GEZ - Ehefrau befreit, muss Ehemann zahlen?

Hallo,

folgender Fall: Die Ehefrau bekommt Bafög und ist ja daher von der GEZ befreit (Antrag ist natürlich gestellt und bewilligt). Der Ehemann ist vom Bafög ausgeschlossen, da er den Studiengang ohne wichtigen Grund gewechselt hat. So verdient er 390Euro und bekommt 100Euro Wohngeld.
Der Ehemann ist kurz vor der Hochzeit (vor 2 Monaten also) zur Ehefrau gezogen und hat lediglich einen PC mitgebracht. Nun möchte die GEZ Geld von ihm.

Ich habe bereits herausgefunden, dass eine Befreiung nicht für den Ehegatten gilt und das ein Wohngeldbescheid nicht für eine Befreiung reicht. Es ist ja der Fernseher der Frau und sie ist befreit, reicht es, wenn er einen PC als neuartiges Rundfunkgerät anmeldet und angibt dass er keinen Fernseher hat?

Mit seinem Einkommen und dem Wohngeld bekommt er weniger als er bekommen würde, würde ihm Hartz IV zustehen. Und die sind ja auch befreit…

18 Euro sind für Studenten mit sehr wenig Geld echt viel.
Weiß jemand Rat?

Hallo,

Weiß jemand Rat?

vielleicht sollte der Student seinen PC verschenken…
Gruß
loderunner (ianal)

folgender Fall: Die Ehefrau bekommt Bafög und ist ja daher von
der GEZ befreit (Antrag ist natürlich gestellt und bewilligt).
Der Ehemann ist vom Bafög ausgeschlossen, da er den
Studiengang ohne wichtigen Grund gewechselt hat. So verdient
er 390Euro und bekommt 100Euro Wohngeld.
Der Ehemann ist kurz vor der Hochzeit (vor 2 Monaten also) zur
Ehefrau gezogen und hat lediglich einen PC mitgebracht. Nun
möchte die GEZ Geld von ihm.

Hmm… es gibt in meinem Freundeskreis einige Menschen, die während ihres Studiums weder Geld für die GEZ hatten noch das Konzept hinter den Rundfunkgebühren einsahen und konsequenterweise die Kommunikation mit der GEZ verweigerten. Die GEZ schrieb ihnen gelegentlich nette Briefe oder klingelte auch mal, aber sie hat kein Recht, die Wohnung zu betreten o.ä. Viele der erwähnten Freunde haben die gelegentlichen Besuche des freundlichen GEZ-Vertreters ihr Studium über stoisch ertragen :wink:.

Die Gebührenerhebung für PCs sehe ich persönlich als völlig verfehlt an :-/. Wird sie im Moment tatsächlich schon praktiziert? Ich meine gehört zu haben, dass diese Gebühren trotz Anmeldepflicht noch nicht erhoben würden - aber die Info ist veraltet.

Viele Grüße,
Sebastian

Man könnte sich auch einfach von der GEZ abmelden und gar nix mehr zahlen :smile:

Und wenn jemand kontrollieren will, dann entweder die Tür nicht aufmachen oder sofort wieder zumachen. Wenn er sich reindrängen will, dann Hausfriedensbruch. Wenn er den Fernseher gesehen hat, ist das auch schön für ihn, weil er trotzdem nichts kassieren kann. Und einen Durchsuchungsbeschluß wird der dümmste Richter nicht für so einen Quatsch ausstellen (Grundrecht Unverletzlichkeit der Wohnung im Verhältnis zu evtl. Vorhandensein/Bereithalten eines Rundfunkgeräts läßt sich da wohl kaum anbringen lassen) und somit hat die GEZ auch keinen Anspruch mehr, der erfüllt werden muß. Ein anderer, gegenteiliger Fall ist mir nicht bekannt, daß ein Beschluß erteilt wurde für den Kleinkram.

Fight the GEZ!

Ja, die GEZ schreibt immer so hübsche Briefe, die meist ungeöffnet in den Müll wandern :smiley: Schön ist auch, daß sie seit Jahren die Briefe an die Adresse meiner Mutter schicken :smile: Ich glaube 5 oder 6 Briefe habe ich bisher entsorgt. Dabei heißt es im Internet, daß wohl nach der 3. Nichtreaktion auf den Brief ein Kontrolleur eingesetzt wird. Na, auf den Kollegen warte ich schon so lange. Das würde lustig werden.

Das der Fernseher nicht dem Ehemann gehört, enthebt ihn nicht der Verpflichtung die GEZ-Gebühren zu entrichten. Obwohl ich die GEZ-Gebühren und die Art der Eintreibung ebenfalls verachte, bin ich jedoch entsetzt, das hier Methoden und Wege beschrieben werden eine gesetzlich verankerte Pflicht zu umgehen. Eigentlich sollten diese Beiträge gelöscht werden.

Man könnte sich auch einfach von der GEZ abmelden und gar nix
mehr zahlen :smile:

Ich habe gehört, dass es sehr mühsam sein soll, sich aus den Fängen der GEZ zu befreien, wenn man einmal darin gelandet ist. Wirklich ein seltsames System. Kann man nur aus der Historie begreifen.

Viele Grüße,
Sebastian

Das würde die GEZ bei mir schon sofort merken, wie schnell das geht, wenn die meine Abmeldung und dann keine Kohle mehr von meinem Konto bekommen. Geht ruckzuck, dann ist man damit durch. Man muß nur konsequent sein Programm durchziehen und dann ist Ruhe im Karton.

Ähm… wieso umgehen? Wenn man sich ordnungsgemäß abmeldet, dann ist das ein gutes Recht. Wenn man sich nicht wieder anmeldet, weil man wieder ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält, dann ist das eine andere Sache. Aber die GEZ ist trotzdem nicht berechtigt, Kontrollen in Wohnungen durchzuführen und darauf darf man doch mal hinweisen, oder? :smile:

Denkt dran: Bei ARD und ZDF werdet Ihr in der ersten Reihe abgezockt!

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Das der Fernseher nicht dem Ehemann gehört, enthebt ihn nicht
der Verpflichtung die GEZ-Gebühren zu entrichten.

Eigentlich verstehe ich das alles nicht. Bei Eheleuten muss doch nur einer zahlen und nur weil der eine, dem die Dinge gehören befreit ist, wird der andere zur Kasse gebeten???
Das ist mehr als ungerecht!

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Man könnte sich auch einfach von der GEZ abmelden und gar nix
mehr zahlen :smile:

Er ist ja gar nicht angemeldet, also müsste er sich theoretisch gar nicht abmelden.

Ich hab aber ehrlich gesagt gar keine Lust auf ständig grüne Briefe im Briefkasten oder Leute die vor der Türe stehen und nerven.

Es muss doch eine einwandfreie Lösung für diesen Fall geben.

Die Gebührenerhebung für PCs sehe ich persönlich als völlig
verfehlt an :-/. Wird sie im Moment tatsächlich schon
praktiziert? Ich meine gehört zu haben, dass diese Gebühren
trotz Anmeldepflicht noch nicht erhoben würden - aber die Info
ist veraltet.

Ja, das wird sie. Wird als Neuartiges Rundfunktgerät bezeichnet und würde 5,76Euro im Monat kosten. Dazu zählen übrigens auch UMTS- und WLAN-Handys. Verrückt!

Hallo,

Weiß jemand Rat?

vielleicht sollte der Student seinen PC verschenken…
Gruß
loderunner (ianal)

Um den PC gehts ja eigentlich gar nicht. Geht eher darum, ob es in Ordnung ist, den Fernseher als den der Ehefrau zu bezeichnen und der Ehemann gibt an er hat keinen Eigenen. Was ja auch stimmt!

Hallo,

Um den PC gehts ja eigentlich gar nicht.

Doch, genau um den geht es. Weil für den nämlich Punkt 13 von http://gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html zutrifft.

Geht eher darum, ob
es in Ordnung ist, den Fernseher als den der Ehefrau zu
bezeichnen und der Ehemann gibt an er hat keinen Eigenen. Was
ja auch stimmt!

Warum sollte man Geräte anderer Leute anmelden müssen?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Das der Fernseher nicht dem Ehemann gehört, enthebt ihn nicht
der Verpflichtung die GEZ-Gebühren zu entrichten.

Sorry, das ist Unsinn. Es gab noch nie die Pflicht, für Geräte anderer Leute zu zahlen. Woraus sollte das denn hervorgehen?

Obwohl ich
die GEZ-Gebühren und die Art der Eintreibung ebenfalls
verachte,

Ach? Du zahlst lieber indirekt durch alle Waren, die Du kaufst? Für Programme, die nicht im mindesten irgenwelchen Qualitätsansprüchen genügen?
Gut, dass der Gesetzgeber das anders sieht.

bin ich jedoch entsetzt, das hier Methoden und Wege
beschrieben werden eine gesetzlich verankerte Pflicht zu
umgehen. Eigentlich sollten diese Beiträge gelöscht werden.

Man könnte ihnen ja auch widersprechen.
Gruß
loderunner (ianal)

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Man könnte sich auch einfach von der GEZ abmelden und gar nix
mehr zahlen :smile:

Das ist genau das gleiche wie die Aufforderung, doch einfach zu klauen, wenn keiner hinschaut.

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Hmm… es gibt in meinem Freundeskreis einige Menschen, die
während ihres Studiums weder Geld für die GEZ hatten noch das
Konzept hinter den Rundfunkgebühren einsahen und
konsequenterweise die Kommunikation mit der GEZ verweigerten.
Die GEZ schrieb ihnen gelegentlich nette Briefe oder klingelte
auch mal, aber sie hat kein Recht, die Wohnung zu betreten
o.ä. Viele der erwähnten Freunde haben die gelegentlichen
Besuche des freundlichen GEZ-Vertreters ihr Studium über
stoisch ertragen :wink:.

Und es gibt in meinem Freundeskreis mindestens einen Menschen, der dann für die letzten drei Jahre nachzahlen durfte. Inclusive Verzugszinsen. Auf einen Schlag, ohne Ratenzahlung.
Und zurecht.
Schonmal drüber nachgedacht, was passiert, wenn einer der GEZ-Beauftragten das Autoradio meldet? Oder einer der Nachbarn und Freunde was über den letzten Videoabend erzählen?

Sinnvoller wäre es, sich von der GEZ-Gebühr befreien zu lassen. Das geht nämlich nur im Voraus, was dazu führt, dass man ggf. auch dann nachzahlen muss, wenn man eigentlich Anspruch auf Befreiung gehabt hätte…

Und es gibt in meinem Freundeskreis mindestens einen Menschen,
der dann für die letzten drei Jahre nachzahlen durfte.
Inclusive Verzugszinsen. Auf einen Schlag, ohne Ratenzahlung.
Und zurecht.

Wie ist ihm das denn passiert? Und wie ist es dazu gekommen, dass die GEZ die Gebühren gleich für drei Jahre einfordern konnte? War es etwa das Autoradio, und sie sind über das Anmeldedatum des Fahrzeugs auf den Zeitraum drei Jahre gekommen?

Und zurecht.

Naja, ob „zurecht“ hängt wohl davon hab, als wie gerecht man das System der GEZ empfindet.

Schonmal drüber nachgedacht, was passiert, wenn einer der
GEZ-Beauftragten das Autoradio meldet? Oder einer der Nachbarn
und Freunde was über den letzten Videoabend erzählen?

Also einerseits hatten diejenigen eher keine Autos, andererseits - wer hätte denn wem was erzählen sollen? Also wie sollte das denn plausibel passieren?

Zum Videoabend reicht im übrigen ein PC mit Monitor, so fanden die Videoabende bei mir damals statt. Also aus dem Stattfinden eines Videoabends heraus kann man ja auch nichts ableiten.

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo,

Wie ist ihm das denn passiert?

Er hat jemanden in die Wohnung gelassen. Aus einem ganz anderen Grund, wie er dachte. Und in Verbindung mit dem Melderegister und den Verjährungsfristen…

Und zurecht.

Naja, ob „zurecht“ hängt wohl davon hab, als wie gerecht man
das System der GEZ empfindet.

Ungefähr so gerecht wie das System Versicherung, Rente, Steuern, …

Schonmal drüber nachgedacht, was passiert, wenn einer der
GEZ-Beauftragten das Autoradio meldet? Oder einer der Nachbarn
und Freunde was über den letzten Videoabend erzählen?

Also einerseits hatten diejenigen eher keine Autos,
andererseits - wer hätte denn wem was erzählen sollen? Also
wie sollte das denn plausibel passieren?

Keine Ahnung. Ich kenne Deine Bekannten nicht. Erst recht nicht deren weitere Bekannte. Ich weiß aber durch verschiedene Geschichten, dass die GEZ-‚Fahnder‘ zumindest in Autos schauen und auch gern mal abends Fenster von Wohnungen beobachten. Anhand der charakteristischen Beleuchtung sieht man oft auch von außen, ob da ein TV-Gerät läuft oder nicht.

Zum Videoabend reicht im übrigen ein PC mit Monitor, so fanden
die Videoabende bei mir damals statt. Also aus dem Stattfinden
eines Videoabends heraus kann man ja auch nichts ableiten.

Und was ist mit den ‚neuartigen Rundfunkempfängern‘?

Btw., man sollte ‚nicht erwischen lassen‘ nicht mit ‚legal‘ verwechseln.
Gruß
loderunner

Ungefähr so gerecht wie das System Versicherung, Rente,
Steuern, …

An diesen System nehme ich nur insoweit teil, wie ich Geld verdiene, also eine entsprechende Leistungsfähigkeit aufweise, und ich erhalte immerhin Gegenleistungen (Straßenbau, Verteidigung, …, die Rente).

Die GEZ fällt leistungsfähigkeitsunabhängig an. Und insbesondere die auf „neuartige Rundfunkgeräte“ gibt vielen Menschen keine sinnvolle gegenüberstehende Leistung. Entziehen kann man sich nur, wenn man auf Emails, Webseiten, Handytelefonate, … verzichtet, also alles Dinge, die überhaupt nichts mit Rundfunk zu tun haben. Und auch bei der GEZ auf Fernseher und Radios stellt sich die Frage - warum zwingt der Staat dem Bürger die Finanzierung von derartigen Programmen auf? Es gibt ja z.B. auch keine öffentlich-rechtlichen Zeitschriften oder Kinos…

Zum Videoabend reicht im übrigen ein PC mit Monitor, so fanden
die Videoabende bei mir damals statt. Also aus dem Stattfinden
eines Videoabends heraus kann man ja auch nichts ableiten.

Und was ist mit den ‚neuartigen Rundfunkempfängern‘?

Diesen (völlig schwachsinnign) Begriff mit der dazugehörigen Gebührenerhebung gab es da doch noch gar nicht. Und man muss für sie immerhin nur den geringeren Radio-GEZ-Satz zahlen.

Btw., man sollte ‚nicht erwischen lassen‘ nicht mit ‚legal‘
verwechseln.

Macht, glaube ich, keiner. Keine GEZ zu zahlen ist diesbezüglich wohl in etwa auf einer Stufe mit anerkannt illegalem Verhalten wie Falschparken oder zu schnellem Fahren zu sehen.

Viele Grüße,
Sebastian