GEZ doppelt bezahlen?

Hallo,
ich habe mich von meinem Ehemann getrennt, zog aus dem gemeinsamen Haus aus, die GEZ-Anmeldung lief auf meinen Namen, ich dachte, dass die GEZ weiterhin von meinem Mann für die Geräte gezahlt wird.
Ich wohne bei meinem Freund, welcher GEZ bezahlt und ich habe auch keinerlei elektronischen Geräte aus dem gemeinsamen Haus mitgenommen.
Ich soll nun die GEZ-Gebühren für das Haus meines Mannes bezahlen, da die Gebühren personengebunden wären und ich mich nicht abgemeldet hätte … ich bin in dem Haus aber garnicht mehr gemeldet und gucke dort auch nicht fern!!!

Hallo,

ich habe mich von meinem Ehemann getrennt, zog aus dem
gemeinsamen Haus aus, die GEZ-Anmeldung lief auf meinen Namen,
ich dachte, dass die GEZ weiterhin von meinem Mann für die
Geräte gezahlt wird.
Ich wohne bei meinem Freund, welcher GEZ bezahlt und ich habe
auch keinerlei elektronischen Geräte aus dem gemeinsamen Haus
mitgenommen.
Ich soll nun die GEZ-Gebühren für das Haus meines Mannes
bezahlen, da die Gebühren personengebunden wären und ich mich
nicht abgemeldet hätte … ich bin in dem Haus aber garnicht
mehr gemeldet und gucke dort auch nicht fern!!!


Guten Abend GEZ-BETRÜGER,

tja, da habe ich keine wirklich gute nachricht für dich. Es ist wirklich so, dass die acGEZockt-Gebühr quasi personengebunden ist. Wenn du ausziehst und dich nicht abmeldest, dann bist du weiterhin für die Gebühren zahlungspflichtig. Dich nur beim Meldeamt ab zumelden reicht leider nicht, sonder du hättest dich auch unbedingt bei den Jungs von der abGEZockt abmelden müssen.
Andererseits weiss ich nicht, ob es für dich ein kleiner Trost ist. Da dein Ex also skeine Geb ühren gezahlt hat, scheinbar ja nicht, obwohl er die Geräte vor Ort vorhanden hat, du also quasi seine Gebühren gezahlt hast, könntst du diese Gebühren von ihm zurückfordern, oder es zumindestens versuchen.
Wenn bei dem nix zu holen ist, dann hast du Pech gehabt. Bei der abGEZockt zu versuchen, dass die dir die Gebühren erlassen, weil du ja definitiv seit der Trennung weder Rundfunk genutzt hast noch überhaupt Gerätevorrätig gehalten hast, also für Null zahlen sollst, wird die von der abGEZockt jedenfalls nicht interessieren. Für die zählt nur Kohle, keine Ausnahmegründe.
Beispiel: wenn du ein Abo von „Frau im Bild“, und irgendwann unter der Adresse bei deinem Exmann ausziehen würdest, die zeitschrift aber weiterhin dahin geliefert würde und dein Ex sich damit vergnügt, dann wärest du ja auch weiter zahlungspflichtig, obwohl nicht mehr du die Zeitung liest, sonder dein Ex. Solange du sie bestellt aber nie abgemeldet hast und daher der Verlag immer weiter liefert. Siehst du doch ein, oder?

Tut mir leid wenn meine Auskunft nicht sonderlich günsit für dich ist.

Dir trotzdem ein angenehmes Wochenende
Mit freundlcihem Gruss
Pierre Mensah