Hallo!
Ich muß berufsbedingt mir eine Zweitwohnung halten, da ich die Entfernung zum Erstwohnsitz nicht täglich fahren kann. Muß ich für diese Zweitwohnung nun auch noch die volle Höhe GEZ Gebühr bezahlen?
Meine Frau bewohnt den Erstwohnsitz, wofür verständl.weise Gebühren anfallen.
Danke für eine Antwort
m.f.g
EDE29485
darauf kann ich dir leider keine Antwort geben
Viel Erfolg
Hallo EDE29485
Ja auch der Zweitwohnsitz wird mit dem vollen Beitrag „versteuert“ – so ist es leider nach der neuen Verordnung.
Ich würde auf jeden Fall den Beitrag nicht abbuchen lassen. Bezahlen erst nach Aufforderung/Zahlungserinnerung/Mahnung, mit dem Vermerk: „Unter Vorbehalt der grundgesetzlichen Richtigkeit“.
Besten Gruss Peter