Hallo Murkel69
Nun im Gesetz ist dies so nicht im Detail ersichtlich.
Eventuell gibt es dazu nicht öffentlich bekannte Ausführungsbestimmungen.
Ich denke natürlich mal bei Anfragen an die ARD ZDF…… (GEZ) würde die Antwort
JA heißen.
Die Zahlung für die private Wohnung spielt zunächst mal überhaupt keine Rolle. Dieser Beitrag ist in jedem Fall fällig.
Wie der Betrieb damit verfährt, bleibt zunächst ihm überlassen.
Ich würde als Betrieb zunächst mal keine diesbezügliche Meldung machen, weil
wie erwähnt, die Abgabe über die Beschäftigtenanzahl ja geleistet wird.
Derartige Anfragen beim Beitragsservice schaffen jedoch auch keine gesicherte Antwort, da selbst gesetzliche Länder-Regelungen u. U. gar nicht verfassungskonform sein können.
Im Zusammenhang mit einer bewohnten zeitlich begrezt bewohnten „Projekt“-Wohnung kann dies die ARD Beitragsservice…. jedoch eventuell
durchaus anders beurteilen. Es ist in der Frage auch nicht leicht nachzuweisen ob die Wohnungsnutzer bereits im betrieblichen Bereich erfasst wurden. Eine diesbezügliche Prüfung ist der Anstalt nicht möglich. Weil jedoch die Wohnung höher „besteuert“ wird als die betriebliche Mitarbeiterzahl, ist davon auszugehen, dass voller Beitrag verlangt wird. Es könnte ja sein, dass in einer gemeinsam bewohnten Privat-Wohnung eine andere Person beitragspflichtig ist. Derartige Kontrollen sind der GEZ derzeit auf keinen Fall möglich. Insofern kann man von Seiten der ARD… in der Regel eine Beurteilung selbstverständlich nur zu Gunsten des Beitragsservices annehmen.
Allerdings sind recht zahlreiche Klagen von betrieblicher Seite angestrengt und es ist zu erwarten, dass sich bei den gewerblichen Beitragssätzen noch einiges ändern kann. In den Anstalten wird bereits darüber beraten. Dies kann sich jedoch bis zu einer Regelung mehr als 2 Jahre oder vermutlich noch länger hinziehen. Es sei denn die Verwaltungsgerichte oder das BVerfG entscheidet schneller.
Ich hoffe die Antwort befriedigt einigermaßen.
Gruss Peter