Hallo, hoffe ihr könnt mir helfen. Folgender Sachverhalt: Person A wohnt schon sagen wir mal 10 Jahre an derselben Anschrift weil kein TV und Radio im Haushalt vorhanden ist somit auch nichts angemeldet bei GEZ. Im Juni 2014 wurde Person A angeschrieben die soll bitte das beiliegende Anmeldeformular ausfüllen und zurückschicken da für die Wohnung kein Beitragskonto angelegt ist. Ab 01.01.13 müssen alle Wohnungen GEZ bezahlen ob TV-Gerät vorhanden ist oder nicht. Im gleichen Schreiben fordert die GEZ rückwirkend vom Januar 13 bis Juni 2014 die Beiträge ein. Dem Schreiben lag kein Überweisungsbeleg bei. Person A hat den Antrag ausfüllt und eine Befreiung beantragt auf Grund der zu geringen Einnahmen. Im Februar 2015 meldete sich GEZ wieder bei Person A mit der Mitteilung dass die eingereichten Kontoauszüge als Nachweis bezüglich der Befreiung nicht ausreichen. Um eine Befreiung zu bekommen muss Person A Grundsicherung beantragen. Im selben Schreiben fordert die GEZ wieder die Beiträge rückwirkend ein. Person A hat den Antrag auf Grundsicherung im Februar 2015 gestellt und die Bestätigung vom Amt wegen der Befreiung an GEZ geschickt. Frage: Kann GEZ die Beiträge so wie oben beschrieben ab dem 01.01.13 einfordern? Wenn eine Befreiung am Juni 2014 bei der GEZ beantragt wurde und die GEZ sich erst jetzt meldet das denen noch Unterlagen bezüglich der Befreiung fehlen. Da kann ja Person A nichts dafür dass die GEZ solange braucht um auf den Befreiungsantrag von Person A zu reagieren das entsprechende Nachweise fehlen oder dürfen die das?
Hallo!
Beitrag ist fällig ab Datum der Umstellung auf Haushaltsabgabe also ab Jan 2013. Das war allgemein bekannt und man hätte sich kümmern müssen.
Anträge gelten ab Antragsdatum, also wie kann man überhaupt auf die Idee kommen, man müsste dann für das Jahr vor dem Antrag nicht zahlen ?
Und Grundsicherung gibts auch nicht rückwirkend, die beitragsbefreiende Wirkung auch nicht.
MfG
duck313
Hallo
Anträge gelten ab Antragsdatum, also wie kann man überhaupt
auf die Idee kommen, man müsste dann für das Jahr vor dem
Antrag nicht zahlen ?
Kleine Korrektur (falls du den gleichen Antrag wie ich meinst
), seit dem Rundfunkbeitrag ab 2013 gilt die Beitragsbefreiuung rückwirkend ab Gültigkeit des auslösenden Bescheides, nicht erst ab Befreiungsantrag. (Man kann auch nicht mehr ohne Nachweis beantragen und den später nachreichen). Das war bei den Rundfunkgebühren früher anders geregelt.
Grüße,
.L
Danke schon mal für die Hilfe. Was noch unklar ist, als die GEZ sich das erste Mal im Juni 2014 gemeldet, hat Person A den beiliegenden Anmeldeboden der GEZ ausgefüllt und in einem Schreiben eine Befreiung von der GEZ beantragt mit einer Auflistung von Einnahmen und Ausgaben, als Nachweis wurden Kontoauszüge beigelegt und um Bestätigung der Befreiung gebeten. Die GEZ meldete sich aber erst im Februar 2015 das für die Befreiung noch Unterlagen fehlen und fordern im selben Schreiben wieder die Beträge bis heute. Ist das alles richtig so? Kann sich die GEZ solange Zeit lassen und dann dafür auch noch die Beiträge verlangen? Denn wenn die GEZ dich Zeitnah bei Person A gemeldet hätte das noch Unterlagen fehlen hätte Person A auch früher den Antrag auf Grundsicherung stellen können.
Hallo,
zu dem Thema findet Ihr hier www.nickles.de ganz nützliche Informationen.
Gruß
Earny
SPAM!
nix
Kein Spam
Du kennst die genannte Seite und die dort dazu verfügbaren Inhalte offensichtlich nicht.
Nicht jeder externe Link ist automatisch Spam. Erst lesen, dann schreiben!
Du kennst die genannte Seite und die dort dazu verfügbaren
Inhalte offensichtlich nicht.
doch.
Nicht jeder externe Link ist automatisch Spam.
ein link, der auf ein anderes forum, aber keine konkreten inhalte/unterseiten verweist, IST SPAM!
genauso hilfreich wie ein link auf googel oder bing!
Erst lesen,
dann schreiben!
erst lesen, dann denken, dann schreiben!
Eine Suchmaschine für das gesamte Internet mit einem Forum mit recht eingegrenzten Inhalten zu Vergleichen entzieht sich jeder Stichhaltigkeit (Äpfel und Birnen). Man kann Usern durchaus zumuten, die Suchfunktion dieses oder auch eines anderen Forums zu verwenden.
Und wenn die gesuchten Informationen an anderer Stelle verfügbar sind, dann ist ein allgemeiner Hinweis auf den Suchort völlig ausreichend.
Vielleicht muss man Dir ja vielleicht immer alles mundgerecht bis ins Letzte vorkauen, aber ich halte die meisten User bis zum Gegenbeweis erst einmal für selbständig genug, um auch mit Hinweisen klar zu kommen, die einen nicht gleich schon mit nur einem einzigen Mausklick zum endgültigen Ziel führen. Mit welcher Begründung soll man Anderen denn jeden kleinen Handgriff abnehmen?
Denk bitte erst einmal zumindest so weit, bevor Du Vorschläge anderer User pauschal verurteilst.
Eine Suchmaschine für das gesamte Internet mit einem Forum mit
recht eingegrenzten Inhalten zu Vergleichen entzieht sich
jeder Stichhaltigkeit (Äpfel und Birnen).
ah so.
dann sag doch grad mal schnell, auf welcher unterseite die antwort zu finden ist, herr obstbauer.
Man kann Usern
durchaus zumuten, die Suchfunktion dieses oder auch eines
anderen Forums zu verwenden.
genau. das nennt man dann googel. und die angabe der hautpseite ist genauso hilfreich.
Und wenn die gesuchten Informationen an anderer Stelle
verfügbar sind, dann ist ein allgemeiner Hinweis auf den
Suchort völlig ausreichend.
genau.
google.de
suchbegriff beliebig.
sehr hilfreich.
Denk bitte erst einmal zumindest so weit, bevor Du Vorschläge
anderer User pauschal verurteilst.
ich denke. dir ist das offensichtlich nicht wirklich gegeben.
ES. IST. SPAM!
kann es sein, dass das deine eigene seite ist und du sie deshalb ebenso penetrant wie nutzlos zu verteidigen suchst?
Hättest Du nachgedacht beim lesen, dann hättest Du gemerkt, dass ich ein Prinzip und nicht eine bestimmte Webseite befürworte. Mit etwas mehr Erfahrung und Wissen wirst Du irgendwann auch dahinter kommen, was sinnvoll ist und was nicht. Du hast Recht und der Rest der Welt hat ihre Ruhe.
es bleibt dabei: SPAM!
Hättest Du nachgedacht beim lesen, dann hättest Du gemerkt,
dass ich ein Prinzip und nicht eine bestimmte Webseite
befürworte.
im gegensatz zu dir habe ich nachgedacht.
im gegensatz zu mir du hast genau diese webseite befürwortet.
im gegensatz zu dir habe ich das prinzip kritisiert.
im gegensatz zu dir wurde bei www SCHON IMMER gelöscht, wenn statt einer konkreten antwort pauschal eine komplette seite verlinkt wurde. und wenn die mods hier im brett nicht nur noch alle paar wochen mal reinschauen würden, wäre der ganze thread schon weg.
du liegst falsch. in jeder beziehung. was sich ausdrücklich auch auf:
Mit etwas mehr Erfahrung und Wissen wirst Du
bezieht.
btw., wer glaubt, in einer diskussion die angebliche eigene erfahrung und das angebliche eigene wissen als ersatzargument ins spiel bringen zu müssen, beweist zweierlei: fehlende argumente und eigene arroganz.
was sich auch noch erheblich verstärkt, wenn man sein gegenüber nicht mal rudimentär kennt.
Du hast Recht
wurde auch zeit.