere Liegenschaften mäht und so sein Hobby zum Beruf gemacht hat.

Da hat sich die GEZ auch nicht gemeldet, er hat aber auch schon seit frühester Kindheit einen SB-Ausweis, ich weiß nur nicht ob mit RF-Vermerk drin.

Wenn also von vornherein davon auszugehen ist, dass derjenige nicht zahlen muss, weshalb sollten die ihm eine Erinnerung schicken.
Zumal dann nur Ärger droht, wenn derjenige gutgläubig zahlt, obwohl er nicht müsste und die Betreuer/Eltern/sonstwie drauf achtet das rausbekommen.

Selbst bei mir hat sich die GEZ nur einmal gemeldet, als ich mich (zum zweiten Mal, dafür erstmals mit Geschäftsfahrzeug, MArke und Kennzeichen beim Finanzamt angegeben, von denen müssen sie die Info gehabt haben) selbstständig machte. Da bekam ich den Schrieb, „denken sie daran dass sie das Radio in Ihrem Firmenwagen anmelden müssen“
Daraufhin hab ich zurückgeschrieben, „Isch habe gar kein Radio. Wie sie vermutlich vom Finanzamt erfahren haben ist mein geschäftlich genutztes KFZ von der Marke Kawasaki, unterm Helm und bei Fahrtwind würde man es eh nicht hören“

Gruß Susanne

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Hallo Susanne, die Befreiung per Schwerbehindertenausweis
meinte ich nicht. Sondern pauschal warum Menschen die in der
WfbM tätig sind garnicht erst zu dem Thema angeschrieben
werden. Sonst wird doch jeder AZUBI von der GEZ angeschrieben,
die behinderten Menschen aber nicht. Aber die Antwort
interessiert mich, denn dann frag ich mich wo die GEZ welche
Informationen herhat.

Hallo,
DAS frage ich mich auch WO die ihre Daten her haben. Mein Sohn studiert in Trier - war aber noch ERSTwohnsitz bei MIR gemeldet. Die Wohnung wurde von meinem MANN auf dessen Namen angemietet.
Trotzdem stand eines Tages ein Mann von der GEZ vor der Tür und verlangte Einlaß und die Bezahlung von der GEZ.
Vermutlich hat der die Klingelschilder mit seinem „Ist-Bestand“ der Zahler verglichen - anders kann ich mir das nicht vorstellen.
Mein Sohn hat leider einen kleinen Studi-Nebenjob - so muss er jetzt vollständige GEZ-Gebühren bezahlen (er bekommt kein BaföG).

Hallo die GEZler stehen in Kontakt mit dem Einwohnermeldeamt,

Also mit dem Einwohnermeldeamt denke ich auch - aber hier in dem Fall war ja gar keine Ummeldung erfolgt… woher also der Datentransfer, eigentlich darf ja mit Daten nicht „gehandelt“ werden - Datenschutz.

wo der Neu-Azubi ja auch seine Lohnsteuerkarte beantragt.

Auch die notwendige Lohnsteuerkarte wurde in MEINEM Heimatort beantragt, da dort ja der Wohnsitz meines Sohnes war.

Keine Ahnung wo und wie die an die Daten oder Infos kommen.

Grüße
Marie

Hi,
soweit ich weiß, muss jeder, der eigenes Einkommen sowie ein Radio oder TV besitzt, GEZ-Gebühren bezahlen. Wer in einer WfB arbeitet, hat aber oftmals einen Schwerbehindertenausweis, und wenn da ein „RF“ drauf ist, kann er sich damit von den Gebühren befreien lassen.
Weiterhin beziehen viele WfB-Beschäftigte ergänzende Grundsicherung, weil man in der WfB ja nicht viel verdient. Und dieser Grusi-Bezug führt ebenfalls dazu, dass man sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen kann.

Gruß
Nelly

Hallo die vorderTürsteher gucken sich durchaus die Türschilder an (halten das gelesene Fest und vergleichen etc.) und wenn was neues draufsteht, dann fragen die halt. Haben sie bei meinem Männe auch getan, als der auszog von zuhaus, nur dass der schon vorher Jahrelang gezahlt hat und dnatürlich schon längst die Ummeldung abgeschickt hatte.
Dem Klingler wehte jedenfalls ein ordentlicher „halten sie gefälligst ihre Unterlagen erst mal in Ordnung“-Wind entgegen.
Die Andertürklingler sind selbstständige Subunternehmer und für jeden gefundenen und dingfestgemachten Nochnichtzahler bekommen die ihre Prämie, entsprechend aufdringlich und unangenehm werden die.

Gruß Susanne

Die nicht behinderten Angestellten (Betreuer) müssen zahlen, wenn sie ihr Radio mit in die WfbM nehmen. (ausnahme sie sind selbst ensprechend z. B. Körperbehindert)
Spielregeln dazu auf der GEZ-Homepage: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…

Die Mitarbeiter (betreute Menschen mit Behinderung) müssen nicht, wenn sie einen entsprechenden Grad an Behinderung haben.

Die WfbM als Ganzes muss für die Autoradios oder eine Beschallungsanlage (wenn Radio drin) GEZ zahlen.

Gruß JK

Hallo,
danke für die Antwort.
Hallo die vorderTürsteher gucken sich durchaus die Türschilder

an (halten das gelesene Fest und vergleichen etc.)

das Gefühl hatte ich auch
und wenn

was neues draufsteht, dann fragen die halt.

Das ist ein großes Viel-Parteien-Mietshaus überwiegend für Studenten. Der hat also wohl irgendwo geklingelt und ist reingelassen worden und ist dann in den einzelnen Etagen wohl von Wohnungs-Eingangstür zu Eingangstür gegangen. Es handelt sich hier um Einzimmer-Appatements, wenn man die Tür öffnet, steht der Besuch praktisch direkt im Zimmer. Der Typ hat gesehen, dass das Fernsehen läuft und DIREKT gesagt, dass das nicht angemeldet sei. Dann meinte er es gäbe jetzt für die gesamte zurückliegende Mietzeit eine Art „Bußgeldbescheid“. Mein Sohn ist aber wohlgemerkt Student und die Wohnung hat mein Mann angemietet. Mein sagte, er habe das Fernsehen neu bekommen (was tatsächlich auch zutraf), da meinte der Typ, dass das wohl nicht so sei und hat gesagt, er wird es mildernd berücksichtigen und so „brauchten“ wir „nur“ für 6 Monate im Nachhinein zu zahlen.
Haben sie bei

meinem Männe auch getan, als der auszog von zuhaus, nur dass
der schon vorher Jahrelang gezahlt hat und dnatürlich schon
längst die Ummeldung abgeschickt hatte.

Irgend eine Ordnung scheint in dem Laden nicht drin zu sein…

Dem Klingler wehte jedenfalls ein ordentlicher „halten sie
gefälligst ihre Unterlagen erst mal in Ordnung“-Wind entgegen.

DAS hätte ihm bei MIR selber auch geblüht.

Die Andertürklingler sind selbstständige Subunternehmer

ach echt?
und

für jeden gefundenen und dingfestgemachten Nochnichtzahler
bekommen die ihre Prämie, entsprechend aufdringlich und
unangenehm werden die.
Womöglich bekommen die die Prämie auch noch von unseren Rundfunk-Gebühren ausgezahlt!

Ist sowieso ein völlig veraltertes System, die öffentlich-rechtlichen machen genauso viel Werbung wie die privaten auch, und das mit dem Bildungsauftrag kann man auch nicht weiter nachvollziehen, lediglich in den Dritten Programmen schonmal…

Habe schon überlegt, ob ich mich wegen des Geschäftsgebahrens mal bei der GEZ beschweren soll (einfach in der Tür zu stehen wo man sich offensichtlich schleichenden Eingang eines NICHT-Berechtigten (GEZ-Kontrolleti) Zugang erschlichen hat. Aber: Man kommt gegen diese Typen doch nicht an…

Gruß Susanne

Grüße
Marie

Die Mitarbeiter (betreute Menschen mit Behinderung) müssen
nicht, wenn sie einen entsprechenden Grad an Behinderung
haben.

Sie müssen nur dann nicht, wenn sie außer dem „entsprechenden Grad an Behinderung“ das Merkmal „RF“ haben. Dann müssen sie sich aber trotzdem bei der GEZ anmelden und sich dann von den Gebühren befreien lassen.

Haben sie kein „RF“, können sie nur befreit werden, wenn sie ergänzende Sozialleistungen beziehen.

Die Behinderung allein führt nicht zu einer Befreiung von der Zahlungspflicht.

Gruß
Nelly

Stimmt. Das ist dann die komplette und ausführliche Wahrheit.

In der Regel sollten das aber dei Betreuer der behinderten Leuts in der WfbM wissen.
Aber „sollte“ ist halt so eine Sache. …

Gruß
JoKu