Hallo
Da ich im Jahr 2012 mit meinem Partner zusammengezogen bin,
habe ich bei der GEZ gekündigt. Jetzt erhalte ich eine
Rechnung über 480€. Es genügt denen doch nur die damalige
Kündigung und die Teilnehmernummer meines Partners. Oder muss
ich mehr nachweisen das die Ruhe geben?
Steht dabei für welchen Zeitraum und warum diese Forderung besteht? Gab es irgendwelchen Schriftverkehr nach der Abmeldung 2012?
Ansonsten kann man nur spekulieren. Evtl. war man auch in der gemeinsamen Wohnung gebührenpflichtig, weil beide eigenen Rundfunkgeräte nutzen? Oder war die „Meldung der Wegfall der Gebührenpflicht“ nicht korrekt ausgeführt? (Ich ziehe mit jemandem zusammen reicht nicht aus)
Falls die damalige Abmeldung nicht gültig war, wird weiterhin für beide Personen ab 2013 eine Beitragspflicht in den Büchern stehen, das muss man umgehend korrigieren.
Also erstmal unter Nennung der Teilnehmernummer der Partnerin belegen, dass seit Anfang 2013 unter den neuen Regelungen für die gemeinsame Wohnung bezahlt wird und somit ab dann keine Beitragsschuld besteht, damit fällt schon mal der größte Teil der Summe flach.
Zweitens unter Verweis auf die Abmeldung dem Anteil der Forderung aus 2012 widersprechen. Dort könnte aber passieren, dass die Abmeldung nicht gültig war und für die Monate in 2012 die Forderung bestehen bleibt.
Grüße,
.L