GEZ - Ehefrau befreit, muss Ehemann zahlen?

Hallo,

Ungefähr so gerecht wie das System Versicherung, Rente,
Steuern, …

An diesen System nehme ich nur insoweit teil, wie ich Geld
verdiene, also eine entsprechende Leistungsfähigkeit aufweise,

Genau wie bei der GEZ. Da kann man sich befreien lassen, wenn die Leistungsfähigkeit fehlt.

und ich erhalte immerhin Gegenleistungen (Straßenbau,
Verteidigung, …, die Rente).

Genau wie bei der GEZ. Da erhält man als Gegenleistung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Brauchst Du nicht? Na, dann denk mal drüber nach, was eigentlich alles zu einer Demokratie mit Gewaltenteilung notwendig ist. Und warum der Staat bei uns grade nicht den Rundfunk aus Steuermitteln finanziert.

Die GEZ fällt leistungsfähigkeitsunabhängig an.

Falsch. S.o.

Und insbesondere die auf „neuartige Rundfunkgeräte“ gibt vielen
Menschen keine sinnvolle gegenüberstehende Leistung.

Das ist ein ganz anderes Thema, spielt für die meisten Leute genau gar keine Rolle und das ist auch noch nicht abschließend geklärt.

Entziehen
kann man sich nur, wenn man auf Emails, Webseiten,

Das hat damit gar nichts zu tun.

Handytelefonate,

Das erst recht nicht.

… verzichtet, also alles Dinge, die
überhaupt nichts mit Rundfunk zu tun haben.

Das hat nichts mit Rundfunk zu tun und deshalb gibt es diesbezüglich ja auch noch Diskussionen. Warten wir mal ab, wie’s ausgeht.

Und auch bei der
GEZ auf Fernseher und Radios stellt sich die Frage - warum
zwingt der Staat dem Bürger die Finanzierung von derartigen
Programmen auf?

Tja, damit verlassen wir dann das Rechtsbrett und wechseln ins Brett Politik.

Es gibt ja z.B. auch keine
öffentlich-rechtlichen Zeitschriften oder Kinos…

Ja. Und keine kostenlosen Autos für alle.

Zum Videoabend reicht im übrigen ein PC mit Monitor, so fanden
die Videoabende bei mir damals statt. Also aus dem Stattfinden
eines Videoabends heraus kann man ja auch nichts ableiten.

Und was ist mit den ‚neuartigen Rundfunkempfängern‘?

Diesen (völlig schwachsinnign) Begriff mit der dazugehörigen
Gebührenerhebung gab es da doch noch gar nicht. Und man muss
für sie immerhin nur den geringeren Radio-GEZ-Satz zahlen.

Ja. Und? Reden wir jetzt über die aktuelle Gesetzeslage oder über die im Kaiserreich?

Btw., man sollte ‚nicht erwischen lassen‘ nicht mit ‚legal‘
verwechseln.

Macht, glaube ich, keiner.

Na, dann lies doch die Postings nochmal aufmerksam durch.

Keine GEZ zu zahlen ist
diesbezüglich wohl in etwa auf einer Stufe mit anerkannt
illegalem Verhalten wie Falschparken oder zu schnellem Fahren
zu sehen.

Diesbezüglich habe ich hier noch keine Ratschläge gelesen. Zur GEZ-Umgehung haufenweise. Grad hier im Thread wieder.
Gruß
loderunner (ianal)

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Genau wie bei der GEZ. Da kann man sich befreien lassen, wenn
die Leistungsfähigkeit fehlt.

Soll ziemlich schwierig sein. Viele Studenten mit Einkommen weit unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags können sich nicht befreien lassen. Und die GEZ skaliert auch nicht mit dem Einkommen.

Genau wie bei der GEZ. Da erhält man als Gegenleistung den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Brauchst Du nicht? Na, dann
denk mal drüber nach, was eigentlich alles zu einer Demokratie
mit Gewaltenteilung notwendig ist. Und warum der Staat bei uns
grade nicht den Rundfunk aus Steuermitteln finanziert.

Die Notwendigkeit ist schon diskussionsfähig. Siehe mein Beispiel mit der Presse, welche auch ohne staatliche erzwungene Subventionierung funktioniert. Und der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist beileibe kein reines Staatsbürgerbildungsmedium, ein großer Anteil ist auch da reine Unterhaltung.

Und dann stellt sich weiterhin die Erhebungsfrage. Offensichtlich war ursprünglich ja eine Erhebung nur von den Nutznießern des ö.-r. Rundfunks beabsichtigt. Denn die GEZ wurde von Anfang an nicht von der Allgemeinheit, sondern nur von Rundfunkgerätbesitzern erhoben, zu einer Zeit, als aller oder fast aller Rundfunk ö.-r. war.

Heute ist es unsinnig, die Gebühr an das „rundfunkempfangsfähige“ Gerät zu koppeln. Besonders noch, wenn „rundfunksempfangsfähig“ als „vernetzt“ umdefiniert wird.

Die GEZ fällt leistungsfähigkeitsunabhängig an.

Falsch. S.o.

Es gibt ein paar Befreiungstatbestände, aber alle, die nicht darunter fallen, zahlen leistungsfähigkeitsunabhängig gleich.

Und insbesondere die auf „neuartige Rundfunkgeräte“ gibt vielen
Menschen keine sinnvolle gegenüberstehende Leistung.

Das ist ein ganz anderes Thema, spielt für die meisten Leute
genau gar keine Rolle und das ist auch noch nicht abschließend
geklärt.

Ähem. Es spielt schon für sehr viele Leute eine Rolle, z.B. für Studenten, die selten einen Fernseher, aber in der Regel einen PC haben.

Entziehen
kann man sich nur, wenn man auf Emails, Webseiten,

Das hat damit gar nichts zu tun.

Wieso, wenn alleine ein vernetzter PC neuerdings als „Rundfunkgerät“ zählt, müsste ich auf diese Dinge doch verzichten?

Handytelefonate,

Das erst recht nicht.

Irgendwer hat gepostet, dass auch schlaue Handys unter neuartige Rundfunkgeräte fallen.

Und auch bei der
GEZ auf Fernseher und Radios stellt sich die Frage - warum
zwingt der Staat dem Bürger die Finanzierung von derartigen
Programmen auf?

Tja, damit verlassen wir dann das Rechtsbrett und wechseln ins
Brett Politik.

Eigentlich schon seit einigen Postings, denn wir diskutieren ja keine Rechts-, sondern Gerechtigkeitsfragen.

Es gibt ja z.B. auch keine
öffentlich-rechtlichen Zeitschriften oder Kinos…

Ja. Und keine kostenlosen Autos für alle.

Versteh ich nicht. Warum muss es denn zwangsgebührenfinanzierten Rundfunk geben, aber auf andere zwangsgebührenfinanzierte Medien wird verzichtet? Das Modell ist doch nur historisch zu verstehen: man sah in der Pionierzeit des Rundfunks noch keine anderen Finanzierungsmodelle, wie sie heute möglich sind (Pay-TV, werbefinanziertes TV).

Zum Videoabend reicht im übrigen ein PC mit Monitor, […]

Und was ist mit den ‚neuartigen Rundfunkempfängern‘?

Diesen (völlig schwachsinnign) Begriff mit der dazugehörigen
Gebührenerhebung gab es da doch noch gar nicht.

Ja. Und? Reden wir jetzt über die aktuelle Gesetzeslage oder
über die im Kaiserreich?

Ich habe von GEZ-Nichtzahlern zu meiner Studienzeit gesprochen. Du hast gemeint, meine Freunde hätten mit Videoabenden böse auf die Nase fallen können, wenn sie herumerzählt worden wären. Ich habe geantwortet, dass man aus Videoabend nicht zwingend auf Fernseher schließen kann/dass es neuartige Geräte damals noch nicht gab.

Btw., man sollte ‚nicht erwischen lassen‘ nicht mit ‚legal‘
verwechseln.

Macht, glaube ich, keiner.

Na, dann lies doch die Postings nochmal aufmerksam durch.

Meine oder andere? Also eine Legalitätsbehauptung ist mir auch bei anderen nicht direkt aufgefallen, aber ich glaub’s dir schon ohne nachlesen. Ich habe jedenfalls keine aufgestellt.

Diesbezüglich habe ich hier noch keine Ratschläge gelesen. Zur
GEZ-Umgehung haufenweise. Grad hier im Thread wieder.

Kürzlich ging’s im Verkehrsrechtsbrett um Falschparken, z.B. mit dem Tip, dass man, wenn man deutlich länger parkt als der bezahlte Zeitraum, lieber gar kein Ticket löst (weil sich dann beim Ertapptwerden der Falschparkzeitraum schwieriger feststellen lässt und die Verwarnungsgebühr dementsprechen niedriger ausfällt).

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo,

Genau wie bei der GEZ. Da kann man sich befreien lassen, wenn
die Leistungsfähigkeit fehlt.

Soll ziemlich schwierig sein.

Da kann man mal wieder sehen, was man auf Gerüchte geben sollte: nichts. Lies: http://gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger…

Viele Studenten mit Einkommen
weit unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags können sich
nicht befreien lassen.

Was verstehst Du unter ‚viele‘?
Jeder, der Bafög bekommt, kann sich befreien lassen. Das ist dann schon mal ein ziemlicher Teil.

Übrigens haben sich die meisten nicht mal schlau gemacht, ob sie sich befreien lassen können oder nicht. Weil sie auf das gleiche Gerücht reinfallen wie Du oben.

Und die GEZ skaliert auch nicht mit dem Einkommen.

Was willst Du denn da noch skalieren, ohne dass die Verwaltung dann mehr kostet als reinkommt?

Genau wie bei der GEZ. Da erhält man als Gegenleistung den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Brauchst Du nicht? Na, dann
denk mal drüber nach, was eigentlich alles zu einer Demokratie
mit Gewaltenteilung notwendig ist. Und warum der Staat bei uns
grade nicht den Rundfunk aus Steuermitteln finanziert.

Die Notwendigkeit ist schon diskussionsfähig.

Natürlich. So, wie jegliche politische Entscheidung. Mehr noch: man kann sie sogar zu ändern versuchen, indem man am politischen Prozess teilnimmt.
Aber jeder, der nur einfach auf die GEZ schimpft, aber nicht mal an den Wahlen teilnimmt, macht sich schon ein wenig unglaubwürdig.

Siehe mein
Beispiel mit der Presse, welche auch ohne staatliche
erzwungene Subventionierung funktioniert.

Funktioniert sie wirklich? Auch bei dem Blatt mit den großen Buchstaben?

Und der
öffentlich-rechtliche Rundfunk ist beileibe kein reines
Staatsbürgerbildungsmedium, ein großer Anteil ist auch da
reine Unterhaltung.

Natürlich. Gehört zu den Aufgaben, die im Staatsvertrag mit drinstehen.

Offensichtlich war ursprünglich ja eine Erhebung nur von den
Nutznießern des ö.-r. Rundfunks beabsichtigt. Denn die GEZ
wurde von Anfang an nicht von der Allgemeinheit, sondern nur
von Rundfunkgerätbesitzern erhoben, zu einer Zeit, als aller
oder fast aller Rundfunk ö.-r. war.

Richtig. Und das ist auch heute noch der Fall. Wer keinen Empfänger hat, zahlt auch nicht.

Heute ist es unsinnig, die Gebühr an das
„rundfunkempfangsfähige“ Gerät zu koppeln. Besonders noch,
wenn „rundfunksempfangsfähig“ als „vernetzt“ umdefiniert wird.

Wie gesagt, darüber wird noch diskutiert.
Ich persönlich bin da ein wenig unschlüssig. Zur Zeit ist sicher TV noch ein sehr verbreitetes Medium. Aber niemand weiß, ob das nicht in Zukunft genauso vom Internet abgelöst werden wird wie nach und nach das Telefon. Allerdings sehe ich nicht ein, warum man schonmal im Voraus das Internet gebührenpflichtig machen sollte, wenn eigentlich noch gar kein Anlass besteht. Böse Vermutung: da geht es gar nicht ums Prinzip, sondern ausschließlich um Macht und Geld.

Aber wir sind schon wieder im falschen Brett.

Und insbesondere die auf „neuartige Rundfunkgeräte“ gibt vielen
Menschen keine sinnvolle gegenüberstehende Leistung.

Das ist ein ganz anderes Thema, spielt für die meisten Leute
genau gar keine Rolle und das ist auch noch nicht abschließend
geklärt.

Ähem. Es spielt schon für sehr viele Leute eine Rolle, z.B.
für Studenten, die selten einen Fernseher, aber in der Regel
einen PC haben.

Studenten haben selten einen Fernseher? Das ist mir neu.
Aber ich bezog meine Aussage auch auf die Bevölkerung insgesamt, zumal Studenten-Bafög-Befreiung…

Entziehen
kann man sich nur, wenn man auf Emails, Webseiten,

Das hat damit gar nichts zu tun.

Wieso, wenn alleine ein vernetzter PC neuerdings als
„Rundfunkgerät“ zählt, müsste ich auf diese Dinge doch
verzichten?

Wird diskutiert, wie schon gesagt. Es gibt Gerichtsurteile, die das anders sehen.

Handytelefonate,

Das erst recht nicht.

Irgendwer hat gepostet, dass auch schlaue Handys unter
neuartige Rundfunkgeräte fallen.

Genau. Und warum muss man ein UMTS-Handy mit Internetzugang haben, wenn man nur telefonieren will?

Versteh ich nicht. Warum muss es denn
zwangsgebührenfinanzierten Rundfunk geben, aber auf andere
zwangsgebührenfinanzierte Medien wird verzichtet?

Das weiß ich nicht.

Das Modell
ist doch nur historisch zu verstehen: man sah in der
Pionierzeit des Rundfunks noch keine anderen
Finanzierungsmodelle, wie sie heute möglich sind (Pay-TV,
werbefinanziertes TV).

Und nicht zu vergessen passwortgeschützte Internetseiten.
Kann schon sein. In anderen Staaten gibt es derartige Modelle ja schon - wenn auch aus anderen Gründen. In Österreich werden (oder wurden?) alle Satellitenprogramme verschlüsselt gesendet. Nur Österreicher bekommen einen Decoder, der aber keine monatlichen Gebühren kostet. Dafür zahlt in Ö jeder für den Rundfunk.

Aber ich glaube, wir sollten die Diskussion hier langsam beenden, ehe das der Mod machen muss :wink:
Gruß
loderunner

http://gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger…

Ist etwas umfangreich. Ich denke nur, als Student, der keine staatlichen o.ä. Leistungen erhält, schafft man es nicht. Egal, wie wenig man verdient.

Was verstehst Du unter ‚viele‘?
Jeder, der Bafög bekommt, kann sich befreien lassen. Das ist
dann schon mal ein ziemlicher Teil.

Soo viele Menschen sind es nicht, die heute noch BAFöG bekommen.

Und die GEZ skaliert auch nicht mit dem Einkommen.

Was willst Du denn da noch skalieren, ohne dass die Verwaltung
dann mehr kostet als reinkommt?

Die Verwaltung kostest so wohl schon zu viel. Ich sage ja auch, das das Prinzip an sich problematisch ist - ich würde es nicht verkomplizieren, sondern radikal reformieren bzw. abschaffen.

Natürlich. So, wie jegliche politische Entscheidung. Mehr
noch: man kann sie sogar zu ändern versuchen, indem man am
politischen Prozess teilnimmt.

GEZ und ö.-r. Rundfunk haben eine recht starke Lobby. Wahrscheinlich bleibt es noch ein paar Jahrzehnte bei dem System.

Ich frage mich, was die Meinung der Piraten-Partei dazu ist :wink:. Vermutlich die meine, nur werden sie es nicht in den Bundestag schaffen.

Siehe mein
Beispiel mit der Presse, welche auch ohne staatliche
erzwungene Subventionierung funktioniert.

Funktioniert sie wirklich? Auch bei dem Blatt mit den großen
Buchstaben?

Ich denke schon, ich habe die ZEIT sogar abonniert und sie liest sich ganz gut. Aber generell meine ich mit Presse auch keine einzelne Zeitung, sondern die Gesamtheit. Jeder sucht sich das seine aus. Wer 9live lieber schaut als ARD, lässt sich ja auch von den bereits gezahlten Gebühren nicht umstimmen.

Studenten haben selten einen Fernseher? Das ist mir neu.

Ich hatte zumindest keinen, und viele meiner Freunde auch nicht. Wozu Fernseher in die kleine Studentenbude stellen, wenn es der Monitor zum gelegentlichen Filmegucken auch tut.

Aber ich glaube, wir sollten die Diskussion hier langsam
beenden, ehe das der Mod machen muss :wink:

…ok.

Viele Grüße,
Sebastian

Ja, dann muß ich da wohl doch etwas präziser werden.

Wer einen rundfunk(ähnliches) Gerät zum Empfang bereithält ist grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig. Da kommt es nicht auf die Eigentumsverhältnisse an. Sonst könnte sich ja mein Vater (fast blind und von den Gebühren befreit) mehrere Fernseher kaufen und anderen (auch mir und meinen Geschwistern)zur Verfügung stellen. Wär doch ein tolles Konstrukt was ?

Ich verachte die Art des Gebühreneinzugs, weil es heute beim digitalen Empfang andere Möglichkeiten (z.B. Verschlüsselung gibt). Es ist auch unglaublich wie die GEZ durch die Einwohnermeldeämter an Adressen kommt.
Im übrigen galt das ganze ursprünglich mal für „Rundfunk“, also ungerichtete Abstrahlung. Schon seit dem Kabelfernsehen stimmt das nicht mehr. Auch mit der ganz neuen Technik der Verbreitung über IP-TV sind die Zuschauer mittelbar. Da bieten sich andere und bessere Einnahmemöglichkeiten an.

Ich bin ein erklärter Gegner der gegenwärtigen Praxis und habe mich auch entsprechend engagiert um eine Änderung zu bewirken. Mehr kann ich nicht tun. Ich bin gerne bereit, andere zu ermuntern, sich öffentlich gegen die GEZ-Gesetze aufzulehnen. Aber ich bin gegen einen Aufruf die Regeln eigenmächtig zu brechen.

Bisher habe ich eigentlich keine wirkliche Antwort auf meine Frage gefunden.

Bei Eheleuten muss nur einer zahlen, ist der eine befreit, hat der andere Pech gehabt… richtig? Oder nicht?

„Befreit werden kann der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte. Ein Haushaltsangehöriger kann nur für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte befreit werden.“

So kann man es nachlesen auf den Webseiten der GEZ.
Ich interpretiere das mal (Irrtum vorbehalten):
Trifft eine der Voraussetzungen zur Gebührenbefreiung zu, kann der Ehepartner ebenfalls davon profitieren. Für weitere Familienmitglieder gilt das nicht. Deren Geräte sind gebührenpflichtig.
Wenn ein Familienmitglied befreit wird, gilt dies nur für das Familienmitglied selbst. Der Haushaltsvorstand (mit Ehepartner) und weitere Familienmitglieder bleiben gebührenpflichtig.

Im Fall meines Vaters (fast blind) profitiert meine Mutter von der Gebührenbefreiuung. Klar, mein Vater kann sowieso nix erkennen. Aber dafür hat meine Mutter auch die Mühe/Last, meinem Vater zu beschreiben, was sie auf dem TV sieht.
Ich selbst bin auf jeden Fall gebührenpflichtig, auch wenn ich noch bei meinen Eltern wohnen würde.