GEZ- ein Lebenspartner ist befreit, anderer nicht

Hallo!

Folgende Situation:

Personen A und B sind Lebenspartner und wohnen zusammen und hatten bislang 2 Fernseher, wovon der eine Fernseher Person A gehörte und der zweite Fernseher Person B gehörte (durch Rechnungen nachweisbar).

Person A ist von der Gebührenpflicht befreit; Person B zahlt pünktlich und zuverlässig den vollen Betrag.

Jetzt ist der Fernseher von Person B kaputt gegangen und es wird nur noch über den Fernseher von Person A geguckt ( Ebenfalls nachweisbar).

Kann Person B sich von der GEZ abmelden?

Ja, einfach abmelden.

Abmeldung:
Von der Homepage das Abmeldeformular herunterladen und ausfüllen und diesen Text beifügen:
Einziges Fernsehgerät defekt und nachweislos entsorgt. Es werden keine weiteren Rundfunkgeräte mehr bereitgehalten.

Falls diese Abmeldung nicht akzeptiert wird oder weitere Informationen gewünscht werden, ist dem Schreiben die entsprechende Rechtsgrundlage für die Entscheidung/Anfrage beizulegen, da es sich hierbei um eine Abmeldung und nicht um einen Antrag auf Abmeldung handelt.

Abmeldungen grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein versenden. Abmeldungen gehen bei denen rein „zufällig“ öfter mal verloren.

MFG

PS: Jetzt 1129-konform formuliert.

Einziges Fernsehgerät defekt und nachweislos entsorgt.

Dick gedrucktes wichtig, ein kaputter Fernseher im Keller gilt für die GEZ immernoch als empfangsbereit. Man muss bescheid geben, dass man ihn nicht mehr hat. Und „nachweislos“, weil die sonst noch mal nach nem (irrelevanten) Nachweis fragen.

Wollte das nur noch mal deutlich machen, da dies einem dann viel Zeit, Porto und evtl auch noch weitere Gebühren einspart.