Hallo,
fallen mittlerweile alle Internetnutzer unter die Gebührenpflicht, egal ob sie das TV- und Rundfunkangebot von ARD/ZDF nun nutzen oder nicht ?
Habe mal gehört, dass da bisher nur für TV-fähige Computer galt. Aber mittlerweile stellen die Rundfunkanstalten laufendes normales Programm ins Netz. Mithören geht mit jedem Feld-Wald-und-Wiesen-Rechner. Also die Konsequenz : Wer surft ist automatisch gebührenpflichtig mindestens für Hörfunk ?
Gruß
Karl
Ja, mit der Logik, dass man ja ein Gerät hat, mit dem man in der Lage ist, gebührenpflichtige Sender zu empfangen.
(Dieser Logik zufolge müsste ich eigentlich auch Kindergeld bekommen. Ich habe zwar keine Kinder, aber das Gerät was ich dafür benötige habe ich
).
Nachtrag:
soviel ich weiß sind die Internetgebühren aber bei den Gebühren der anderen Geräte schon enthalten…
Ja
PCs sind sog. „neuartige Rundfunkgeräte“. Da Soundwiedergabe heutzutage Standard ist, gilt ein üblicher PC mit Indernetz-Zugang als Radio.
… dass da bisher nur für TV-fähige Computer galt.
Ist im PC eine TV-Karte drin, die den HF-Empfang von Fernsehen (Kabel, terrestrisch) möglich macht, ist der PC ein Fernseher.
Mithören geht mit jedem Feld-Wald-und-Wiesen-Rechner. Also die Konsequenz : Wer surft ist automatisch gebührenpflichtig mindestens für Hörfunk ?
Richtig. Ist aber in den meisten Fällen gar kein Thema, weil ja eh für’s Autoradaudio oder den Radaudiowecker eine Anmeldung existiert und die gilt für alle Hörfunkempfangsgeräte in einem Nutzungsbereich (privat/dienstlich ist getrenn).
Gruß
Stefan
Hallo,
fallen mittlerweile alle Internetnutzer
unter die Gebührenpflicht, egal ob sie das TV- und
Rundfunkangebot von ARD/ZDF nun nutzen oder nicht ?
Ja da gibt es lustige Stielblüten z.B.
http://www.faz.net/s/Rub02DBAA63F9EB43CEB421272A670A…
Gruß
Stefan
schau mal in die aktuelle ct, dort ist das thema behandelt,
es muss nicht jeder internetfähige pc auch angemeldet werden
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
GEZ für PCs - Ja?
Hallo Leute,
B verfügt über einen internetfähigen PC mit Sound- und Grafikkarte.
A hostet eine Paysite im Internet, sagen wir mal mit pornographischem Inhalt.
Ist A jetzt berechtigt Gebühren von 82 Millionen Deutschen (den ganzen Bs) zu erheben, weil sie ja auf seine kostenpflichtige Seite kommen könnten?
Wenn ich jetzt den Buchstaben A durch die Buchstaben GEZ ersetze und „pornographische Inhalte“ durch „redaktionelles Angebot des öffentlichen Fernsehens“ ersetze gibt der Satz Sinn und ist Realität.
Warum?
Gruß
jartUl
Hallo,
Warum?
weil es der Gesetzgeber so vorgesehen hat. Ganz einfach.
Hättest Du lieber einen staatlichen Rundfunk, der komplett durch Steuern finanziert wird? Glaubst Du, das wäre dann billiger für alle? Glaubst Du am Ende sogar, dass die Privatsender wirklich billiger sind und sich auf wunderbare Weise von selber bezahlen?
Gruß
loderunner
Hallo loderunner,
Hättest Du lieber einen staatlichen Rundfunk, der komplett durch Steuern finanziert wird? Glaubst Du, das wäre dann billiger für alle?
Ich denke schon. Zumindest durch Einsparung des GEZ-Aufwandes : Deren immerhin runde zehntausend Leute sind damit beschäfigt, von praktisch jedem einzelnen Haushalt die Gebühr einzuziehen und das „ordentlich“ zu verwalten.
Viel effizienter wäre es, überwiese Herr Steinbrück pauschal den (von den entsprechenden Gremien ausgekungelten) Gesamtbetrag der Rundfunkgebühren an ARD/ZDF und Co. Dieses Mehr in seinem Etat könnte er sich zB durch eine entsprechend leicht angepasste Einkommensteuer wieder hereinholen. Nennenswert „ungerechter“ als das heutige Verfahren wäre das nicht.
Gruß
Karl
Hallo,
zum einen wäre ein vom Staat finanzierter Rundfunk nicht mehr unabhängig, wie durch die Verfassung vorgegeben. Zum zweiten gibt es keine Steuer, die sich von allein bezahlt - auch im Finanzamt sind Leute damit beschäftigt, diese zu verwalten. Und wenn Du von Einkommenssteuer sprichst - die zahlt nunmal nicht jeder.
Gruß
loderunner
Hallo loderunner,
zum einen wäre ein vom Staat finanzierter Rundfunk nicht mehr
unabhängig, wie durch die Verfassung vorgegeben.
Das Abhängigkeitsverhältnis würde sich nicht ändern, wenn die Festsetzung der Höhe der Gebühren so bleibt: eine (angeblich) unabhängige Kommission setzt die fest. Ob die nun den Gebührenzahler dazu verdonnert, Einzelgebühren (Summe des ermittelten Finanzbedarf, dividiert durch die Anzahl der Teilnehmer) zu zahlen oder ob sie den Fiskus anweist, die entsprechende Summe bereitzustellen, das ist im Endeffekt dasselbe.
Zum zweiten gibt es keine Steuer, die sich von allein bezahlt - auch im Finanzamt sind Leute damit beschäftigt, diese zu verwalten.
Eine entsprechend geänderte ESt-Tabelle würde keinen zusätzlichen Mitarbeiter im Finanzamt benötigen.
Und wenn Du von Einkommenssteuer sprichst - die zahlt nunmal nicht jeder.
Aber die weitaus überwiegende Mehrzahl der Bürger. Und die wenigen, die - mangels Zahlung von ESt - dann nicht für den Rundfunk zahlen würden, haben sowieso teilweise Anspruch auf Befreiung (heute ein nochmaliger administrativer Aufwand). Und der kleine Rest, der sowohl keine ESt (Geringverdiener) zahlt, aber andererseits keine Befreiung erhält, dem sei es gegönnt. Dadurch würde das Gerechtigkeitsgefüge unserer Republik nicht ins Wanken geraten.
Gruß
Karl
Hallo,
eine (angeblich) unabhängige Kommission
Auf diesem Niveau brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Bring das Thema lieber im Politikbrett. Ich halte mich dann raus.
Gruß
loderunner
Tach auch
Hallo,
Warum?
weil es der Gesetzgeber so vorgesehen hat. Ganz einfach.
Schön. Konstruktiv. Weiterführend. In jeder Hinsicht meine Warumfrage beantwortend.
Hättest Du lieber einen staatlichen Rundfunk, der komplett
durch Steuern finanziert wird? Glaubst Du, das wäre dann
billiger für alle? Glaubst Du am Ende sogar, dass die
Privatsender wirklich billiger sind und sich auf wunderbare
Weise von selber bezahlen?
Ich weiß nicht vor welchen Kaktus Du heute morgen gelaufen bist - Die ganzen Gegenfragen haben nix - NIX - mit meiner „Warum sind Inetfähige PCs GEZ-pflichtig?“ zu tun
Aber auf dass Du hier nicht dumm sterben mögest:
- Ja
- Ja
- Nein
Bei Unverständnis der Antworten bin ich gerne bereit Rückfragen zu beantworten - bitte nimm aber Bezug auf meine Warumfrage und verlasse das präschulische Niveau und geh’ über „Darum/Weilhalt/oder sinnverwandtes“ in der Antwort hinaus. Danke im voraus
jartUl
PS: Ein Link zum Gesetzestext wäre schon sehr hilfreich gewesen…
Es gab letzt einen Präzedenzfall. Ein User hat geklagt, weil er seinen internet-PC, welchen er nur für die Arbeit nutzt, nicht anmelden wollte. Er hat Recht bekommen, mit der begründung, das nur der Internetanschluss an sich nicht impliziert, dass man darüber auch fernsieht/radio hört.
Hallo,
offensichtlich habe ich Deine Frage in den falschen Hals bekommen. Ich hatte, wie so oft hier zu finden, wieder mal eine generelle Kritik am Öffentlich-rechtlichen Rundfunk an sich herausgelesen. Sorry, wenn ich Dich damit falsch verdächtigt habe.
PS: Ein Link zum Gesetzestext wäre schon sehr hilfreich
gewesen…
http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag oder direkter:
http://www.ard.de/intern/organisation/rechtsgrundlag… mit einem Link zum Text des Vertrags unten auf der Seite.
Beantwortet das dann die Frage besser?
Gruß
loderunner (ianal)
Grüße,
Sorry, wenn ich Dich damit falsch
verdächtigt habe.
Keine Ursache, passiert in Foren immer wieder.
[…link zum vertrag…]
Beantwortet das dann die Frage besser?
Gruß
loderunner (ianal)
Ganz im Gegenteil, Loderunner:
§1, Abs. 1, Satz 1:
„Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.“
Wo steht geschrieben, dass Audio-/Videostream über das www „Rundfunkdarbietungen“ sind? Kleingeister könnten sich schon am „nicht zeitversetzt“ aufhängen, da meine Pakte garantiert nicht dieselben Wege über dieselben Router nehmen wie Deine, oder?
Wie ist „Hörfunk“ und „Fernsehen“ juristisch definiert?
Fragende Grüße
jartUl
Hallo,
Wo steht geschrieben, dass Audio-/Videostream über das www
„Rundfunkdarbietungen“ sind?
Ich lese das im Rundfunkstaatsvertrag (http://www.br-online.de/content/cms/Universalseite/2…) in §2:
„Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters.“
Das schließt imho das Internet ein. Und damit wird ein InternetPC zum Rundfunkempfänger.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner