Kurz zu meiner GEZ-Geschichte:
bis 02/2000 habe ich studiert und mich von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Danach bin ich umgezogen. An meinem neuen Wohnort wurde ich mit schriftlichen GEZ-An- bzw. Abmeldeformularen bombadiert worden. Da ich ohne Rundfunkgeräte umgezogen bin, also keine in meinem Haushalt waren, habe ich mich bei der GEZ abgemeldet, leider nicht per Einschreiben…Aber als ich keine weiteren Briefe mehr bekam, bin ich davon ausgegangen, dass mein Teilnahme beendet ist.
Nun bin ich dieses Jahr wieder umgezogen und habe prompt eine kommentarlos Rechnung über den Zeitraum 03/2000 bis 03/2003 bekommen! Das will ich nicht bezahlen! Warum auch, ich habe mir doch nichts vorzuwerfen, oder??? Die GEZ sagt, hätte ich einen Einschreibebeleg, wäre alles in Ordnung, die Beweislast läge bei mir. Aber so, sei ich verpflichtet zu bezahlen. Stimmt das? Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?
Hallo Du,
Erfahrung hab ich leider keine! Aber muss die GEZ nicht erst mal beweisen, dass Du Rundfunkgeräte hattest?? Z.B. TV, es liegen ja sicherlich keine Abrechnungen über Kabelanschluss vor und eine Sat-Anlage hast Du vermutlich auch nicht auf dem Dach! Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man Einschreibebelege so lange behalten muss!
Warte mal ab, was die anderen so erzählen!
Viele Grüße und viel Glück,
Sonja
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Kurz zu meiner GEZ-Geschichte:
bis 02/2000 habe ich studiert und mich von den GEZ-Gebühren
befreien lassen. Danach bin ich umgezogen. An meinem neuen
Wohnort wurde ich mit schriftlichen GEZ-An- bzw.
Abmeldeformularen bombadiert worden. Da ich ohne
Rundfunkgeräte umgezogen bin, also keine in meinem Haushalt
waren, habe ich mich bei der GEZ abgemeldet, leider nicht per
Einschreiben.
Hi Steffi!
Ok, das erste Problem ist, dass man sich zur Befreiung von der GEZ-Gebühr zuerst dort anmelden muss, denn sonst würde ein Befreiung von der Gebühr logischerweise wenig Sinn machen. Läuft die Befreiung aus, sind die Geräte natürlich weiterhin angemeldet und müssen in Folge bezahlt werden. Du hast aber die bis dahin zum Empfang bereitgehaltenen Geräte abgemeldet, weil Du diese bei Deinem Umzug nicht mitgenommen hast. Offensichtlich ist diese Mitteilung nie bei der GEZ angekommen, so dass die GEZ bis heute von einer durchgehenden Zahlpflicht ausgeht. Offensichtlich hast Du auch die regelmäßigen Schreiben der GEZ nicht beantwortet (also noch nichtmal in dem Sinne, dass Du keine Geräte besitzt).
Die GEZ sagt, hätte ich einen Einschreibebeleg, wäre alles
in Ordnung, die Beweislast läge bei mir. Aber so, sei ich
verpflichtet zu bezahlen. Stimmt das? Hat jemand diesbezüglich
Erfahrungen?
Die Beweislast liegt tatsächlich bei Dir. Du solltest mal in Dich gehen und überlegen, ob Du diese Abmeldung damals wirklich abgeschickt hast. Wenn ja, spricht nichts dagegen, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben über das Absenden des Briefes. Auf jeden Fall wird es anstrengend
Hallo Du,
Erfahrung hab ich leider keine! Aber muss die GEZ nicht erst
mal beweisen, dass Du Rundfunkgeräte hattest??
Kein Problem für die GEZ. Sie hat sich im Rahmen ihres Gebührenbefreiungsantrags damals automatisch mit gewissen Geräten angemeldet.
Z.B. TV, es
liegen ja sicherlich keine Abrechnungen über Kabelanschluss
vor und eine Sat-Anlage hast Du vermutlich auch nicht auf dem
Dach! Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man
Einschreibebelege so lange behalten muss!
Na, die GEZ verschickt ja Abmeldebestätigungen. Wenn man sich abmeldet und nach vier oder sechs Wochen immer noch keine Bestätigung hat, muss man nachhaken. Solange mindest sollte man den Einschreibebeleg aufbewahren. Denn gerade für solche Fälle, wo keine Bestätigung kommt, möchte man ja gerne das Absenden des Schreibens beweisen. Ich denke, mit dieser Argumentation kommt sie nicht durch. Sie muss sich eh fragen lassen, wieso sie drei Jahre so getan hat, als ginge die ganze Sache sie nichts an und erst jetzt bei Zugang der Abrechnung eine Riesenwelle macht. Denn Du kannst mir ja nicht erzählen, dass bis auf ein paar Hardcore-Medienhasser jemand drei Jahre ohne Radio, TV oder Autoradio lebt.
Der einzige Ausweg für sie wäre, wenn sie mit jemandem zusammen gewohnt hat und alle Geräte auf den anderen angemeldet gewesen wäre. Dann könnte man der GEZ dessen Teilnehmernummer mitteilen und aufgrund der Adressengleichheit für den fraglichen Zeitraum wäre sie da raus. Aber das hat sie nicht so erwähnt…
Hi Jens,
Und ob man drei Jahre lange ohne TV und Radio leben kann!
Die Wohnung war nur zum Schlafen da, quasi eine provisorische „Unter-der-Woche-Wohnung“! Da habe ich mich nie häuslich eingerichtet. Soll vorkommen.
Gruß-
Stefanie
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Und ob man drei Jahre lange ohne TV und Radio leben kann!
Die Wohnung war nur zum Schlafen da, quasi eine provisorische
„Unter-der-Woche-Wohnung“! Da habe ich mich nie häuslich
eingerichtet. Soll vorkommen.
Na, das ist doch schonmal was! Du warst also an Deinem Erstwohnsitz bei der GEZ gemeldet? Oder hattest Du da auch kein Radio und keinen Fernseher?
Solltest Du bei jemand anderem gewohnt haben oder bei Deinen Eltern und die dortigen Geräte mitbenutzt zu haben, wäre es ratsam, das mitzuteilen und deren GEZ-Teilnehmerkonto anzugeben. Kurz gesagt, auch bei der GEZ arbeiten Menschen wie Du und ich und auch diese haben parallel zu ihren Arbeitsanweisungen auch einen gesunden Menschenverstand. Je plausibler Deine Darstellung ist, umso besser stehen die Chance, dass Dir die Gebühren erlassen werden. Ich rechne zwar nicht damit (weil die GEZ niemals nachgibt), aber wenn Du es nicht versuchst, wirst Du zahlen müssen. Du müsstest denen nur ein paar mehr Informationen geben als uns hier…
Die Beweislast liegt tatsächlich bei Dir. Du solltest mal in
Dich gehen und überlegen, ob Du diese Abmeldung damals
wirklich abgeschickt hast. Wenn ja, spricht nichts dagegen,
eine eidesstattliche Versicherung abzugeben über das Absenden
des Briefes. Auf jeden Fall wird es anstrengend
Ich bekam nach meinem Umzug vor 4 Jahren von der GEZ einen weniger freundlichen Brief, das ich meine Geräte (aufgrund des Umzuges) neu anmelden müsse. Daraus schließe ich mal, das ein Umzug die bis dorthin bestehende Anmeldung beendet. Somit hat Steffi sich völlig richtig verhalten, das sie die nicht vorhandenen Geräte einfach nicht neu angemeldet hat. Eine Abmeldung war da IMHO nicht mal nötig.