GEZ fordert Gebühren aus ehemaligen Wohnung

Hallo zusammen.
Da ich im Jahr 2012 mit meinem Partner zusammengezogen bin, habe ich bei der GEZ gekündigt. Jetzt erhalte ich eine Rechnung über 480€. Es genügt denen doch nur die damalige Kündigung und die Teilnehmernummer meines Partners. Oder muss ich mehr nachweisen das die Ruhe geben?

Lg

guten tag,
sie sind vor zwei jahren mit ihren partner zusammen gezögen.wenn sie vor zwei jahren gekundigt haben müsten sie so glaube ich kein geld bezahlen.wichtig ist wann sie gekündigt haben.aber um sicher zu gehen sie doch zu einen anwalt.es kann auch vorkommen das sie zwei teilnehmernummern hatten.
Mann kann aber keine genaue antwort geben.da man den schachverhalt nicht weiss

MF kempten

Hallo,

meine Sicht:

bis Januar 2013 musstest Du Gebühren zahlen, wenn Du ein Einkommen hattest. Jeder, auch bei einem gemeinsamen Haushalt. Das ist zwar so nicht 10% korrekt, im Großen und Ganzen stimmt es aber…

Seit Januar 213 gibt es eine Haushaltsabgabe, also nur einmal pro Wohnung zahlen.

Der Betrag, den Du nennst muss also für mehr als ein Jahr sein (2012).

Allerdings passiert das häufiger, dass die ehemalige GEZ Kündigungen nicht zur Kenntnis genommen hat.

Was würde ich tun?

Erst einmal höflich schreiben, was aber vermutlich wenig bringen wird.
Dann Anwalt…

Gruß

Huhu!

Wurde die Abmeldung damals als Einschreiben verschickt? Normale Briefe kommen bei der GEZ nicht an (es sei denn, es ist eine Anmeldung, dann klappt das wunderbar).

Ist vom Beitragsservice eine Antwort mit Bestätigung der Abmeldung gekommen?

Wenn nicht, könnte das haarig werden.

Liebe Grüße
Lockenlicht

Hallo

Da ich im Jahr 2012 mit meinem Partner zusammengezogen bin,
habe ich bei der GEZ gekündigt. Jetzt erhalte ich eine
Rechnung über 480€. Es genügt denen doch nur die damalige
Kündigung und die Teilnehmernummer meines Partners. Oder muss
ich mehr nachweisen das die Ruhe geben?

Steht dabei für welchen Zeitraum und warum diese Forderung besteht? Gab es irgendwelchen Schriftverkehr nach der Abmeldung 2012?

Ansonsten kann man nur spekulieren. Evtl. war man auch in der gemeinsamen Wohnung gebührenpflichtig, weil beide eigenen Rundfunkgeräte nutzen? Oder war die „Meldung der Wegfall der Gebührenpflicht“ nicht korrekt ausgeführt? (Ich ziehe mit jemandem zusammen reicht nicht aus)

Falls die damalige Abmeldung nicht gültig war, wird weiterhin für beide Personen ab 2013 eine Beitragspflicht in den Büchern stehen, das muss man umgehend korrigieren.

Also erstmal unter Nennung der Teilnehmernummer der Partnerin belegen, dass seit Anfang 2013 unter den neuen Regelungen für die gemeinsame Wohnung bezahlt wird und somit ab dann keine Beitragsschuld besteht, damit fällt schon mal der größte Teil der Summe flach.
Zweitens unter Verweis auf die Abmeldung dem Anteil der Forderung aus 2012 widersprechen. Dort könnte aber passieren, dass die Abmeldung nicht gültig war und für die Monate in 2012 die Forderung bestehen bleibt.

Grüße,
.L

man kann nicht kündigen
Hallo,

seit 2013 bezahlt man für eine Wohnung (nicht Haushalt). Folglich muß man nachweisen, dass man nicht mehr in der Wohnung wohnt. M.E. mittels Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt. Mehr https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/… Vor 2013 bezahlt man für ein Empfangsgerät. Folglich muß man für diese Zeit nachweisen, dass man keines mehr besaß. Wie? Keine Ahnung-

Oder muss
ich mehr nachweisen das die Ruhe geben?

s.o.

Gruß
Otto