GEZ- Bescheid = vollstreckbarer Titel?

Annahme:
Jemand öffnet über Monate Post von der „GEZ“ (Beitragsservice bayrischer Rundfunk) nicht (kein Einschreiben o.ä.), weil er in einem Haushalt in einem Mehrfamilienhaus lebt, der ohnehin brav Beiträge bezahlt.
Eines Tages öffnet er doch ein Schreiben (wieder kein Einschreiben o.ä.):
Darin findet er eine Überweisungsvordruck über ein paar hundert Euro und ein Begleitschreiben namens „Festsetzungsbescheid“.
" Zwangsvollstreckung ist eingeleitet" etc.

Kann das alles ohne Einschreiben rechtswirksam sein?
Was kann man unter diesen Annahmen jetzt noch tun?

Grüße!

Timsy

also ich denke mal ohne Unterschrift eines Richters ist es keine Zwangsvollstreckung sondern nur Panikmache!

Servus,

und was bewegt Dich zu diesem Gedanken?

Steht das mit der Unterschrift irgendwo in der ZPO? Wenn ja, wo?

Schöne Grüße

MM

ohne Einschreiben rechtswirksam?
Nochmal meine Kernfrage:

„Kann das alles ohne Einschreiben rechtswirksam sein?“

Danke!

Timsy

Hallo

Jemand öffnet über Monate Post von der „GEZ“ (Beitragsservice
bayrischer Rundfunk) nicht (kein Einschreiben o.ä.), weil er
in einem Haushalt in einem Mehrfamilienhaus lebt, der ohnehin
brav Beiträge bezahlt.

Damit ist der Inhalt der Briefe dem Empfänger zugegangen. Für die meisten Bescheide ist die Zustellform nicht vorgeschrieben (auch wenn oft eine nachweisbare Methode gewählt wird)

Eines Tages öffnet er doch ein Schreiben (wieder kein
Einschreiben o.ä.):
Darin findet er eine Überweisungsvordruck über ein paar
hundert Euro und ein Begleitschreiben namens
„Festsetzungsbescheid“.
" Zwangsvollstreckung ist eingeleitet" etc.

Wahrscheinlich waren in den vorherigen Briefen Auskunftsersuchen, Beitragsankündigungen und sonstige Informationen. Der Festsetzungbescheid sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten, ausserdem soltle drinstehen, warum der Beitrag erhoben wird, da ja anscheinend schon bezahlt wird…

Kann das alles ohne Einschreiben rechtswirksam sein?

Ja.

Was kann man unter diesen Annahmen jetzt noch tun?

Zahlen. Dem Bescheid widersprechen. Nachfragen warum man zusätzlich zur „bezahlten“ Wohnung nochmal zahlen soll. Abwarten bis vollstreckt wird und die Rechtsgültigkeit des Bescheides anfechten.

Grüße,
.L

HI

Zu deiner „Kernfrage“ : JA, denn es kann z. B. auch per Boten eingeworfen worden sein.

http://www.hs-hannover.de/fileadmin/media/doc/pp/ver…

Richtlinie zum „Mahn- und Vollstreckungsverfahren“


Da die Mahnung für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen
Vollstreckungsvoraussetzung ist, ist ihr Zugang beim Schuldner durch folgende
Zustellungsarten sicherzustellen:

    • persönliche Übergabe an den Schuldner, der Schuldner bestätigt den Empfang auf einer
      entsprechenden Bescheinigung durch seine Unterschrift bzw. der Dritte bestätigt als Zeuge die Übergabe des Schreibens auf einer entsprechenden Bescheinigung durch seine Unterschrift
    • Einwurf der Mahnung in den Briefkasten des Schuldners durch Boten (besser: zwei Boten), der den Einwurf durch seine Unterschrift auf einer entsprechenden Bescheinigung bestätigt
    • Versendung der Mahnung mit Postzustellungsurkunde (PZU)

.
Nicht zu versenden ist die Mahnung mit einfachem Brief (kein Zugangsbeweis) und als
Einschreiben mit Rückschein (nicht erfolgreich bei Annahmeverweigerung bzw. Abwesenheit des Schuldners am Zustellungsort nebst Nichtabholung beim Postamt).


„Kann das alles ohne Einschreiben rechtswirksam sein?“

Ja, natürlich.

Man könnte zwar sagen, dass einem die Briefe nicht zugegangen sind, und dann müsste die Gegenseite das Gegenteil beweisen. Aber so einen Richter musst Du erst mal finden, der Dir glaubt, dass 7 nachweislich abgeschickte Briefe nicht angekommen sein sollen. Ich glaub es Dir jedenfalls nicht!

Man könnte zwar sagen, dass einem die Briefe nicht zugegangen
sind, und dann müsste die Gegenseite das Gegenteil beweisen.
Aber so einen Richter musst Du erst mal finden, der Dir
glaubt, dass 7 nachweislich abgeschickte Briefe nicht
angekommen sein sollen. Ich glaub es Dir jedenfalls nicht!

Auf den „Glauben“ kommt es nicht im geringsten an. Auch ein Zivilrichter kann glauben was er möchte. :smile:)
Es zählt nur das, was auch vor einer Kammer eindeutig beweisbar ist.
Auch der sogenannte Anscheinsbeweis kommt beim Postversand nicht zum tragen.
Hingegen gibt es seit Jahren diverse Gerichtsurteile zur „beweisbaren“ Zustellung einer Willenserklärung.

Eine Bekannte meldete vor einigen Jahren (Umzug ins Ausland) vier mal per Normalpost TV, PC und Radio bei der GEZ ab. Die GEZ hat kein (angeblich?) einziges Schreiben erhalten. Die Gebühr lief weiter.
Erst ein Einschreiben, mit Rückschein, führte zur gewünschten Abmeldung des TV.

Auch dann noch wollte die GEZ eine beglaubigte polizeiliche Abmeldung über ihren Umzug ins Ausland haben. Eine Anwaltliche Klageandrohung gegen die GEZ machte dem Spuk dann ein Ende.
Merkwürdigerweise wurde dann auch eines ihrer Schreiben, die letzte von vier Abmeldungen, bei der GEZ aufgefunden.
Ihre Anwaltskosten hat meine Bekannte erfolgreich bei der GEZ eingeklagt.

Gruß

Auf den „Glauben“ kommt es nicht im geringsten an.

doch. genau das.

Auch ein Zivilrichter kann glauben was er möchte. :smile:)

genau. er ist frei in seiner wertung der beweislage. er darf auch dem zeugen glauben, dem er glauben möchte.

Es zählt nur das, was auch vor einer Kammer eindeutig
beweisbar ist.

nö. wenn deine behauptung stimmen würde, gäbe es haufenweise unentschiedene prozesse, weil aussage gegen aussage steht.

Auch der sogenannte Anscheinsbeweis kommt beim Postversand
nicht zum tragen.

und waurm nicht?