GEZ Definition Haushalt

Hallo Hartmut,
die neue Gebührenverordnung sieht ja einen Beitrag für einen Haushalt vor. Aber wie definiert die GEZ einen Haushalt? Wir leben seit einer Woche in einer Wohnung, haben aber noch für 3 Monate 2 Mietverträge laufen.
Per wann können wir die Rundfunkgebühren kündigen?
Wenn meine Freundin dann kündigt, ist sie gesetzlich gezwungen meinen Namen zu nennen? Denn ein GEZ Mitarbeiter stalkt sie.
Danke!

Zur Frage HAUSHALT bzw. Wohnung:
Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragspflichtig sind auch:

Zweit- und Nebenwohnungen,
privat genutzte Ferienwohnungen.

Beitragsfrei sind:

Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen,
Gartenlauben in Kleingartenanlagen werden - unabhängig von ihrer Größe - gleichbehandelt. Lauben, die (nach § 3 Abs.2 Bundeskleingartengesetz) nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind und auch nicht dazu genutzt werden, sind beitragsfrei. (mehr zu den > Regelungen für Gartenlauben.)

Für 2 Wohnungen sind also 2 x Beiträge erforderlich.

Weitere Informationen siehe hier:
http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml#…

MfG
Hartmut