Gez doppelt bezahlt

moin,

angenommen mal da gibt es ein aelteres ehepaar - lange verheiratet, wohnt natuerlich jahrelang zusammen in einer wohnung. sie tragen allerdings nicht den gleichen nachnamen, da sie ihren geburtsnamen an dem namen des mannes vorangestellt hat.

der mann hat jahrzehntelang gez bezahlt - per abbuchung, alles korrekt.

eines tages kommt ein forscher gez mitarbeiter zu der aelteren frau, die allein im haus ist, erzaehlt ihr irgenwelche geschichten, und sie schliesst ebenfalls einen gez-vertrag ab - ebenfalls mit abbuchung von ihrem eigenen konto.

die ganze sache kommt erst zu tage, als man mal generell ueber die gez plaudert, es hat also jahrelang eine doppelzahlung stattgefunden.

was sollte man solchen armen menschen raten?

gruss
khs

was sollte man solchen armen menschen raten?

Bleibt wohl nur, direkt zum Anwalt zu gehen. Wenn nur die Hälfte der Geschichten über die GEZ stimmt, dann ist da nicht viel Verhandlungsspielraum unter Normalsterblichen.

(Nur eine Meinung)

Horst

moin,
was sollte man solchen armen menschen raten?

Sofort und schriftlich abmelden. Denn es gibt bei der GEZ keine rueckwirkende Abmeldung.

Hierzu siehe GEZ FAQ
„Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Rundfunkgeräte nicht mehr zum Empfang bereitgehalten werden, und dies der GEZ schriftlich mitgeteilt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch die Gebühren zu zahlen.“. Fuer diesen Fall gilt der Teil mit der „Mitteilung“.

Da hier vermutlich ueberhaupt nie eine Gebuehrenpflicht bestanden hat, koennte man versuchen, mit Hilfe eines Anwalts gegen denjenigen vorzugehen, der das Ganze damals aufgenommen hat. Erfolgsaussichten m.M. nach gering, aber das muss ein Anwalt beurteilen !

Gruss
norsemanna

Hallo,
Offenbar wurde also ein bestimmter Betrag an die GEZ bezahlt, obwohl keine Gebuehrenpflicht bestand. Die Frau kann diesen Betrag von der GEZ zurueckfordern. Das sollte die Frau tun. Wenn sich die GEZ aus nicht nachvollziehbaren Gruenden weigert, kann die Frau den Rueckzahlungsanspruch an ihren Mann abtreten. Der Mann rechnet dann gegen laufende Gebuehrenforderungen auf, bis der Rueckzahlungsanspruch aufgebraucht ist. Das setzt Anwendung des Zivilrechts voraus (habe ich nicht geprueft).
Gruss
Christoph

die Frau den Rueckzahlungsanspruch an ihren Mann

abtreten. Der Mann rechnet dann gegen laufende
Gebuehrenforderungen auf, bis der Rueckzahlungsanspruch
aufgebraucht ist.

moin,
das finde ich eigentlich eine fabelhafte loesung, aber ich befuerchte, das macht die gez nicht mit.
und nerven fuer ein gerichtsverfahren haben die alten leutchen nicht…

gruss
khs

Hi

was sollte man solchen armen menschen raten?

Sofort und schriftlich abmelden. Denn es gibt bei der GEZ
keine rueckwirkende Abmeldung.

Und genau hier ist meiner Meinung nach ein kleines Schlupfloch:
Ich hatte nach unserer Hochzeit vergessen diesen Umstand der GEZ mitzuteilen. In der ersten Antwort wurde auch darauf verwiesen, dass eine rückwirkende Abmeldung bedauerlicherweise nicht möglich sei.
Meine Argumentation war, dass ich mich gar nicht abmelden möchte, sondern weiterhin begeisterter Rundfunkteilnehmer bin und der GEZ nur etwas später mitgeteilt habe, dass ich gemäß irgendwas eben nicht beitragspflichtig bin. Entweder überzeugte dies oder der zuständige Sachbearbeiter hatte ein weiches Herz, jedenfalls erhielt ich als Normalsterblicher ohne Anwaltliche Hilfe die Beiträge für ein halbes Jahr zurück.

Da hier vermutlich ueberhaupt nie eine Gebuehrenpflicht
bestanden hat, koennte man versuchen, mit Hilfe eines Anwalts

genau meine Meinung.

Gruß Jack

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