GEZ für PKW als Freiberufler

Fakten:

  1. es gibt ein eigenes Büro (eine beitragsfreie Betriebsstätte) in der eigenen Wohnung (für diese Wohnung zahlt der Ehemann die GEZ)
  2. der PKW ist auf den Freiberufler zugelassen. Er wird privat als auch geschäftlich genutzt.
    Nach der neuen Regelung ist pro beitragsfreier Betriebsstätte auch ein PKW beitragsfrei. Muss für den PKW GEZ gezahlt werden?
    Kann die private GEZ auf den Freiberufler angemeldet werden und ist dann der PKW mit abgegolten?

Selbstständige/Freiberufler

Wer als Selbstständiger oder Freiberufler seinen Arbeitsplatz in einer Privatwohnung eingerichtet hat, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, muss dafür keinen weiteren Beitrag leisten. Es fällt aber der Beitrag für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge an: monatlich 5,99 Euro pro Kfz.

Mehr zu den Regelungen für Unternehmen finden Sie -->

http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerg…

Hi,

Beitrag leisten. Es fällt aber der Beitrag für betrieblich
genutzte Kraftfahrzeuge an: monatlich 5,99 Euro pro Kfz.

ja und es kommt noch besser für die doch eigentlich (so O-Ton deren Webseite) jetzt doch besser dastehenden Freiberufler.

Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der Freiberufler bei Aufenthalten in möblierten Apartments, diese auch unmittelbar anmelden (das geht online!) muss, bei Belegung von z.B.

Maerz 2013
 1W Hamburg
 2W Muenchen
 1W Berlin

also 3 mal anmelden (mit vollem Betrag). Leider gibt es keine Online Abmeldung … so dass wohl der Freiberufler hier auf dem 4maligen Betrag fuer diesen Monat haengen bleibt (1mal fuer zuhause, 3mal fuer die Apartments). Sollte mal eine Abmeldung etwas spaeter rausgehen, sind die Kosten sogar noch hoeher.

Auf diesbezueglichen Protest kam von den Rundfunktbeitrageintreibern dann nichts mehr … und natuerlich wurden beide Vorschlaege

  1. Online Abmeldung moeglich
  2. Anmeldung mit terminiertem Ende

nicht umgesetzt …

Gruss
n.

Hallo

Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der Freiberufler bei
Aufenthalten in möblierten Apartments, diese auch unmittelbar
anmelden (das geht online!) muss, bei Belegung von z.B.

Ich halte mich oft in verschiedenen möblierten Apartements auf (obwohl ich nicht sicher bin, ob zB typische Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und -Häuser unter die Definition fallen), muss ich dann auch immer GEZ zusätzlich zahlen? Oder gilt das nur für Freiberufler und der private Aufenthalt bei Freunden und Familien fällt nicht darunter?
Für meine Zweitwohnung zahle ich natürlich auch die Gebühren, könnte ich das auf die Wochen kürzen in denen ich tatsächlich in der Wohnung bin, oder können das nur Freiberufler?

Interessierte Grüße,
.L

Hi,

muss ich dann auch immer GEZden Rundfunkbeitrag zusätzlich zahlen? Oder gilt das
nur für Freiberufler und der private Aufenthalt bei Freunden
und Familien fällt nicht darunter?

nun, die Anfrage war fuer Freiberufler und aufgrund der Projekte angemieteter Apartments.

Für private Aufenthalte bei Freunden muss man nicht zahlen, es sei denn, es koennte aufgrund der Dauer und der Art der Unterkunft angenommen werden, dass dieses einer Zweit- oder Nebenwohnung entspricht. Entspräche das aber mehr einer WG, dann muss wiederum nur einmalig gezahlt werden.

Für meine Zweitwohnung zahle ich natürlich auch die Gebühren,
könnte ich das auf die Wochen kürzen in denen ich tatsächlich
in der Wohnung bin, oder können das nur Freiberufler?

Nein, das kann man nicht kürzen. Am Zweitwohnsitz ist seit dem 1.1. nun der normale Satz faellig, weshalb ich diesen auch schnell habe loeschen lassen, rueckwirkend zum 31.12.12 versteht sich…

Zitat 1:

_Beitragspflichtig sind auch:
Zweit- und Nebenwohnungen,
privat genutzte Ferienwohnungen_

Zitat 2:

_Wenn für eine Wohnung kein Mietvertrag besteht 
und für die Wohnung auch keine Person beim Einwohnermeldeamt 
gemeldet ist, ist die Wohnung beitragsfrei. Unabhängig davon, 
ob die Wohnung möbliert ist oder nicht._

Da bin ich mal gespannt, wieviel Leerstand es in D demnaechst gibt.

Gruss
n.

Ich musste damals Ab- und neu Anmelden :frowning:
Mahlzeit!

Als ich vor 100 Jahren selbstständig war, kam auch ein Mitarbeiter der GEZ in mein Ladenlokal geschlurft.

Vor und zu dieser Zeit war mein Autoradio ganz normal („privat“) bei der GEZ angemeldet.

Der Typ hat mir dann versucht zu erklären, dass ich mein privates Auto ja nutze, um mein Ladenlokal zu erreichen, also würde ich mein Radio ja gewerblich nutzen.
Seine „Erklärungen“ waren so schwammig & unlogisch (für mich) und außerdem hatte ich Bedenken, dass der GEZ Beitrag für ein gewerblich genutztes Autoradio das X-fache betragen würde…
*g*

Naja, die Diskussion ob nun privat oder gewerblich genutzt ging eine lange Zeit ohne Einigung und ich bestand darauf, seinen Vorgesetzten zu sprechen, er möge es mir verständlich erklären.
Der Vorgesetzte war wohl noch nicht lange genug in Deutschland und ich verstand fast kein einziges Wort…

Nach 2 Stunden heftigster Diskussion und die fast schon aussichtslosen Bemühungen meiner Mutter, mich daran zu hindern, dass ich Amok laufe, gab ich schließlich auf!

Ich verkündete dem GEZ-Schergen, dass ich hier und jetzt mein Radio ausbaue und er sofort meine Abmeldung fertig machen kann.

Als er mir mit den Worten entgegen kam, dass es ja nicht wesentlich mehr kosten würde und ich die Beiträge ja auch absetzen könne,
willigte ich in diese Ummeldung ein.

Mein privates Autoradio wurde also abgemeldet und mein „neues“, von jetzt an gewerblich genutztes Autoradio wurde angemeldet.

Als ich ihn fragte, wie hoch denn nun die Beiträge wären, guckte er kurz nach, um mir dann mitzuteilen, dass die Beiträge genauso hoch wären, wie die vorherigen Beiträge…

…meine Mutter bekam schon wieder große Augen
(bekommt sie immer, kurz vor meinen Amokläufen) :wink:

und ich schmiss den Kerl raus - die Unterlagen/Unterschrift hatte er ja.

…darüber kann ich auch heute noch kräftig „headbangen“!
:wink:

So kann es ablaufen - aber wir haben ja jetzt eine neue, überarbeitet GEZ-Struktur!
*lacht*

Schönen Tag noch, Nicky

Hallo

(eine beitragsfreie
Betriebsstätte)

Das gibt es nicht.
Es gibt die (zähneknirschende) Erkentnis der GEZ, dass es Selbstständige ohne Betriebsstätte gibt.

Nach der neuen Regelung ist pro beitragsfreier Betriebsstätte
auch ein PKW beitragsfrei.

Nein, es gibt keine beitragsfreie Betriebsstätte.
Je Betriebsstätte ist die Gebühr für ein geschäftlich genutztes Fahrzeug enthalten.

Muss für den PKW GEZ gezahlt
werden?

Ja.

Kann die private GEZ auf den Freiberufler angemeldet werden

Ja.

und ist dann der PKW mit abgegolten?

Nein.

Sollte der Freiberufler jedoch nur eine Betriebsstätte und keine Wohnung besitzen, dann wäre mit dem Beitrag der Betriebsstätte auch das Fahrzeug abgegolten.

cu Frank