Frau X fängt nächstes Jahr mit arbeiten an (ihr erstes Arbeitsverhältnis) und zieht dann bei Herrn Y, ihrem Freund, ein (Erstwohnsitz). Da Herr Y es kaum noch erwarten kann, hat er schon mal beide Namen an das Klingelschild gemacht. Nun hat Herr Y (bzw. Frau X) ein Schreiben der GEZ bekommen, dass ihr Name unter der Adresse noch nicht geführt sei und sie sich doch bitte anmelden soll (ein entsprechendes Anmeldeformular liegt bei).
Frau X und Herr Y sind sich nicht ganz sicher was sie bei diesem Formular eintragen sollen. Herr Y ist bereits bei der GEZ gemeldet und zahlt Gebühren für Radio und Fernseher. Zum Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses will die Oma von Frau X ihr ein eigenes Auto kaufen (Herr Y pendelt mit der Bahn und hat kein Auto). Das Autoradio müssen Frau X und Herr Y ja dann anmelden (Quelle: GEZ).
Was füllen Frau X und Herr Y nun auf dem GEZ-Schreiben genau aus? Auf dem Schreiben kann man angeben, dass der Lebenspartner (das wäre in dem Fall Herr Y) bereits bei der GEZ gemeldet ist. Da würde Herr Y dann seine Teilnehmernummer eintragen, wodurch seine Freundin (Frau X) für die Radio- und Fernsehgebühr befreit ist (Herr Y zahlt die Gebühr für Radio / Fernseher ja schon, weswegen sie Frau X nicht zahlen muss -> Lebenspartnerschaft).
Das Autoradio melden Frau X und Herr Y extra (auf Frau X) an. Gibt man dann das Autoradio in diesem Formular (unter dem Abschnitt Anmeldung oder Änderung) als „zusätzlich“ oder „neu“ an? Wie ist es mit den Kontodaten? Kann Frau X mit Herrn Y zusammen angemeldet sein und die Gebühr für ihr Autoradio trotzdem separat zahlen (d.h. kann sie ihre Kontodaten im entsprechenden Abschnitt angeben)?
Nochmal meine Frage in kürze:
Soll Frau X bei der Anmeldung ihres Autoradios angeben, dass Herr Y bereits bei der GEZ gemeldet ist?
Wenn ja, gibt man das Autoradio als „zusätzlich“ oder „neu“ an?
Kann die Gebühr für ihr Autoradio von ihrem Konto abgebucht werden, auch wenn sie die Teilnehmernummer von Herrn Y auf dem Formular angibt (und Herr Y ein anderes Konto hat als sie) oder gibt es dann Komplikationen?
Es geht hierbei nicht darum ob Frau X für ihr Autoradio Gebühren zahlen muss, sondern darum was man auf dem GEZ-Schreiben angeben muss / soll und was nicht.
Mann: Fernseher, Radio, Autoradio.
Er meldet einen Fernseher an, zahlt 17,98 im Monat und die Sache ist erledigt. Privates Radio und privates Autoradio ist da inklusive.
Frau: Besitzt HEUTE kein Auto, die anderen Rundfunkgeräte im Haus gehören dem Mann. Die Frau ist somit kein Rundfunkteilnehmer im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages, weil sie kein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält. Sie kann den Brief einfach wegschmeißen(Achtung es kommen noch 2 weitere Briefe die sich immer schlimmer anhören, das ist die sogenannte Dreierreihe, alles Bluff).
Also nichts anmelden.
Sobald die Frau tatsächlich ein Auto geschenkt bekommen hat, muss die Frau das Autoradio anmelden.
Es sei denn die beiden sind so geschickt und melden das Auto auf den Mann an. Dann hat der Mann 2 private Autoradios, die inklusive wären. Also keine Zusatzkosten.
Wenn die Frau anmeldet, dann nach der Heirat sofort abmelden, denn der Ehepartner fällt unter die Zweitgerätebefreiung.
Falls Frau X das Auto das sie bekommt nicht auf Herrn Y anmelden / ummelden will, muss sie das Autoradio entsprechend bei der GEZ anmelden. Bei dem Formular ist nur Radio / Autoradio angegeben, d.h. durch die Anmeldung eines Radios sind auch gleichzeitig die Kosten für ein Autoradio gedeckt, oder? Reicht es dann, wenn Frau X das (Auto) Radio anmeldet (auf ihre neue Adresse) oder muss sie zusätzlich noch ein Formular ausfüllen (z.B. Ummeldeformular) mit dem belegt ist, dass sie mit Herrn Y, der bereits bei der GEZ gemeldet ist, zusammenzieht (und dann die Teilnehmernummer von Herrn Y angibt)?
Falls Frau X das Auto das sie bekommt nicht auf Herrn Y
anmelden / ummelden will, muss sie das Autoradio entsprechend
bei der GEZ anmelden. Bei dem Formular ist nur Radio /
Autoradio angegeben, d.h. durch die Anmeldung eines Radios
sind auch gleichzeitig die Kosten für ein Autoradio gedeckt,
korrekt
oder? Reicht es dann, wenn Frau X das (Auto) Radio anmeldet
(auf ihre neue Adresse)
ja
oder muss sie zusätzlich noch ein
Formular ausfüllen (z.B. Ummeldeformular) mit dem belegt ist,
dass sie mit Herrn Y, der bereits bei der GEZ gemeldet ist,
zusammenzieht (und dann die Teilnehmernummer von Herrn Y
angibt)?
nein
Ummeldung nur wenn sie wo anders schon GEZ zahlen würde.
Für die GEZ ist nur relevant was für Geräte man selbst(oder Ehepartner) bereit hält.