Liebe Experten,
bei den Betroffenen, die ab 2007 GEZ-Gebühren für PCs bezahlen sollen, handelt es sich in der Mehrheit um Selbständige und Firmen, deren Belange jetzt mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden sollen. Was aber ist mit Privatpersonen?
Stellen wir uns folgendes vor:
Eine Privatperson besitzt keinen Fernseher, weil sie kein Fernsehen möchte (sowas gibts). Für den Radioempfang bezahlt die Person Gebühren. Die Person besitzt einen PC, der auch internetfähig ist, jedoch keine TV-Karte hat (oder was immer man braucht, um auf dem PC Fernsehen zu empfangen).
- Wie käme die GEZ zu der Information, dass in einem Haushalt ein internetfähiger PC vorhanden ist? Per Fragebogen, wie sie ihn alle Jahre wieder schicken (X Nein, ich habe immer noch keinen Fernseher)? Oder gleichen sie ihre Informationen mit den Internet-Providern ab?
- Es gibt Leute, die bereit sind, für die Dienstleistungen zu bezahlen, die sie in Anspruch nehmen, aber nicht für die, die sie nicht abnehmen und nicht wollen. Man bezahlt ja auch keine Gasrechnung, wenn man mit Strom kocht. Wie können sich in dieser Weise betroffene Privatpersonen wehren?
- Das würde eher in ein anderes Brett gehören, aber vielleicht gibt es auch hier Kundige: kann man mit einem PC mit Pentium 3 und Windows 98, aber ohne TV-Karte, überhaupt Fernsehen empfangen?
Vielen Dank für eure Antworten
Gruß
Ravenna
