Vermutlich bezieht sich die Information darauf, dass man ein Autoradio nicht noch extra anmelden muss, wenn das Auto privat benutzt wird und für den Haushalt breits ein Gerät angemeldet ist.
Sollte das Autoradio tatsächlich das einzige vorhandene Empfansgerät sein, das sich im Besitz befindet, kann man sich bei Entfernung des Radios (oder des kompletten Autos) natürlich von der GEZ abmelden. Bitte immer Einschreiben mit Rückschein, Abmeldungen gehen immer gerne „verloren“.
Aber im Zeitalter internetfähiger Mobiltelefone mit Radioteil und was weiss ich alles, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich nicht irgendwo im Haushalt ein anmeldepflichtiges Gerät befindet. Und nur das Ausbauen das Radios aus dem Auto reicht auch nicht. Es muss ganz verschwinden, weil bereits das „Bereithalten“ des Gerätes die Gebührenpflicht begründet.
Gruß, Heiko
Etwas OT:
Die Rechtsauffassung, die dem zu Grunde liegt, ist mir persönlich sehr suspekt. Analog könnte ich jeden Mann als Vergewaltiger verurteilen, weil er das nötige „Gerät“ bereithält. Aber so ist das System. Leider.