GEZ extra zahlen wenn TV im Gartenhütte ?

Hallo.
Ein Einwohner eines kleinen Ortes auf dem Land baut sich im 1900qm großen Garten ein Gartenhäuschen, und will darin auch fernsehen.
Dieser zahlt aber schon GEZ in seiner Wohnung im Wohnhaus, welches sich nicht unmittelbar/direkt am Garten befindet !
Der Garten ist ca. 5 Gehminuten vom Haus entfernt.

Die Frage ist nun ob der Eigentümer des Gartens im Gartenhäuschen noch einmal die GEZ Gebühr zahlem muss, oder nicht ?

Wer weiss Rat ?

Grüße

Guten Abend!

… ein Gartenhäuschen, und will darin auch fernsehen.
Dieser zahlt aber schon GEZ in seiner Wohnung im Wohnhaus,

Der Rundfunkbeitrag ist an den Haushalt gebunden, ganz egal, wo man sonst noch Empfänger betreibt. Das Gartenhäuschen ist kein Haushalt, dort ist niemand mit Wohnsitz gemeldet.

Gruß
Wolfgang

Hallo!
http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml#…

mfG
duck313

Hallo.

Danke für Euere Hinweise.
Der betreffende Einwohner hat aber keine Laube, sondern ein massiv gemauertes Gebäute von 6m x 4,5m mit Ziegeltach (Satteltach). Es wird nicht bewohnt, und im Sommer vielleicht das ein oder andere mal für rein private Anlässe genutzt. Vielleicht auch ein paar mal darin rein privat übernachtet.

Gild ein massiv gemauertes Gebäute auch noch als Laube ?

Gruß.

Hallo Jochen,

„duck“ hat in seinem Posting doch schon den richtigen Hinweis gegeben.

Wenn das Gebäude über die Funktionalität einer Gartenlaube(egal ob diese massiv gemauert oder Fertigteilkonstruktion) hinaus geht,ist die Rundfunkgebühr zu entrichten.

Da in Gartenanlagen i.d.R. eine ganzjährige Nutzung der „Laube“ nicht
gegeben ist (Strom und Wasser werden i.d.R. in den Wintermonaten abgestellt und ein ganzjähriges Wohnen untersagt) entfällt hier die Rundfunkgebühr und wird von den GEZlern deshalb auch eher akzeptiert.

LG Bollfried

Danke an Euere Hinweise.

Viele Grüße.

Guten Abend!

…und wird von den GEZlern deshalb auch eher akzeptiert.

Die GEZ gleicht ihren Datenbestand mit den Meldeämtern ab. In der Gartenlaube ist niemand gemeldet.

In aller Regel dürfen Behausungen in Kleingartenvereinen nicht ganzjährig für Wohnzwecke genutzt werden. Es gibt aber Ausnahmen. So gibt es in Hamburg mehrere Kleingartenvereine mit ganzjährig bewohnten ehemaligen Gartenlauben, die aber im Laufe der Jahrzehnte zu vollwertigen wintertauglichen Häusern erweitert wurden. Dort leben Menschen mit Hauptwohnsitz, haben Telefon, einen eigenen Strom- und Wasseranschluß. Bestandsschutz sichert den Bewohnern (nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit der Stadt) lebenslanges Nutzungsrecht zu. Vererbbar ist dieses Nutzungsrecht nicht und wo jemand aus solcher Behausung auszieht, ist es mit dem Nutzungsrecht für ganzjähriges Wohnen vorbei. Die Bewohner dieser Gartenhäuser haben natürlich Rundfunkgebühren zu bezahlen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Die GEZ gleicht ihren Datenbestand mit den Meldeämtern ab. In der Gartenlaube ist niemand gemeldet.

das heisst doch aber nicht,das mit dem Abgleichen der Daten eine
„Schnüffelei“ der GEZ entfällt.
Ob Gartenlaube,Bungalow,Bootshaus,etc.,es wird nach wie vor die
Nutzbarkeit überprüft.

LG Bollfried

PS:Im Fall von unserem UP handelt es sich um ein bebautes Privatgrundstück,mit der Funktion eines „Sommerhäuschens“.
Deine INFO zum Sachverhalt der Kleingartenanlagen stimme ich voll
zu.
Dafür Danke.