GEZ für autoradio kündigen ?

hallo

habe demletzt ein interessanten bericht gelesen. dort wurde gesagt das keine GEZ auf autoradios erhoben werden darf.

wenn jemand also nur für autoradio GEZ bezahlt, dann dürfte dieser die doch kündigen mit der begründung das es nicht mehr erlaubt ist.

ist das so richtig ?

mfg

Hallo!

habe demletzt ein interessanten bericht gelesen. dort wurde

Entweder hast du ihn nicht verstanden oder er ist zwar interessant, aber inhaltlich nicht richtig. Autoradios können natürlich unter bestimmten Bedingungen gebührenpflichtig sein.

Jan

ja oder nein ?
ja, darf man nun die GEZ kündigen ? oder nicht ?

Mir ist keine Gebührenbefreiung für Autoradios bekannt und ich finde auf die schnelle auch im Netz nichts.

Zudem würde dann das Problem der neuartigen Rundfunkgeräte im Raum stehen, und es gibt kaum einen Menschen, welcher keinen internetfähigen PC, kein internetfähiges Handy, oder irgendein sonstiges Gerät mit Radioempfänger hat - so zumindest meine Behauptung/Erfahrung - irgendetwas GEZ-Pflichtiges findet sich eigentlich immer.

Zudem lässt sich die Ja oder Nein Frage mit den Paar Infos nicht fällen. Wenn du ein für den Fall passendes Urteil findest, welches aktuell und gültig ist kann man abmelden, ansonsten ist ein Autoradio ein AutoRADIO …

Grüße

Hallo,

die GEZ ist kein Verein und kein Club, da kann man nichts „kündigen“. Da geht es nur darum, Tatsachen zu melden (mitzuteilen), nämlich ob man Empfangsgeräte hat oder eben nicht oder nicht mehr.

Im übrigen sollte man nicht alles glauben, was man im Internet so liest.

Du bist unter 30 Jahre alt?

http://www.it-news-world.de/news_3786/Umfrage-Je-jue…

VG
EK

Achtung: Bielefeld (off topic)
Hallo,

Im übrigen sollte man nicht alles glauben, was man im Internet
so liest.

Du bist unter 30 Jahre alt?

http://www.it-news-world.de/news_3786/Umfrage-Je-jue…

Achtung: http://web.archive.org/web/20080131132330/http://www…

Was hier als Satire dargestellt wird ist wahr.

Gruß

S.J.

Vermutlich bezieht sich die Information darauf, dass man ein Autoradio nicht noch extra anmelden muss, wenn das Auto privat benutzt wird und für den Haushalt breits ein Gerät angemeldet ist.
Sollte das Autoradio tatsächlich das einzige vorhandene Empfansgerät sein, das sich im Besitz befindet, kann man sich bei Entfernung des Radios (oder des kompletten Autos) natürlich von der GEZ abmelden. Bitte immer Einschreiben mit Rückschein, Abmeldungen gehen immer gerne „verloren“.
Aber im Zeitalter internetfähiger Mobiltelefone mit Radioteil und was weiss ich alles, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich nicht irgendwo im Haushalt ein anmeldepflichtiges Gerät befindet. Und nur das Ausbauen das Radios aus dem Auto reicht auch nicht. Es muss ganz verschwinden, weil bereits das „Bereithalten“ des Gerätes die Gebührenpflicht begründet.

Gruß, Heiko

Etwas OT:
Die Rechtsauffassung, die dem zu Grunde liegt, ist mir persönlich sehr suspekt. Analog könnte ich jeden Mann als Vergewaltiger verurteilen, weil er das nötige „Gerät“ bereithält. Aber so ist das System. Leider.

1 Like