GEZ-Fragen

Hallo

  1. Vor Jahren war mal das Vorhaben, das auch GEZ-Gebühren für PCs eingeführt werden sollen. Da gabs große Diskussionen drüber und dann hörte man plötzlich nichts mehr davon. Muß man also GEZ-Gebühren bezahlen, wenn man einen PC hat, aber kein Radio oder Fernsehen sonst?

  2. Gibt es Ausnahmeregelung der Zahlungen (weniger oder befreit), wenn man wenig verdient? (unter 800 Euro Netto)

Vielen Dank

Gruß
Andreas

Befreiungsmöglichkeiten gibt es unter anderem in folgenden Fällen:

Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 27 bis 40 SGB XII) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder BVG

Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 41 bis 46 SGB XII).

Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Grundsicherung nach SGB XII

Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II).

Vorzulegende Unterlagen: Die Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei der GEZ oder den Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialgeld oder ALG II.
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index…

Hallo

  1. Vor Jahren war mal das Vorhaben, das auch GEZ-Gebühren für
    PCs eingeführt werden sollen. Da gabs große Diskussionen
    drüber und dann hörte man plötzlich nichts mehr davon. Muß man
    also GEZ-Gebühren bezahlen, wenn man einen PC hat, aber kein
    Radio oder Fernsehen sonst?

Hi,

das dürfte deine Frage beantworten:

http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/

Gruß

Samira

Ja tut es.

Allerdings ist es wohl günstiger seinen Fernseher zu verkaufen/wegzugeben und nur noch via PC zu schauen.
Aber ist schon eine Schweinerei, wie sie die Privat-Leute abzocken. Mit dieser Regelung können sie ja quasi von jedem Menschen „Schutzgeld erpressen“ (Was anderes ist es ja nicht).
Das erklärt wohl auch, warum nur die GEZ-Pflichtigen Sender via Stream erreichbar sind und man so etwas wie Pro7, Kabel, RTL2 usw. nicht erreicht.

Gruß
Andreas

Hallo,

Allerdings ist es wohl günstiger seinen Fernseher zu
verkaufen/wegzugeben und nur noch via PC zu schauen.

Oh, da können wir Dich beruhigen.
Mit Einführung der geplanten Haushaltsabgabe wird wohl jeder Haushalt eine Pauschale abdrücken dürfen, ohne Rücksicht auf das Bereithalten von irgendwelchen Geräten. Dann ist eh Schluss mit lustig.
Ich frage mich bloß, ob dann diese sogenannten Gebührenbeauftragten alle arbeitslos werden…

Gruß, Heiko

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Hallo,

was mich brennend interessiert (und was mir noch keiner sagen konnte) ist, gegen wen die GEZ nun tatsächlich den Anspruch hat.

Im Haus halt wohnen z.B.

  1. Tick (ALG2-Empfänger)
  2. Trick (Studentin, dort nicht angemeldet, fühlt sich sowieso nicht zuständig, da sie ja „am Wochenende und eigentlich sowieso“ bei ihren Eltern wohnt.
  3. Track (Referendar)
  4. Ines (Kindergärtnerin)

Wer ist Schuldner gegenüber der GEZ? Wie ist das im Innenverhältnis? Ines hat z.B. erstmal „vorgestreckt“, Track hat seinen Teil bezahlt. Tick und Trick wollen nicht. Kann Ines dann von Track erwarten, dass er zumindest „auch 50%“ bezahlt?

Weiß jemand Bescheid?

LG, Bommel

Wer ist Schuldner gegenüber der GEZ? Wie ist das im
Innenverhältnis? Ines hat z.B. erstmal „vorgestreckt“, Track
hat seinen Teil bezahlt. Tick und Trick wollen nicht. Kann
Ines dann von Track erwarten, dass er zumindest „auch 50%“
bezahlt?

Das ist ein sehr interessantes Beispiel, aber so vorausschauend sind die Verantwortlichen nicht.

Hallo

Im Haus halt wohnen z.B.

Ich nehme an, du sprichst von einem gemeinschaftlich genutzten TV?

  1. Tick (ALG2-Empfänger)
  2. Trick (Studentin, dort nicht angemeldet, fühlt sich sowieso
    nicht zuständig, da sie ja „am Wochenende und eigentlich
    sowieso“ bei ihren Eltern wohnt.

Auch für TVs in Zweitwohnungen ist man gebührenpflichtig.

  1. Track (Referendar)
  2. Ines (Kindergärtnerin)

Wer ist Schuldner gegenüber der GEZ? Wie ist das im

Alle sind Rundfunkteilnehmer und damit eigentlich erstmal gebührenpflichtig. Es reicht aber, wenn einer (irgendwer) zahlt.

Innenverhältnis? Ines hat z.B. erstmal „vorgestreckt“, Track
hat seinen Teil bezahlt. Tick und Trick wollen nicht. Kann
Ines dann von Track erwarten, dass er zumindest „auch 50%“
bezahlt?

Das interessiert die GEZ nicht.
Wenn man sich intern nicht einigen kann, stellt man eben den/einen Fernseher ins eigene Zimmer, und ist nun selbst dafür verantwortlich (so wie nun auch alle anderen, wenn sie sich einen TV besorgen).

Gruß, DW.

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Hallo

Wird denn dann also künftig für jeden Fernseher eine Haushaltsabgabe fällig? Ich dachte, nur „einmal pro Haushalt“, das ist doch das Neue? Und dann gehen wir doch mal weiter davon aus, dass jeder einen Fernseher hat und gehen die Frage unter diesen Voraussetzungen nochmal an.
Oder gehen sogar davon aus, dass nur Tick und Trick einen Fernseher haben, denn die Haushaltsabe wird doch unabhängig vom der Existenz einer oder mehrerer Glotzen erhoben, oder liege ich so falsch?

LG, Bommel