GEZ für ausländ. Autofahrer ?

Hallo zusammen,

was hindert eigentlich die Damen und Herren der GEZ, z.B. mit der Polizei kurz hinter der Grenze alle ausländischen Fahrer eines Fahrzeugs mit Autoradio herauszuziehen und Rundfunkgebühren zu erheben ?

Grüßle
Elton

hallo elton.

was hindert eigentlich die Damen und Herren der GEZ, z.B. mit
der Polizei kurz hinter der Grenze alle ausländischen Fahrer
eines Fahrzeugs mit Autoradio herauszuziehen und
Rundfunkgebühren zu erheben ?

wie wär’s mit §3 des rundfunkgebührenstaatsvertrages?
„§3 Anzeigepflicht
(1) Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes
zum Empfang sind unverzüglich der Landesrundfunkanstalt
anzuzeigen, in deren Anstaltsbereich der Rundfunkteilnehmer
wohnt, sich ständig aufhält oder ständig ein
Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält
; entsprechendes
gilt für einenWohnungswechsel. In den Fällen des § 5
Abs. 1 und 3 bis 6 besteht keine Anzeigepflicht.“

nach meinem rechtsverständnis besteht also anzeige- und damit gebührenpflicht nur für die teilnehmer, die in deutschland wohnen.

der polizei ist es übrigens erstmal herzlichst egal, ob wer ein nicht angemeldetes radio im auto hat oder nicht.
die gez müßte sich also selbst hinstellen. allerdings gibt es für sie keine rechtliche grundlage, autos „herausziehen“ zu dürfen.

gruß

michael