Hallo!
Folgende Situation:
Personen A und B sind Lebenspartner und wohnen zusammen und hatten bislang 2 Fernseher, wovon der eine Fernseher Person A gehörte und der zweite Fernseher Person B gehörte (durch Rechnungen nachweisbar).
Person A ist von der Gebührenpflicht befreit; Person B zahlt pünktlich und zuverlässig den vollen Betrag.
Jetzt ist der Fernseher von Person B kaputt gegangen und es wird nur noch über den Fernseher von Person A geguckt ( Ebenfalls nachweisbar).
Kann Person B sich von der GEZ abmelden?
Hallo !
Person B kann sich n i c h t von der GEZ abmelden !
GRUND: Die Eigentumsverhältnisse an Rundfunkgeräten
sind für die Gebührenpflicht unerheblich.
Die Gebührenpflicht ist an das „Bereithalten“ der
Geräte gebunden, nicht am Eigentum. Ob und wie oft
Sie das Gerät tatsächlich nutzen, ist ebenfalls
unerheblich.
MfG
Hartmut
OK, heisst das im Klartext, wir müssen beide für einen einzigen Fernseher zahlen? Immerhin „zahlt“ er ja für das Gerät, ist nur z.Zt. befreit.
OK, heisst das im Klartext, wir müssen beide für einen einzigen Fernseher zahlen? Immerhin „zahlt“ er ja für das Gerät, ist nur z.Zt. befreit.
Ich zitiere von der offiziellen GEZ-Seite:
„In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.“
Mein Partner hat doch das gemeinsam genutzte Gerät angemeldet!
Hallo!
Folgende Situation:
Personen A und B sind Lebenspartner und wohnen zusammen und hatten bislang 2 Fernseher, wovon der eine Fernseher Person A gehörte und der zweite Fernseher Person B gehörte (durch Rechnungen nachweisbar).
Person A ist von der Gebührenpflicht befreit; Person B zahlt pünktlich und zuverlässig den vollen Betrag.
Jetzt ist der Fernseher von Person B kaputt gegangen und es wird nur noch über den Fernseher von Person A geguckt (Ebenfalls nachweisbar).
Kann Person B sich von der GEZ abmelden?
Guten Tag hanniundnanni,
im Prinzip kann sich B jetzt bei der abGEZockt abmelden, mit dem Hinweis (Begründung), dass das TV-Gerät als defekt entsorgt worden ist und ein neues Gerät nicht mehr angeschafft wird.
Die abGEZockt müsste insoweit die Abmeldung anerkennen und B aus der Rundfunkgebührenpflicht entlassen.
Da A von der Gebührenpflicht befreit ist, bleibt es dabei.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
Anmerkung: Normalerweise kommentiere ich nur reale Sachverhalte. Für fiktive Fallbeispiele sind da eher die gängigen Foren gefragt, die wiederum aus Beratungsgründen keine Realfälle beraten.
Danke für die Antwort; ein anderer „Experte“ sagte allerdings ausdrücklich, dass sich Person B NICHT abmelden kann. Jetzt bin ich leider vollkommen verwirrt, aber ich denke, dass ich zT. auch von der GEz gewollt…
Danke für die Antwort; ein anderer „Experte“ sagte allerdings ausdrücklich, dass sich Person B NICHT abmelden kann. Jetzt bin ich leider vollkommen verwirrt, aber ich denke, dass ist vielleicht auch von der GEz gewollt…
Ja Person B kann den Fernseher abmelden und sich somit die Gebühren sparen.
Viel Erfolg - Gruss Barbara Natzschka
Danke für die Antwort; ein anderer „Experte“ sagte allerdings
ausdrücklich, dass sich Person B NICHT abmelden kann. Jetzt
bin ich leider vollkommen verwirrt, aber ich denke, dass ist
vielleicht auch von der GEz gewollt…
Hallo hanniundnanni,
ich weiss zwar nicht, womit "ein anderer „Experte“’ seine Aussage begründet.
Wenn zwei Peronen in einer Wohnungsgemeinschaft leben und beide sind Eigentümer eines TV-Gerätes, wobei eine Person g3ebührenbefreit ist, die andere nicht und daher Gebühren bezahlt, so handelt es sich um zwei selbständige Gebührenverhältnisse.
Wenn nun das TV-Gerät, für welches bisher RF-Gebühren bezahlt worden ist, kaputt geht und entsprgt wird, ohne dass dafür ein neues Gerät angeschafft wird, endet das Gebührenverhältnis mit dem Tage, bzw. Ende des Monats, in dem die Abmeldung an die abGEZockt erfolgt ist. Da die Person, die bisher FR-.Gebühren für das in ihrem Eigentum gestandene Gerät bezahlt hat, endet die Zahlungsverpflichtung dann, wenn das gebührenpflichtige Gerät nicht mehr zum Empfang bereit gehalten wird (sprich: es z.B. kaputt gegangen ist und daher entsorgt worden ist). Ohne Besitz eines Gerätes auch keine Rundfunkgebühren für dieses nicht mehr vorhandene Gerät.
Sie können sich auch in die Fussgängerzone vor ein TV-Geschäft setzen und das im Laden laufende TV sehen, ohne Gebühren zahlen zu müssen (weil Sie werde Eigentümer, Besitzer noch zur-Verfügung-Halter-zum-Empfang eines solchen Gerätes sind).
Sie sind ja auch nicht Gebührenpflichtiger, wenn Sie bei Bekannten, Freunden oder in der Kneipte TV gucken.
Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.
Sie sind beide Rundfunkteilnehmer, auch wenn einer
von Ihnen befreit ist. Also muss das Gerät angemeldet
u n d dafür die Gebühr bezahlt werden.
Siehe letzter Satz des o.a. Zitates !
Eine Befreiung ist grundsätzlich personenbezogen, gilt
also ausschließlich für den/die brfreite Person und
niemals auch für den Partner !
genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet
hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt."
Mein Partner hat doch das gemeinsam genutzte Gerät angemeldet!
… und dafür Gebühren bezahlt !
Ihr könnt auch den defekten Fernseher abmelden. Müsst dann aber über das Einwohnermeldeamt ein Formular für die Abmeldung holen da die das unterschrieben haben wollen, sonst ist die abmeldung ungültig.
Sorry dass ich da nochmal nachhake. Um ihre Aussage nachzuvollziehen: Mein Partner hat ja wie gesagt, seinen Fernseher ordnungsgemäß angemeldet, ist dann aber irgendwann wg. BaföG befreit worden. Wenn er jetzt z.B. ab Januar kein BaföG mehr bezieht, zahlen wir dann beide für ein und dasselbe Gerät.
Habe ich Sie da korrekt verstanden?
Sie sind beide Rundfunkteilnehmer, bezahlt werden muss
aber nur 1 x die Gebühr, egal, wieviel Geräte sich in
Ihrer Wohnung befinden.
Wer von Ihnen beiden die Gebühr bezahlt, ob Sie es sich
teilen oder wie auch immer, ist egal.
Sie zahlen also 1 Gebühr zusammen für sämtliche Rundfunk-
geräte ih Ihrer Wohnung !
Hoffe, es ist jetzt klar und verständlich !
Gruß
Hartmut