GEZ-Besuch?

Hallo zusammen,

bei einer mir völlig unbekannten,fiktiven Person, welche noch zu Hause wohnt und deren Eltern GEZ-Gebühren bezahlen, sind Anfang letzten Jahres wohl 3 Briefe eingeflatter, inklusive Fragebogen und Rückbriefumschlag, mit der Aufforderung, mal anzugeben, was man den so habe.

Nachdem studieren von verschiedenen Foren (jedes Jahr 3 maschinelle Briefe, kann man wegschmeißen usw.) landeten die dann im Altpapier.

Nun stand bei dieser fiktiven Person die weiterhin zu Hause wohnt kurz vor Weihnachten einer vor der Tür, der behauptete, er sei von Kabelfirma XY (wobei die Familie Kabelfirma ABC wg. Fussbal hat), und man führe auf der Straße eine „Tarifanpassung und Optimierung“ durch.
Und dann ging es los von wegen: Sie schauen ja auch bestimmt Fernsehen usw.,was die völlig unvorbereitete fiktive Person mit Gestammel beantwortete, dann kam die Frage: Die sind ja bestimmt angemeldet, oder?, worauf die fiktive Person: Na das mein ich doch!", ,sagte. bis dann rettender Weise der Vater vorbeischaute und den Typen wegschickte.

Da die Familie einen anderen Kabelanbieter hat und wohl niemand wegen einer „Tarifoptimierung“ klingelt, dürfte das ja wohl ein GEZ-Fahnder gewesen sein?
Ist dort bei jenem fiktiven Sohn noch irgendwas zu befürchten, auch aufgrund der Antworten?

Danke im Vorraus.

Hallo,

Da die Familie einen anderen Kabelanbieter hat und wohl niemand wegen einer „Tarifoptimierung“ klingelt,

Naja, es klingen schon mal die verschiedensten Leute, und sei es nur, um mal über Gott reden zu wollen ;o)

dürfte das ja wohl ein GEZ-Fahnder gewesen sein?

Dieser Verdacht wäre rein fiktiv nicht ganz abwegig.

Ist dort bei jenem fiktiven Sohn noch irgendwas zu befürchten, auch aufgrund der Antworten?

Die Spekulation reicht hier von nichts bis Versuch der Zwangsanmeldung/rückwirkender Anmeldung nebst Gebührenbescheid und Zahlungsaufforderung. Die GEZ-Eintreiber werden wohl bis zur Haushaltsabgabe noch mal zur Hochform auflaufen und mit allen Mitteln versuchen an Provisionen zu kommen.

Grüße

Hi,

erst einmal etwas grundsätzliches: Wenn jemand an der Tür klingelt den man nicht kennt sollte man sich den Ausweis zeigen lassen, ihn sich in die Hand nehmen und ausführlich betrachten.

Aus der Frage geht nicht hervor, ob die fiktive Person überhaupt Rundfunkgebührengeräte zum Empfang bereit hält. Wenn zB alle Geräte im Haus den Eltern gehören und von denen zum Empfang bereit gehalten werden besteht keine Rundfunkgebührenpflicht.

Außerdem besteht keine Rundfunkgebührenpflicht für Personen die noch zu hause wohnen, deren Eltern GEZ zahlen und deren Einkommen unterhalb des einfachen Sozialhilfesatzes+17,98€ liegt, denn durch Rundfunkgebühren darf man nicht unter den einfachen Sozialhilfesatz fallen.

Tipps zu den Außendiensttypen findet man unter: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=2073.0

MFG

Guten Tag,

Jene fiktive Person wohnt wie gesagt zu Hause, nützt die „obligatorischen“ Fernseher/Iphone/Laptop (Geschenke des Vaters), ist arbeitslos ohne Leistungen und grade auf Stellungssuche.

Eltern bezahlen GEZ.

Wäre es sinnig, wen jene fiktive Person jetzt da dochmal hinschreibt ala „Ich wohne noch zu Hause“, oder macht das die erst recht „spitz“?

Danke erstmal für bisherige Antworten.

Jene fiktive Person wäre nicht verpflichtet Auskunft zu geben, wenn keine anmeldepflichtige Geräte bereitgestellt werden würden, in dem Fall können diese Briefe (egal wie nachdrücklich Diese auch immer geschrieben sind) einfach entsorgt werden.

Hi,

dass viele Personen zu hause wohnen ist nichts ungewöhnliches, da gibt es nichts spitz zu kriegen. Wenn es so ist ist es eine Tatsache. Die fiktive Person muss aber zwingend keine eigenen Geräte haben oder ihr Einkommen muss unter dem einfachen Sozialhilfesatz+17,98 liegen.

MFG

Hallo
Die fiktive Person muss aber zwingend keine eigenen

Geräte haben oder ihr Einkommen muss unter dem einfachen
Sozialhilfesatz+17,98 liegen.

Bei der Beitragsbefreiung sollte man unbedingt beachten: Befreit werden kann nur für die Zukunft. Bereits angefallene Gebühren müssen trotzdem bezahlt werden wenn man Geräte schon vor dem Befreiungsantrag hatte.

Gruß vonsales

Hi,

dies ist keine Befreiung. wer diese Kriterien erfüllt muss sich gar nicht erst anmelden!

MFG

Hallo,

wo ist dies denn geregelt?

Anton

Aber gerne:

Das mit dem Sozialhilfegedöns fällt unter die Zweitgerätebefreiung der Eltern

§5 Absatz1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag
„Eine Rundfunkgebührenpflicht im Rahmen des Satzes 1 besteht
auch nicht für weitere Rundfunkempfangsgeräte, die von Personen
zum Empfang bereitgehalten werden, welche mit dem
Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und deren
Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz nicht übersteigt.“

Dass keine Rundfunkgebühr gezahlt werden muss wenn man keine Geräte hat ergibt sich aus §1 Absatz2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag
„Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät
zum Empfang bereithält.“
Im Umkehrschluss: Wer keine Geräte hat ist kein Rundfunkteilnehmer und muss somit nicht zahlen.

MFG

Danke!