Man könnte zwar sagen, dass einem die Briefe nicht zugegangen
sind, und dann müsste die Gegenseite das Gegenteil beweisen.
Aber so einen Richter musst Du erst mal finden, der Dir
glaubt, dass 7 nachweislich abgeschickte Briefe nicht
angekommen sein sollen. Ich glaub es Dir jedenfalls nicht!
Auf den „Glauben“ kommt es nicht im geringsten an. Auch ein Zivilrichter kann glauben was er möchte.
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Es zählt nur das, was auch vor einer Kammer eindeutig beweisbar ist.
Auch der sogenannte Anscheinsbeweis kommt beim Postversand nicht zum tragen.
Hingegen gibt es seit Jahren diverse Gerichtsurteile zur „beweisbaren“ Zustellung einer Willenserklärung.
Eine Bekannte meldete vor einigen Jahren (Umzug ins Ausland) vier mal per Normalpost TV, PC und Radio bei der GEZ ab. Die GEZ hat kein (angeblich?) einziges Schreiben erhalten. Die Gebühr lief weiter.
Erst ein Einschreiben, mit Rückschein, führte zur gewünschten Abmeldung des TV.
Auch dann noch wollte die GEZ eine beglaubigte polizeiliche Abmeldung über ihren Umzug ins Ausland haben. Eine Anwaltliche Klageandrohung gegen die GEZ machte dem Spuk dann ein Ende.
Merkwürdigerweise wurde dann auch eines ihrer Schreiben, die letzte von vier Abmeldungen, bei der GEZ aufgefunden.
Ihre Anwaltskosten hat meine Bekannte erfolgreich bei der GEZ eingeklagt.
Gruß