GEZ-Gebühr für nichtfunktionsfähiges Autoradio

Hallo,
folgende Situation:

Ein Selbständiger hat ein privates Auto, dass hin und wieder geschäftlich genutzt wird.
Er bekommt vom GEZ eine Aufforderung die Gebühren für das Autoradio zu zahlen.
Das Problem: das Radio ist schon seit langem kaputt, es wird nur als CD-Player genutzt. Was nun? Wie soll der Selbststädiger es erklären? Wer ist im Beweispflicht, derjenige oder GEZ?

Hallo!
Gutachten eines Radiotechnikers beibringen.Einfacher :Ausbauen und CD s anders abspielen.

Grüße

Zu einem Elektrotechniker/KFZ-Mechaniker/gleichwertige Person gehen und sich einen Wisch unterschreiben lassen indem steht:„Das Autoradio Modell x Seriennummer y verbaut in KFZ z hat ein dauerhaft nicht funktionstüchtiges Radioempfangsteil. Es ist nicht möglich mit einfachen technischen Mitteln das Radioteil wieder funktionstüchtig zu machen. Das Gerät ist nicht als Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ein zu stufen.“

Hallo,
auch wenn das Radio kaputt ist, müssen dafür Rundfunkgebühren gezahlt werden. Wenn der Wunsch besteht, in Zukunft keine Rundfunkgebühren für das Autoradio zu zahlen, muss es entweder ausgebaut werden oder von einem Fachbetrieb so umgebaut werden, dass damit kein Rundfunkempfang mehr möglich ist. Hierüber wird dann eine Bescheinigung ausgestellt, die der GEZ vorgelegt werden kann. In beiden Fällen müssen aber auf jeden Fall rückwirkend für die Vergangenheit Rundfunkgebühren nachgezahlt werden, da ein einfacher Defekt des Radios nicht zum Ruhen der Gebührenpflicht führt.