GEZ - Besuch

was wenn man im erdgeschoß eines hauses wohnt und so der gez-kontrolleur gar nicht in die
wohnung muss, um zu sehen ,daß man einen fernseher bereithält?

begeht er alleine dadurch , in die privatssphäre durchs fenster zu schauen,einen hausfriedensbruch ?
oder ist man dadurch einfach in einer saudummen wohnsituation, was die gez betrifft.

oder kann die info des fernsehbesitzes , die durch das fenster gewonnen wird,nicht verwertet werdem !?

abgesehen von der auskunftspflicht an die gez, kann es doch nicht sein, daß ich (wie es die gez immer gerne wünscht)
mehrmals im jahr den befragungsbogen mit meinen briefmarken bezahle !?

reicht es aus, der gez ein für allemal mitzuteilen, daß man der GEZ die änderung des meldestatus unaufgefordert
mitteilt oder muss man mehrere male im jahr die gleiche auskunft an die gez geben ?

danke vorab - frank

Wenn du einen Fernseher hast, dann hast du zu zahlen, fertig. Pech für dich, daß es so leicht nachzuweisen ist, also bliebe nur, die Fenster zuzumauern…

Pop

was wenn man im erdgeschoß eines hauses wohnt und so der
gez-kontrolleur gar nicht in die
wohnung muss, um zu sehen ,daß man einen fernseher bereithält?

begeht er alleine dadurch , in die privatssphäre durchs
fenster zu schauen,einen hausfriedensbruch ?
oder ist man dadurch einfach in einer saudummen wohnsituation,
was die gez betrifft.

oder kann die info des fernsehbesitzes , die durch das fenster
gewonnen wird,nicht verwertet werdem !?

ganz früher fuhren Wagen mit Richtantennen durch die Gegend und suchten nicht angemeldete fernseher.

du begehtst eine Ordnungswidrigkeit, wenn du deinen fernseher nicht anmeldest. Also darf die Ordnungswidrigkeit auch verfolgt werden.

abgesehen von der auskunftspflicht an die gez, kann es doch
nicht sein, daß ich (wie es die gez immer gerne wünscht)
mehrmals im jahr den befragungsbogen mit meinen briefmarken
bezahle !?

Du kannst auch hinfahren und den Fragebogen dort im kasten einwerfen!
Wenn du GEZ-gemeldet bist, bekommst du einen Durchschlag der Anmeldung und hast Nachweise über die zahlung. Dann brauchst auf die Fragebögen nicht reagieren. du hast Nachweise über Anmeldung und Zahlung.

reicht es aus, der gez ein für allemal mitzuteilen, daß man
der GEZ die änderung des meldestatus unaufgefordert
mitteilt oder muss man mehrere male im jahr die gleiche
auskunft an die gez geben ?

Offensichtlich gibt dir die GEZ nur die Gelegenheit eine „wahrheitsgemäße“ Meldung abzugeben. Es ist heute doch tatsächlich unglaubhaft, daß jemand weder Radio noch Fernseher besitzt. sollte dies jedoch bei deir tatsächlich der Fall sein, dann reiche bei der GEZ eine eidesstattliche Versicherung über diesen Tatbestand ein.

Gruss
winkel

danke vorab - frank

Hi

ganz früher fuhren Wagen mit Richtantennen durch die Gegend
und suchten nicht angemeldete fernseher.

Die Wagen fahren noch immer und waren noch nie zum Fernsehersuchen da. Mit den Wagen sucht die Post nach Störsendern oder nicht gemeldeten Funkquellen. Fernseher lassen und ließen sich damit nicht ermitteln, da der Fernseher ein reines Empfangsgerät ist und als solches nicht geortet werden kann.

Grüßle
Frank K.

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hi

nochmal meine bitte um eine antwort auf meine gestellten fragen.
leider gingen die bisherigen antwortn icht auf den rechtlichen hintergrund ein.

danke und nix für ungut an die bisherigen antwortenden.
frank

Guten Tag

was wenn man im erdgeschoß eines hauses wohnt und so der
gez-kontrolleur gar nicht in die
wohnung muss, um zu sehen ,daß man einen fernseher bereithält?

begeht er alleine dadurch , in die privatssphäre durchs
fenster zu schauen,einen hausfriedensbruch ?

nein,
wenn du nicht willst, dass jemand reinschaut, kannst du zumauerern oder die Rollos schließen. (Sieht beides, zumindest tagsüber, sehr gut aus)

oder ist man dadurch einfach in einer saudummen wohnsituation,
was die gez betrifft.

Wieso saudumme Situation??
Entweder du hast nichts, was meldepflichtig ist oder du hast ordnungsgemäß angemeldet. Die saudumme Situation hast du ansonsten selbst verschuldet :wink:

oder kann die info des fernsehbesitzes , die durch das fenster
gewonnen wird,nicht verwertet werdem !?

und wie das verwertet werden kann.

abgesehen von der auskunftspflicht an die gez, kann es doch
nicht sein, daß ich (wie es die gez immer gerne wünscht)
mehrmals im jahr den befragungsbogen mit meinen briefmarken
bezahle !?

Schon mal ohne Briefmarke eingeworfen??
Da kommt nach meinen Erfahrungen nichts nach.

reicht es aus, der gez ein für allemal mitzuteilen, daß man
der GEZ die änderung des meldestatus unaufgefordert
mitteilt oder muss man mehrere male im jahr die gleiche
auskunft an die gez geben ?

nein.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Antworten ohne Gewähr.

was wenn man im erdgeschoß eines hauses wohnt und so der
gez-kontrolleur gar nicht in die
wohnung muss, um zu sehen ,daß man einen fernseher bereithält?

begeht er alleine dadurch , in die privatssphäre durchs
fenster zu schauen,einen hausfriedensbruch ?
oder ist man dadurch einfach in einer saudummen wohnsituation,
was die gez betrifft.
oder kann die info des fernsehbesitzes , die durch das fenster
gewonnen wird,nicht verwertet werdem !?

Wenn jeder, der durch ein Fewnster aus der Straße in die Wohnung guckt Hausfriedensbruch begehen tät, hätten die Gerichte viel zu tun.
GEZ-mäßig ist das natürlich unglücklich. Klar kann er das verwerten.

abgesehen von der auskunftspflicht an die gez, kann es doch
nicht sein, daß ich (wie es die gez immer gerne wünscht)
mehrmals im jahr den befragungsbogen mit meinen briefmarken
bezahle !?

Welche Auskunftspflicht meinst Du?
Es gibt 2 Möglichkeiten. Entweder Du besitzt einen Fernseher/Radio und bist damit Vertragspartner der GEZ, oder nicht.
Besitzt Du ein Gerät, musst du deinen Vertrag erfüllen und die GEZ Regeln befolgen inklusive Auskünfte geben.
Besitzt Du keinen Fernseher/Radio, hast Du mit der GEZ nichts zu tun. Du musst keinerlei Auskünfte geben, niemanden in Diene Wohnung lassen, Deinen Wohnsitz nicht angeben oder ähnliches.

reicht es aus, der gez ein für allemal mitzuteilen, daß man
der GEZ die änderung des meldestatus unaufgefordert
mitteilt oder muss man mehrere male im jahr die gleiche
auskunft an die gez geben ?

s.o.

Max

oder willste alle Paragraphen wissen, warum die das eine oder andere dürfen oder nicht?

Dann empfehle ich dir die AGB der GEZ (auf jedem Formular) zu lesen, dort wird u.U. auf die entsprechenden Verordnungen und paragraphen verwiesen!

gruss
winkel

Hi,

Schon mal ohne Briefmarke eingeworfen??
Da kommt nach meinen Erfahrungen nichts nach.

Oh, da kommt durchaus was nach. Ich mache das seit Jahren so. Die scheinen mich zu mögen.

reicht es aus, der gez ein für allemal mitzuteilen, daß man
der GEZ die änderung des meldestatus unaufgefordert
mitteilt oder muss man mehrere male im jahr die gleiche
auskunft an die gez geben ?

nein.

Nein oder nein? :smile:
Klasse Antwort!

Gruß

J.

Hi,

Es ist heute doch
tatsächlich unglaubhaft, daß jemand weder Radio noch Fernseher
besitzt.

Das ist völlig egal. Bei mir (zahlender Radiokunde ohne Fernseher) stimmt das einfach, ob das nun glaubhaft ist oder nicht. Die Jungs schicken mir trotzdem alle paar Monate eine nett formulierte Nachfrage, ob sich „in der Zwischenzeit daran etwas geändert“ hätte.

sollte dies jedoch bei deir tatsächlich der Fall
sein, dann reiche bei der GEZ eine eidesstattliche
Versicherung über diesen Tatbestand ein.

Das ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen und wird obendrauf nichts fruchten - ein paar Monate später fragen sie nach der eventuellen Veränderung.

Gruß

J.

Hi,

Es ist heute doch
tatsächlich unglaubhaft, daß jemand weder Radio noch Fernseher
besitzt.

Das ist völlig egal. Bei mir (zahlender Radiokunde ohne
Fernseher) stimmt das einfach, ob das nun glaubhaft ist oder
nicht.

Es gibt von jeder Regel die Ausnahme, aber lieber Harvey, die Gesetze und Verordnungen können nun mal nicht von Ausnahmen ausgehen, sondern nur vom mehrheitlichen.

Die Jungs schicken mir trotzdem alle paar Monate eine

nett formulierte Nachfrage, ob sich „in der Zwischenzeit daran
etwas geändert“ hätte.

Solange deine gemachten Angaben sich nicht verändern: einfach unbeantwortet wegwerfen!

sollte dies jedoch bei deir tatsächlich der Fall
sein, dann reiche bei der GEZ eine eidesstattliche
Versicherung über diesen Tatbestand ein.

Das ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen und wird obendrauf
nichts fruchten - ein paar Monate später fragen sie nach der
eventuellen Veränderung.

Eben nicht, weil dann deiner seite eine falsche Angabe an Eides statt vorliegt, die dir noch größeren Kummer machen würde als ein schlichtes Nichtbezahlen.

Auch eine selbstformulierte schriftliche Erklärung an Eides Statt wird die GEZ beruhigen.

Es ist nun mal die Krux, wenn ein staatliches Organ seine Arbeit tut: Der eine fühlt sich zu Unrecht verfolgt, der andere fragt, warum nicht regieder verfolgt wird.

gruss
winkel

Blödsinn!!!

–:ganz früher fuhren Wagen mit Richtantennen durch die Gegend

und suchten nicht angemeldete fernseher.–

Das sich so ein Schwachsinn bis in die heutige Zeit aufrecht erhält ist schon bemerkenswert:

Der Fernseher ist ein „Empfänger“ und kein „Sender“, daher kann er auch nicht „geortet“ werden.
Die Autos mit den Richtantennen sind aus anderen Geründen unterwegs, auf die ich jetzt aber nicht weiter eingehen möchte.

abgesehen von der auskunftspflicht an die gez, kann es doch
nicht sein, daß ich (wie es die gez immer gerne wünscht)
mehrmals im jahr den befragungsbogen mit meinen briefmarken
bezahle !?

wenn du kein anmeldepflichtiges gerät besitz,brauchst du gar nix zurückschicken. die auskunftspflicht besteht nur für personen,die anmeldepflichtige geräte besitzen.
also: schreiben der gez einfach ignorieren und wegschmeissen…

:open_mouth:ffensichtlich gibt dir die GEZ nur die Gelegenheit eine

„wahrheitsgemäße“ Meldung abzugeben. Es ist heute doch
tatsächlich unglaubhaft, daß jemand weder Radio noch Fernseher
besitzt. sollte dies jedoch bei deir tatsächlich der Fall
sein, dann reiche bei der GEZ eine eidesstattliche
Versicherung über diesen Tatbestand ein.–

wer bestimmt,was unglaubhaft ist??? selbst wenn es selten vor kommt, so kommt es eben doch vor,dass menschen sich noch anders beschäftigen können,als sich 5 stunden am tag talkshows reinzuziehen…
das mit der eidesst. versicherung ist ja wohl der totale quatsch. selbst die gez verlangt sowas nicht. wie bereits gesagt: kein gerät zu hause= keine rückantwort an gez, so einfach…

Ciao,
Carsten

–:ganz früher fuhren Wagen mit Richtantennen durch die Gegend

und suchten nicht angemeldete fernseher.–

Das sich so ein Schwachsinn bis in die heutige Zeit aufrecht
erhält ist schon bemerkenswert:

Der Fernseher ist ein „Empfänger“ und kein „Sender“, daher
kann er auch nicht „geortet“ werden.

Das ist leider nicht unfalsch. Ein modernes Empfangsgerät arbeitet in seinem Tuner mit einem Oszillator, welcher, wie der Name schon sagt, elektrisch schwingt. Diese Schwingung ist anpeilbar, dieweil besagter Oszillator als Sender arbeitet (!) und sogar frequenzmäßig auswertbar, man kann dir also sogar sagen, welches Programm du schautest. In der Militärtechnik gibt es sogenannte „Shadow - Oszillatoren“, die sehr aufwändig geschirmt sind und so das feindliche Orten von Nachrichtenstationen usw. unmöglich machen.

Doch: Die GEZ müsste zur Aufspürung betriebener TV - Geräte ( oder VCR´s oder TV Karten … ) bei der Telekom einen solchen Messwagen beantragen und dass das kostet , ist wohl soweit nachvollziehbar. Wegen paar Euro Gebührengelder machen die das also sicher nicht.

Gruß HM

GEZ Besuche sind WICHTIG für unsere Wirtschaft.
Es ist ein großer Wirtschaftsfaktor.
was würden denn die tausenden von Mitarbeitern ind der GEZ mit Ihren „Besuchern“ denn sonst machen?. Die wären arbeitslos und wir würden dazu noch erhöhte Arbeitslosenversicherungen bezahlen. Wenn man mal den Verwaltungsaufwand dieser Behörde betrachtet, dann kann nicht mehr viel von den Gebühren in das Fernsehprogramm fließen…
Also ich persönlich habe mich jahrelang mit diesn Brüdern herumgeärgert und tue es seit einiger Zeit als nervenschonende Spende für die Bundesanstalt für Arbeit ab…
Tja…
Klaus

Bedenke doch einmal, daß Dir der Fernseher gar nicht gehört, sondern einem Freund. Für diesen hast Du den Fernseher, wg seines Umzuges oder was auch immer, kurzfristig aufbewahrt und dabei nachgeschaut, ob noch alles funktioniert. Deine Wohnsituation ist hier natürlich kein Vorteil, aber was kannst Du dafür wenn Deine Leute ständig umziehen. Selbstverständlich besitzt Du dann keine Empfangsgeräte, oder hast die ständig in Deiner Wohnung laufen, denn sonst wärst Du gebührenpflichtig.
Das kannst Du der GEZ auch schriftlich mitteilen, Porto zahlt Empfänger.