GEZ Datenschutz

Hi,

ich stelle mir gerade folgendes Szenario vor. Ein Student, als Bafögempfänger ist von den GEZ-Gebühren befreit, wartet auf seinen BafögBescheid und bekommt dann erst mal von der GEZ eine Aufforderung Gebühren für ein Quartal zu zahlen. Student kann sich sicher sein, Bafög kommt so oder so, dauert immer beim Studentenwerk, Student also 'n bisschen wütend, weil’s jedes Jahr so läuft. Dieses Jahr etwas anders. Im zweiten Monat des Quartals gibt der Fernseher seinen Geist auf, ein Freund der Familie, Nachbar und Elektriker, nimmt Gerät netterweise mit, guckt rein, sagt „lohnt sich nich mehr, weg damit“ und entsorgt den bei seiner Arbeit. Student will eigentlich gar keinen neuen Fernseher haben und meldet die Kiste jetzt ab, mit der Begründung er sei defekt. Student bald aber wieder wütend (Bafögbescheid übrigens inzwschen eingetrudelt) weil GEZ Fernseher nicht abmelden möchte (verständlich, gibt ja Geld) möchte gerne gerne Verbleib des Fernsehers wissen.

Ist der Student an sich für die GEZ eine Person, von der Sie erst mal ausgehen muss, dass alles was sie sagt in erster Linie gelogen ist? Und muss dieser Student jetzt wirklich alles was er so sehr am Datenschutz liebt über Bord werfen und Vor- und Nachnahmen, Sozialversicherungsnummer und Schuhgröße des Nachbarn der GEZ übermitteln? Gibt es da die wasserdichte Formulierung, die der (um das nochmal zu betonen) ehrliche Student benutzen kann um seinen Fernseher endlich abzumelden ohne andere Personen mit in die dunklen Katakomben in Köln zu ziehen?

Freue mich schon auf Eure Ideen zu diesem ausgedachten Szenario.

Hallo Flo,

lass Dich von den GEZ-lern nicht ins Bockshorn jagen. Die schreiben zwar auf ihrer Homepage, dass die Erklärung, kein Gerät mehr vorzuhalten, nicht ausreiche - das ist aber Humbug.
Du bist lediglich verpflichtet, dass Bereithalten eines Gerätes anzuzeigen. Wenn Du keines mehr bereit hälst - einfach abmelden (per Einschreiben!) und gut.

Dachsgruß

Hallo Flo,

ich kenne jemanden, da haben die sich auch so angestellt.
Geben bis heute keine Ruhe, obwohl die Abmeldung 2008 erfolgt ist…Ständig werden Briefe geschickt, ob man denn in der Zwischenzeit wieder ein Empfangsgerät, bla bla bla…
Einfach stur bleiben, keine Reaktion zeigen ist die beste Strategie. Sollte wider Erwarten doch mal der nette Herr von der GEZ vor der Tür stehen, Dienstausweis zeigen lassen, Namen notieren und vor dem Türe zuknallen darauf hinweisen, das GAR KEINE Rundfunkempfangsgeräte im Haushalt sind (NEIN, NOCH NICHT EINMAL EIN RADIOWECKER ODER INTERNETFÄHIGES HANDY!!!)
Auf keinen Fall einschüchtern lassen, selbst wenn der einen Fernseher hören würde, ist das kein „Beweis“. Und in die Wohnung rein darf er auf keinen Fall!

Liebe Grüße

die hamstermaus

…besagte abmeldung ist ja bereits verschickt (Einschreiben, Rückschein, das volle Programm), jetzt stellen wir uns mal vor, der besagt Student hat schon längst, und das hat der, eine Ablehnung der Abmeldung bekommen und muss jetzt scheinbar den Verbleib des defekten, in diesem Fall entsorgten, Gerät erklären!? Was soll denn sowas? Das Ding war kaputt, jetzt isses weg! Wenn meine Tüte Milch mal leer ist, schmeiß ich die doch auch nich unter notarieller Aufsicht in den gelben Sack!?

Die Frage ist ja vielmehr, was dieser Student der GEZ jetzt antworten kann auf diese Ablehnung, und zwar ohne irgendwelche weiteren Info’s über dritte oder sonst irgendwas, was die nun mal einfach nix angeht, offenbaren zu müssen.

Danke auf jeden Fall erst mal für die schnellen Antworten.

Die Frage ist ja vielmehr, was dieser Student der GEZ jetzt
antworten kann auf diese Ablehnung, und zwar ohne irgendwelche
weiteren Info’s über dritte oder sonst irgendwas, was die nun
mal einfach nix angeht, offenbaren zu müssen.

Hast du die Antworten nicht verstanden? Dagobert z. B. schrieb doch sehr schön:
einfach abmelden […] und gut.
Wenn das Gerät abgemeldet ist, hat die GEZ keine Ansprüche mehr. Versucht sie dennoch, solche durchzusetzen, ist die GEZ in der Pflicht, diese zu begründen.

Im Zweifel noch bei der Bank die Einzugsberechtigung der GEZ für dein Konto aufheben…

Gruß

notieren und vor dem Türe zuknallen darauf hinweisen, das GAR
KEINE Rundfunkempfangsgeräte im Haushalt sind (NEIN, NOCH
NICHT EINMAL EIN RADIOWECKER ODER INTERNETFÄHIGES HANDY!!!)

Selbst das ist noch viel zu viel Auskunft!

Ich habe dem GEZ-Schnüffler vor dem Türe-zu-machen Hausverbot erteilt. Dann darf er nämlich nicht nochmal kommen.

Gruß Ebi

Doch, doch. Die Antwort hab ich verstanden, hilft aber nicht…

Wenn das Gerät abgemeldet ist, hat die GEZ keine Ansprüche
mehr.

Weil die Abmeldung ja nicht angenommen wurde und der Fernseher immer noch angemeldet ist und so halt jeden Monat eine neue Zahlungsaufforderung mit jeweils 17,xx € mehr kommt.

Einzugsermächtigung hatten die zum Glück noch nie, der Student weiß aber aus Erfahrung, dass die im vierten Brief mit Kontopfändung drohen.

Die GEZ, hat auf das ordentlich ausgefüllte Abmeldeformular geantwortet, dass der Fernseher erst abgemeldet wird, wenn der Verbleib des defekten Gerätes geklärt sei.

Defektes Gerät liegt aber i-wo im Elektroschrott und erst wenn der Student das scheinbar offiziell urkundlich nachgewiesen hat, wird das defekte Gerät abgemeldet.

Hallo,

Die GEZ, hat auf das ordentlich ausgefüllte Abmeldeformular
geantwortet, dass der Fernseher erst abgemeldet wird, wenn der
Verbleib des defekten Gerätes geklärt sei.

Dann soll der Student das halt klären, indem er das:

Defektes Gerät liegt aber i-wo im Elektroschrott

antwortet. Vielleicht mit etwas genauerer Angabe bzgl. des ‚i-wo‘.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Flo

Doch, doch. Die Antwort hab ich verstanden, hilft aber
nicht…

Wenn das Gerät abgemeldet ist, hat die GEZ keine Ansprüche
mehr.

Weil die Abmeldung ja nicht angenommen wurde

Das ist deren Problem…

und der Fernseher
immer noch angemeldet ist und so halt jeden Monat eine neue
Zahlungsaufforderung mit jeweils 17,xx € mehr kommt.

Das ist dann ja wohl Unsinn…

Einzugsermächtigung hatten die zum Glück noch nie, der Student
weiß aber aus Erfahrung, dass die im vierten Brief mit
Kontopfändung drohen.

Lass die doch drohen…

Die GEZ, hat auf das ordentlich ausgefüllte Abmeldeformular
geantwortet, dass der Fernseher erst abgemeldet wird, wenn der
Verbleib des defekten Gerätes geklärt sei.

Glaub nicht jeden Unfug…

Defektes Gerät liegt aber i-wo im Elektroschrott

Friede seiner Asche…

Lass Dich nicht verunsichern. Du hast alles richtig gemacht.

Dachsgruß

Das ist deren Problem…

Das ist dann ja wohl Unsinn…

Lass Dich nicht verunsichern. Du hast alles richtig gemacht.

Stimme in allen drei Punkten zu. Der Student MUSS aber jetzt irgendwas machen, denn sonst bleibt der Fernseher nach wie vor angemeldet. Jetzt braucht der Student also den ultimativen Satz wie „Geht euch doch nichts an, wie ich meine defekten Haushaltsgeräte entsorge!“ in nicht zu höflich aber trotzdem stilvoll und vor allem akzeptabel für diese…pflichtbewussten Menschen!